Ein Verkehrsleiter ist eine vom Verkehrsunternehmen extern beauftragte Person, die gemäß der EU-Verordnung 1071/2009 die Verantwortung für die fachliche Leitung und Einhaltung der Vorschriften im Güterkraft- oder Personenverkehr trägt.
Dazu gehören:
Einhaltung von Vorschriften:
Gewährleistung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten.
Überwachung der Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge.
Einhaltung von Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Organisation und Kontrolle:
Überwachung der ordnungsgemäßen Führung von Transportdokumenten.
Sicherstellung der Einhaltung von Transportgenehmigungen und Lizenzen.
Mitarbeiterbetreuung:
Überprüfung, dass die Fahrer entsprechend qualifiziert und geschult sind (bspw. Module, ADR, etc.)
Ein Verkehrsleiter ist verpflichtend für Unternehmen, die in der Güterkraftverkehrs- oder Personenverkehrsbranche tätig sind. Diese Pflicht basiert auf der EU-Verordnung 1071/2009, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt.
Ein Verkehrsleiter ist insbesondere verpflichtend für:
Güterkraftverkehrsunternehmen:
Unternehmen, die gewerbsmäßig Güter mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (inklusive Anhänger) transportieren.
Personenverkehrsunternehmen:
Unternehmen, die Personen gewerbsmäßig mit Fahrzeugen befördern, die für mehr als 9 Personen (inklusive Fahrer) zugelassen sind.
Wenn ein Unternehmen keinen qualifizierten Verkehrsleiter benennt:
Wird keine Genehmigung erteilt: Ohne Verkehrsleiter kann kein Unternehmen eine Lizenz für den Güterkraftverkehr oder Personenverkehr erhalten.
Rechtsverstöße können mit Bußgeldern oder dem Entzug der Transportlizenz geahndet werden.
Neben der Qualifikation zum Verkehrsleiter (Nachweis der fachlichen Eignung) verfüge ich selbst über einen Führerschein der Klasse CE sowie einem Gefahrgutnachweis (ADR) und bin als Tankwagenfahrerin tätig gewesen. Aufgrund dieser Praxiserfahrung in Kombination mit meinem Studium im Bereich der Wirtschaft kann ich Ihnen alle notwendigen Kenntnisse als erfolgreiche Verkehrsleiterin bieten.
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