Beiträge
Beitragsordnung
Jahresbeiträge
€ 220,00 -> Erwachsene
€120,00 -> Studenten/Azubis
€100,00 -> Kinder/Jugendliche unter 18 Jahre
€145,00 -> 2 Kinder einer Familie
€195,00 -> 3 Kinder einer Familie
€415,00 -> Ehepaar/Lebenspartner
€465,00 -> Ehepaar mit einem Kind
€515,00 -> Ehepaar mit zwei Kindern
€540,00 -> Ehepaar mit drei Kindern
€77,00 -> Passivbeitrag
Die Beiträge für die Hauptvereine sind in diesen Beiträgen bereits enthalten.
Das beinhaltet für Mitglieder einen weiteren Vorteil. Mit der entsprechenden Mitgliedschaft für einen Hauptverein, können sie dessen weiteres Sportprogramm ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen. Für entsprechende Sportangebote, besuchen Sie bitte die Internetauftritt des VFL Goldsteins oder des SC Goldsteins.
5 Pflichtarbeitsstunden oder €75,00 -> bei Erwachsenen ab 18 Jahren
2 Pflichtarbeitsstunden oder €20,00 -> bei Jugendlichen zwischen 16-18 Jahren
Gemäß unserer Abteilungsordnung müssen alle Mitglieder ab 18 Jahren, außer der Saisonmitglieder und der passiven Mitglieder, fünf Arbeitsstunden pro Jahr erbringen. Die Leistung wird mit 15,00 € pro Stunde bewertet. Wird keine Arbeitsleistung erbracht, wird der Betrag in Höhe 75,00 € zum Jahresende dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Bei Jugendlichen zwischen 16 - 18 Jahren müssen 2 Arbeitsstunden erbringen. Die Leistung wird mit 10,00 € pro Stunde bewertet. Wird keine Arbeitsleistung erbracht, wird der Betrag in Höhe 20,00 € zum Jahresende dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Altersregelung für die Pflichtarbeitsstunden der Mitglieder:
Arbeitsstundenpflichtig sind alle, Mitglieder die bis zum 31.12. des Kalendarjahres, das jeweilige geforderte Lebensjahr erreicht haben.
Beitrittserklärung zum TG Goldstein
Wenn Sie nicht gleich Mitglied bei uns werden möchten, bieten wir Ihnen eine Saisonmitgliedschaft zu einem einmaligen Sonderpreis an:
Infos und Anmeldeformular Saisonmitgliedschaft
Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte
Die Tennisgemeinschaft Goldstein (TGG) verarbeitet zum Zwecke der ordentlichen Mitgliederverwaltung personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus auf mit Zugangssicherung gesicherten Computern der Vorstandsmitglieder und vom Verein Beauftragten oder auf speziell gegen fremden Zugriff gesicherte Servern gespeichert, übermittelt und verändert.
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Geschäftsordnung der beiden Hauptvereine, SC Goldstein und VfL Goldstein, stimmen die Mitglieder der - Speicherung - Bearbeitung - Verarbeitung - Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke Der TGG zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht
Jedes Tennismitglied hat das Recht auf - Auskunft über seine gespeicherten Daten - Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit - Sperrung seiner Daten - Löschung seiner Daten.
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Erläuterungen stimmen die Mitglieder der Veröffentlichung von Bildern und Namen, Videos und mp3 Dateien in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu. Diese Einwilligung gilt auch für die Weitergabe von Bildern und Namen und Nutzung von Bildern und Namen, Videos und mp3 Daten durch Dritte, die der Tennisgemeinschaft nicht bekannt
Das Mitglied wird aus einer der TGG nicht bekannten Veröffentlichung von Bildern und Namen keinerlei Rechte gegen den Verein geltend machen. Das Mitglied hat das Recht, dem Verein die weitere Verwendung von Bildern und Namen, Videos und mp3 Daten zu untersagen. Das Mitglied muss dies ausdrücklich tun gegenüber der TGG durch schriftliche Anzeige, die auch per eMail erfolgen kann.
Sämtliche Urheberrechte nach dem UrhG und verwandten Gesetzen an eigenen geistigen Werken eines Mitglieds, deren Neuschöpfung oder Bearbeitungen durch ein Mitglied während der Mitgliedschaft in der TGG und hier in Zusammenhang mit eigenen Aktivitäten in der TGG, insbesondere einer ehrenamtlichen Tätigkeit für die TGG stehen ausschließlich und alleine der TGG zu. Insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Plänen, Bildern, Manuskripten, Aufsätzen, Redetexten und sonstigen Unterlagen behält sich die TGG die ausschließlichen Eigentums- und Urheberechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
Bitte lesen Sie auch die Geschäftsordnung der beiden Hauptvereine SC Goldstein 1951 e.V. (www.sc-goldstein.de) und VfL Goldstein 1953 e.V.(www.vfl-goldstein.de).