Lux Nova
SHK Leitung
Floris Brandt
SHK Co-Leitung
Antonio Dodo
SHK Supervisor
Wilhelm Siemens
SHK Supervisor
Das Sicherheitskommando stellt die Spezialeinheit des Sicherheitsdienstes dar.
Man kann sich ab dem Rang des Senior Security Officers mittels Tryout für diese Spezialeinheit bei einem Supervisor+ qualifizieren.
- Sicherung des D-Traktes
- Stabilisierung sowie Unterstützung des D-Traktes
- Unterstützen des normalen Sicherheitsdienstes
- Stellungnahme und Verteidigung, vor dem D-Trakt, bei Raids
- Patrouille ab W-L in der LCZ (wenn der D-Trakt läuft)
- Verhandlung bei Geiselnahmen im D-Trakt, sowie Auflösung von diesen
Allgemeines:
§ 1.0 Respektvoller Umgang mit jedem Foundation-Mitglied ist zu pflegen.
§ 1.1 SHK’ler besetzen grundsätzlich Keine Positionen.
⤷ Eine Ausnahme gilt ausschließlich im Rahmen eines Raids gemäß § 1.6.
§ 1.2 Das unnötige Verwenden von Blendgranaten ist verboten.
§ 1.3 Sollte keine feste Einteilung bestehen, folgen SHK’ler ihrem Standartbefehl.
⤷ SHK’ler, welche ihre Probezeit überstanden haben, dürfen ihren Standardbefehl alleine ausüben.
§ 1.4 Waffen im Waffenschrank des Kommandos werden mit der Farbe Lila gekennzeichnet.
§ 1.5 Die LCZ kann jederzeit (Ausnahme: Code Red) von einem W-L+ patrouilliert werden. Dabei wird die Lage im D-Trakt berücksichtigt. Sollte es im D-Trakt Probleme geben, wird die LCZ-patrouille abgebrochen.
§ 1.5.1 SSO-SSGT dürfen nur in Notsituationen die LCZ betreten.
§ 1.6 Bei einem Angriff ist eine taktisch sinnvolle Position einzunehmen und auf die Befehle der
Raidleitung zu hören.
§ 1.6.1 Die Raidleitung, hat der ranghöchste SHK’ler im Dienst. Die Raidleitung kann jedoch mit übereinstimmung
beider SHK’ler abgegeben werden.
§ 1.7 Die LCZ wird nicht verlassen und das "Durchventen" ist ebenfalls verboten.
§ 1.8 Es wird kein Personenschutz geleistet.
§ 1.9 Bei einem Raid wird der Bereich des D-Trakts nicht verlassen.
§ 1.10 Man darf maximal 10 Minuten untätig in der Baracke sein.
§ 1.11 Sobald man eine Ausbildung, ein Tryout oder eine Lektion startet, ist man verpflichtet, den SHK Job zu
verlassen.
§ 1.12 Befehlsgewalt: Das SHK steht grundsätzlich nicht über dem SHD.
§ 1.12.1 Ausnahmen bilden Geiselnahmen oder Raids, hierbei hat SHK die Befehlsgewalt.
Schusscalls:
§ 2.0 Die Schusscall-Berechtigungen sind mit denen des SHD’s gleichgestellt.
§ 2.1 Es werden an der Razzia-Wand keine Schusscalls gegeben.
§ 2.2 Es werden keine Schusscalls gegeben, um den Zeitplan durchzusetzen. (z. B. "Duschbereich oder Tod").
§ 2.3 In der Medbay werden keine Schusscalls gegeben. Eine Ausnahme hierbei bilden Notsituationen.
D-Klassen:
§ 3.0 Anliegen der D-Klassen sind zu beachten.
§ 3.1 Das Sicherheitskommando führt keine Medbay-Transporte durch.
§ 3.2 Bei Razzien führt das SHK Durchsuchungen im D-trakt durch.
Trainings:
§ 4.0 Trainings können nur von der SHK-Einheitsleitung, den ihr unterstellten Supervisoren oder von der
Einheitsleitung beauftragten Personen durchgeführt werden.
§ 4.1 Trainings werden im Vorfeld angekündigt.
§ 4.2 Bei Trainings herrscht Anwesenheitspflicht. Das Nichterscheinen ist nur im Zuge einer eingetragenen
Abmeldung möglich.
§ 4.3 Veteranen und S-OW+ gelten grundsätzlich als abgemeldet.
§ 4.4 Trolling bei einem Training ist untersagt und wird nach Ermessen der Einheitsleitung geahndet.
§ 4.5 Trainings dürfen nur mit Erlaubnis der Einheitsleitung oder der Trainingsleitung verlassen werden.
Probezeit:
§5.1 Die Probezeit des SHKs gilt ab Bestehen des SHK-Tryout’s für zwei Wochen.
§5.2 Durch Abmeldungen wird die Probezeit um die Dauer der Abmeldung verlängert.
§5.3 Angehörige des Sicherheitskommandos, welche sich in der Probezeit befinden, müssen immer mit mindestens
einer weiteren Person patroullieren.
Stichprobenartiges Durchsuchen bedeutet, dass das Sicherheitskommando nicht alle D-Klassen systematisch durchsuchen darf, sondern nur einzelne D-Klassen in zufälligen oder unregelmäßigen Abständen. Diese Durchsuchungen müssen ohne einen konkreten Verdacht oder eine Meldung erfolgen und dürfen nicht auf bestimmte Personen oder Gruppen fokussiert sein. Das bedeutet, dass das Sicherheitskommando jederzeit eine einzelne D-Klasse zufällig auswählen und durchsuchen kann, ohne dass es einen bestimmten Grund oder Verdacht gibt, der diese Maßnahme rechtfertigt.
Wenn zum Beispiel eine D-Klasse meldet, dass eine andere eine Waffe besitzt, stellt dies keinen Grund für eine stichprobenartige Durchsuchung dar, sondern einen konkreten Verdacht, der eine gezielte Untersuchung nach sich ziehen würde.
Zusammengefasst: Stichprobenartig bedeutet, dass die Durchsuchungen zufällig und ohne vorherige Zielauswahl durchgeführt werden und nicht als Reaktion auf konkrete Meldungen oder Verdachtsmomente erfolgen.
Zuständigkeit:
Zuständig: Sicherheitskommando (SHK) ist für die Geiselnahmen im D-Trakt zuständig.
Bei Unterbesetzung kann die MTF zur Unterstützung hinzugezogen werden.
Der Geiselwert wird von Management-Mitgliedern oder MTF-Offizieren überprüft.
Deal:
Ein abgeschlossener Deal muss eingehalten werden
Das SHK entscheidet, ob ein Deal abgeschlossen wird
Das SHK agiert als Verhandlungsführer und übernimmt gegebenenfalls die Rolle der Eingreiftruppe.
Sicherheitsdienst:
Zuständig für den Schutz des Bereichs rund um die Geiselnahme.
Die Hauptaufgaben des Sicherheitsdienstes dürfen nicht vernachlässigt werden
Verstöße:
Das Ignorieren oder bewusste Gefährden einer Geiselnahme wird bestraft.
Ein vorschnelles Töten von D-Klassen durch das SHK wird ebenfalls bestraft
Der Supervisor ist dafür zuständig, die Kommandoleitung zu unterstützen und diese zu entlasten. Zu seinen Aufgaben und Berechtigungen gehören:
Durchführung von Kommando-Tryouts
Durchführung und Unterstützung von Trainings
Überwachung der Mitglieder des Sicherheitskommandos
Gegebenenfalls Erteilung von Verwarnungen sowie Weitergabe von Fehlverhalten und Feedback
Das Ausnutzen von Grauzonen im Regelwerk ist strikt verboten, sollte dies dennoch bemerkt werden, muss mit einem Rauswurf aus der Einheit gerechnet werden.