PETER SERMOND
Rechtsanwalt in Wiesbaden · Fachanwalt für Verkehrsrecht
WILLKOMMEN BEI DER
RECHTSANWALTSKANZLEI SERMOND
Weglache 50
65205 Wiesbaden
Telefon (0611) 890 56 26
Telefax (0611) 76 10 99
E-Mail: ra@sermond.de
TÄTIGKEITSFELD
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen des
(Straßen-)Verkehrsrechts, des
Strafrechts, einschl. Bußgeldsachen, Ordnungswidrigkeiten, sowie des
Zivilrechts allgemein
Familienrechts
Ferner werden Inkassomandate (Forderungseinzug) geführt
Grundsätzlich können Sie bei jedem Problem rechtlicher Art meine Hilfe in Anspruch nehmen. Dabei ist es gleich, ob Sie nur Beratung wünschen, ein Streit zu schlichten ist, oder ein Prozess geführt werden muss.
Sollte ich der Meinung sein, Ihren Interessen nicht hinreichend entsprechen zu können, werde ich Ihnen entweder direkt einen spezialisierten Kollegen empfehlen, diesen vermitteln oder Ihr Problem gemeinsam mit einem solchen Kollegen lösen.
Mein Interesse ist es, Ihren Interessen schnellst- und bestmöglich zu entsprechen.
Zum Verkehrsrecht zählen insbesondere ...
Unfälle, z.B.: Kfz/Kfz; Kfz/Fußgänger; Kfz/Radfahrer; Radfahrer oder Fußgänger untereinander; Radfahrer/Fußgänger; Unfälle mit Schienenfahrzeugen etc.;
sonstige Ärgernisse, z.B.: beim Parken, Schrammen durch Einkaufswagen am Auto, Verschmutzung der Kleidung durch spritzende Autos etc.;
Verkehrsverstöße , z.B.: Geschwindigkeitsübertretungen, rote Ampel, Falschparken etc.;
Probleme rund ums Auto können aber schon beim Autokauf beginnen: z. B. wenn das neue Auto klappert, quietscht, der angegebene Verbrauch viel niedriger ist als der tatsächliche Verbrauch, die Abgase der Standheizung offenbar über die Innenraumbelüftungsdüsen abgeführt werden und was sonst so alles vorkommen kann, aber nicht vorkommen darf.
Mit dem Strafrecht ...
kann jeder schneller in Berührung kommen, als die meisten Menschen glauben. Abgesehen davon, dass bei vielen Verkehrsunfällen auch bei mindestens einem Beteiligten ein Strafverfahren in Gang gesetzt wird, kann man auch durch eine Strafanzeige eines Mitbürgers wegen alltäglicher "Kleinigkeiten" unversehens zum Strafverfolgten werden.
Probleme im Zivilrecht ...
kennt jeder und kann niemand vermeiden. Angesichts der Unzahl von Verträgen, die jeder von uns täglich schließt, beginnend oft mit dem morgendlichen Brötchenkauf (Vertrag), Anschaffung größerer und teurerer Gegenstände, die manchmal leider Mängel aufweisen, Vertragsbeziehungen mit Versicherungen, Dauervertragsverhältnissen wie Miete etc., ist es nicht erstaunlich, dass manchmal etwas nicht so läuft, wie es soll oder erwartet wurde.
Oder es entstehen plötzlich Fragen wegen eines Problems, das bei Vertragsschluss keiner der Vertragsparteien bedacht hat. Die Lösung muss dann nachträglich gefunden werden.
Wohnungseigentumsrecht und Familienrecht ...
sind Spezialgebiete, in welchen es häufig zu erstens komplizierten, zweitens zu in finanzieller Hinsicht weitreichenden Problemen kommt, die es zu lösen gilt.
Für Firmen und Gewerbetreibende wird das Forderungsinkasso angeboten, hierdurch kann meist die Problematik umgangen werden, dass Kosten eines Inkassobüros meist nicht vom Schuldner ersetzt verlangt werden können, Anwaltskosten in vielen Fällen dagegen schon.
GEBÜHREN
Die Gebühren, die von mir als Rechtsanwalt erhoben werden, sind - wie bei jedem anderen Kollegen auch - gesetzlich geregelt und richten sich beispielsweise am sog. "Streitwert" eines Falles aus.
Somit könnte man im Prinzip verallgemeinern, dass Sie für die anwaltliche Betreuung bei jedem Kollegen das Gleiche bezahlen, wenn nicht Sonderhonorare vereinbart werden.
Somit unterscheiden sich Anwälte kaum im Preis, sondern eher in der Intensität ihrer Arbeit und der Zeit, die sie für ihre Mandanten aufzuwenden bereit sind.
Selbstverständlich kann es im ein oder anderen Fall angebracht sein, von den gesetzlich vorgesehenen Gebühren abzuweichen; und zwar dann, wenn Ihr Problem sich nicht ohne weiteres in das Muster der gesetzlichen Gebührenvorgaben einordnen lässt, oder wenn sich Besonderheiten aufzeigen, die mit dem gesetzlichen Gebührenrahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden können.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung.
In jedem Fall können Sie sich vor Auftragserteilung selbstverständlich über die zu erwartende finanzielle Belastung, bzw. über das finanzielle Risiko, ausführlich von mir beraten lassen.
Oftmals muss im Erfolgsfall ohnehin der Gegner einen Teil oder gar alle Ihre Kosten tragen. Ein weiteres Thema, das offen angesprochen werden muss, ist die Klärung der Frage, ob die Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, wie z.B.
Beratungshilfe oder
Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.
Auch Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich. Fragen Sie mich ruhig!
Bitte beachten Sie, dass ein Beratungshilfeberechtigungsschein vorab beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht (Rechtspfleger) besorgt werden muss.
ZUR PERSON
Peter Sermond, geb. 1970 in Wiesbaden
Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz 1990-1996
Studienschwerpunkte im Bereich des Zivilrechts und des internationalen Privatrechts sowie des Haftungsrechtes
Referendariat beim Landgericht Wiesbaden
Weiterbildende Tätigkeit bei einem Haftpflichtversicherer im Schadensbereich
Als Rechtsanwalt zugelassen als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
Referent verschiedener Fortbildungsseminare für Anwälte und Mitarbeiter
BÜROZEITEN
Rechtsberatung ist Dienstleistung. Probleme halten sich nicht an Öffnungszeiten von Anwaltsbüros; sie treten meist unerwartet auf.
Versuchen Sie also einfach, mich dann zu erreichen, wenn ein Problem auftritt: Ganz egal, ob vielleicht früh morgens oder spät abends - und in dringlichen Fällen auch am Wochenende.
Sofern ich kurzfristig nicht erreichbar sein sollte, sprechen Sie notfalls auf den Anrufbeantworter, und ich rufe schnellstmöglich persönlich zurück, oder senden Sie mir jederzeit ein Telefax oder eine E-Mail.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, zu mir zu kommen, komme ich zum persönlichen Gespräch auch kurzerhand zu Ihnen.
KONTAKT
Wenn ich Ihr Interesse an einer anwaltlichen Betreuung wecken konnte, so würde es mich freuen, von Ihnen zu hören. Sie erreichen mich in meinem Büro.
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