Zulassung für alle gesetzlichen Kassen und Privatkassen.
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für bis zu drei Gespräche zur Individuellen Patienteninformation (Sprechstunde) und zwei weitere probatorische Sitzungen. Von den gesetzlichen Kassen werden in der Regel
für die Psychoanalyse (analytische Therapie) bis zu 240 Stunden Einzelsitzungen
für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zu 100 Stunden Einzeltherapie
für die psychoanalytische Gruppentherapie bis zu 150 Doppelstunden
bezahlt.
Für Privatpatienten ist die Kostenübernahme vom gewählten Tarif abhängig. Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, lege ich bei kassen-, privatärztlichen- sowie einer selbstzahlenden Liquidation die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) zugrunde.
Über die Kosten der Behandlung sollte es klare und eindeutige Vereinbarungen geben, wobei grundsätzlich der/die Patient*in für die Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen verantwortlich ist.