Die PG2-Generalversammlung am 21. April wird einen Wendepunkt in der jüngeren Geschichte unserer ASL markieren.
Zum ersten Mal seit rund 20 Jahren werden mehrere Mitglieder für den Vorsitz unseres Vereins kandidieren.
Jeder wird einen Mandatsentwurf tragen, der bereits sehr unterschiedliche Konturen haben wird, insbesondere im Hinblick auf die Verteidigung der Interessen unserer Mitglieder und der Seestadt.
In diesem Zusammenhang darf die Gültigkeit der Entscheidungen, die in unserer Hauptversammlung gefasst werden, nicht in Frage gestellt werden oder der geringste Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht.
Die Klarheit der ausgetauschten Informationen, die Transparenz der Verfahren und die strikte Anwendung der Vorschriften werden dazu beitragen, Anfechtungen und Nichtigkeitsklagen zu verhindern und so eine wirksame Entscheidungsfindung zu gewährleisten, die die Interessen der Gemeinschaft respektiert.
Die ASL wird gebeten, in den Einladungen zur Generalversammlung darauf hinzuweisen, dass die "blanken" oder "unausgefüllten" Mandate null und nichtig sind, dass sie bei Eingang oder bei Eröffnung der Angebote protokolliert und protokolliert werden und dass sie selbstverständlich nicht ausgefüllt werden, auch nicht bei Vorliegen eines damit verbundenen mündlichen oder schriftlichen Antrags. In der Vorladung wird auch festgelegt, dass ein vorschriftswidriges Mandat niemals von einem Dritten reguliert werden kann und dass es jedem Mitglied obliegt, seine Vollmacht auszufüllen und sicherzustellen, dass sie unterzeichnet wird.
Was die Depesche selbst betrifft, so könnten wir, wenn bestimmte Vollmachten an die ASL geschickt werden, z. B. einen Mechanismus entwickeln, der in solchen Fällen traditionell verwendet wird, nämlich: Auf den Umschlägen muss der handschriftliche Vermerk "WAHLVOLLMACHT - HAUPTVERSAMMLUNG NICHT ÖFFNEN" sowie die Unterschrift des Auftraggebers vermerkt sein. Umschläge sollten nicht vom Sekretariat geöffnet werden. Sie werden z.B. im Beisein der Bewerber oder von ihnen benannter Personen geöffnet und protokolliert.
Legen Sie mit den Kandidaten ein klares und unbestreitbares Verfahren für den Ablauf der Sitzung, ihre Vorbereitung, die Abgabe der Vollmachten zu Beginn der Sitzung, die Eintragung in die Anwesenheitsliste, die Durchführung der Abstimmungen und die Auszählung der Stimmen fest, an die mindestens ein Vertreter jedes Kandidaten anschließt.
Schließlich ist es notwendig, dass die ASL eine genaue Gleichbehandlung der Mittel und der Behandlung jedes einzelnen Kandidaten gewährleistet: Kontakte mit den Eigentümern, Präsentationen der Kandidaten in den Einladungen zur Hauptversammlung, Mitteilungen und andere Veröffentlichungen, die mit den Mitteln der ASL herausgegeben werden.
Diese Forderungen sind in der Tat nur elementare Maßnahmen in jedem demokratischen Prozess.