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Am 31.05.2020 beobachteten mehrere Mitglieder der Norderstedter Seengemeinschaft zu verschiedenen Tageszeiten einen verdächtigen Mann mittleren Alters, welcher am See mit einem Fahrrad unterwegs war und sich mitsamt diesem Fahrrad an verschiedenen Stellen Zugang zur Wasserfläche verschaffen wollte. Versteckt hinter Büschen konnte er schließlich mit Hilfe des Sicherheitsdienstes auf frischer Tat bei dem Tatbestand der Fischwilderei ertappt werden. Er hatte sogar noch seine Handleine in der Hand. Die Handleine ist eine einfache Schnur mit einem Gewicht und mindestens einem Haken versehen, welche vom Schwarzangler ausgeworfen und per Hand wieder eingeholt wird.
Der Einsatz von Handleinen ist auch den Mitgliedern der Norderstedter Seengemeinschaft laut der Gewässerordnung strengstens untersagt.
Der Täter wurde zusammen mit dem Sicherheitsdienst der Polizei übergeben und es wurde eine Anzeige wegen Fischwilderei gegen ihn erhoben!
Wie auch am unteren Bildrand unserer Hauptseite zu sehen ist Fischwilderei ein Straftatbestand, der zu empfindlichen Strafen führt:
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ACHTUNG: Schwarzangelei wird rigoros zur Anzeige gebracht.
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
1.
2.
fischt oder
eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Der Vorstand der NSG dankt allen beteiligten für Ihren Einsatz!