Landesmediengesetz muss die gemeinwohlorientierten Bürgersender in Thüringen absichern!
Landesmediengesetz muss die gemeinwohlorientierten Bürgersender in Thüringen absichern!
Anlässlich des Regierungsentwurfs zur Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes fordert die Landesarbeitsgemeinschaft Bürgermedien Thüringen, die Zukunft der Bürgermedien nicht zum Randthema der Reform zu machen.
Der Gesetzgeber hat den Bürgermedien einen klaren Dreiklang als Auftrag gegeben: publizistische Ergänzungsfunktion, freier und chancengleicher Zugang sowie Medienbildung.
„Wer das Landesmediengesetz modernisiert, darf ausgerechnet die gemeinwohlorientierten Bürgermedien nicht vergessen. Sie sind keine nette Zugabe zur Medienlandschaft, sondern erfüllen einen gesetzlichen Auftrag.“ Cornelia Moersch, Sprecherin LAG Bürgermedien Thüringen
1. Rechtsanspruch auf Förderung der Medienbildung
Medienbildung ist gesetzlicher Auftrag. Deshalb soll für die medienpädagogische Arbeit der Bürgermedien eine verlässliche gesetzliche Grundförderung geschaffen werden – vergleichbar mit der Systematik der Thüringer Erwachsenenbildung. Gefördert werden soll ausdrücklich nicht der Sendebetrieb, sondern ausschließlich die nachgewiesene Medienbildungsarbeit. Redaktion und Programm bleiben staatsfern und unabhängig.
2. Längere Zulassungszeiträume – gleiche Planungssicherheit
Bürgermedien sind bislang auf Zulassungszeiträume von höchstens vier Jahren begrenzt. Für andere Rundfunkveranstalter sieht das Landesmediengesetz deutlich längere Zeiträume vor. Die Bürgermedien brauchen deshalb längere Zulassungen, damit auch gemeinnützige Träger verlässlich Personal, Technik, Bildungsprojekte und Kooperationen planen können.
„Es ist schwer vermittelbar, warum kommerzieller Rundfunk langfristiger planen darf als gemeinnützige Bürgermedien. Wer über Jahre Strukturen aufbauen und Verantwortung übernehmen soll, braucht mehr als vier Jahre Sicherheit.“
Staatsferne bleibt rote Linie
Öffentliche Förderung darf niemals politische oder redaktionelle Einflussnahme ermöglichen. Medienbildungsförderung muss nach transparenten und meinungsneutralen Kriterien erfolgen. Die journalistisch-redaktionelle Arbeit der Bürgermedien ist davon strikt zu trennen.
„Mehr Planungssicherheit, verlässliche Medienbildung und konsequente Staatsferne – das wäre eine wirkliche Modernisierung des Thüringer Landesmediengesetzes.“ Carsten Rose, Sprecher LAG Bürgermedien Thüringen
Privatfunk bekommt eine Schonfrist. Bürgerfunk bekommt einen Sparplan.
Wer lokale Information verlangt, darf nicht ausgerechnet die lokalen Bürgerradios schwächen.
Wenn es wirtschaftlich eng wird, zeigt sich, mit welchem Maß gemessen wird. Für Thüringer Privatradios setzt die Thüringer Landesmedienanstalt für zunächst zwölf Monate quantitative Vorgaben zu Informationsanteil und Regionalisierung aus. Begründet wird dies mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Medienschaffenden. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist möglich.
Gleichzeitig steht bei den Thüringer Bürgerradios das Gegenteil im Raum: mehr gesetzliche Aufgaben, weniger Geld und künftig möglicherweise nur noch drei statt sechs Standorte.
„Beim kommerziellen Hörfunk heißt wirtschaftlicher Druck: Wir setzen Anforderungen aus. Beim gemeinnützigen Bürgerfunk heißt wirtschaftlicher Druck offenbar: Spart, reduziert Standorte – und erfüllt euren Auftrag trotzdem weiter. Das ist eine bemerkenswerte Schieflage.“
Cornelia Moersch, Sprecherin LAG Bürgermedien Thüringen
Dabei sind die Anforderungen an Bürgerradios alles andere als gering. Der Gesetzgeber verlangt von ihnen lokale und regionale Information, chancengleichen Zugang und Medienbildung. Die TLM konkretisiert diesen Auftrag zusätzlich: An Werktagen müssen mindestens sieben Stunden selbstgestaltetes redaktionelles Programm gesendet werden. Darin sind täglich mindestens sechs originäre lokale oder regionale Informations- und Beratungsbeiträge mit insgesamt mindestens 30 Minuten Umfang vorgeschrieben.
Bei einem Thüringer Privatradio lagen die gemessenen Informations- und Regionalanteile zuletzt deutlich unter den bislang geltenden Vorgaben. Trotzdem werden die quantitativen Anforderungen nun vorübergehend ausgesetzt.
Wir stellen nicht infrage, dass kommerzieller Rundfunk unter wirtschaftlichem Druck steht. Aber wirtschaftliche Schwierigkeiten treffen gemeinnützige Medien mindestens genauso. Wir können fehlende Einnahmen nicht mit mehr Werbung kompensieren. Wir erwirtschaften keine Rendite. Unser Kapital sind Ehrenamt, lokale Netzwerke, offene Mikrofone und journalistische Arbeit vor Ort.
„Wer beim privaten Rundfunk Anforderungen lockert, darf beim Bürgerfunk nicht gleichzeitig Strukturen zusammenstreichen. Privatradio entlasten und Bürgerfunk zusammenstreichen – das ist keine faire Medienpolitik.“
Carsten Rose, Sprecher LAG Bürgermedien Thüringen
Für uns gehört deshalb auch die Bürgermedienfrage ins Zentrum der Novelle des Thüringer Landesmediengesetzes: verlässliche Finanzierung der Medienbildung, längere Zulassungszeiträume und der Erhalt einer dezentralen Bürgermedienlandschaft.
Denn lokale Medienvielfalt entsteht nicht dadurch, dass man sie im Gesetz fordert – sondern dadurch, dass man diejenigen fördert, die sie jeden Tag herstellen.