Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Vereine und andere Körperschaften sind als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung abziehbar. Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € genügt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen. Mehr Infos dazu von der Finanzverwaltung NRW finden Sie in den Steuertipps für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Auch Sachspenden sind steuerlich begünstigt!
Kulturgut Langenfeld e.V.
Stadt-Sparkasse Langenfeld
IBAN: DE60375517800021054788
BIC: WELADED1LAF
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Dann teilen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift auf der Überweisung oder per E-Mail mit. Die Spendebescheinigungen versenden wir in der Regel am Ende des Jahres.
Vielen Dank!
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