Die energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen (bei uns kurz RLT-Inspektion) gemäß §12 der Energieeinsparverordung ist für alle Lüftungs- und Klimaanlagen vorgeschrieben, die (auch) für die Komfortklimatisierung konzipiert sind und über mehr als 12kW Kühlleistung verfügen.


Hierbei wird das bestehende Anlagenkonzept aufgenommen und die Komponenten des Systems, soweit möglich, anhand von Unterlagen, Typenschildern oder einer Recherche beim Hersteller katalogisiert und energetisch bewertet.


Die Inspektion hat erstmalig 10 Jahre nach Erstinbetriebnahme der Anlage stattzufinden. Da nur wenige Personen diese Inspektionen durchführen dürfen wurden Übergangsfristen für die erstmalige Durchführung geschaffen:


Beginn der Frist für die Inspektion war der 01.10.2009

Alter der Anlage Inspektion bis spätestens

4 - 12 Jahre innerhalb 6 Jahren bis 01.10.2015

12-20 Jahre innerhalb 4 Jahren bis 01.10.2013

älter 20 Jahre innerhalb 2 Jahren bis 01.10.2011


D.h., dass bereits sämtliche Übergangsfristen abgelaufen sind und nun dringender Handlungsbedarf besteht, wenn Anlagen wie oben beschrieben betrieben werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des §27 der Energieeinsparverordnung dar, die im Extremfall mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR belegt werden kann.


Der Inspektionsbericht ist für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Aus dem Inspektionsbericht soll der aktuelle Zustand der Anlage hervorgehen. Weiterhin soll eine Einordnung vorgenommen werden, inwieweit die bestehende Anlagentechnik dem derzeitigen Stand der Technik entspricht oder wo es Abweichungen gibt. Letztlich sollen Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz gegeben werden.


Die gesetzliche Vorschrift schreibt zwar die Inspektion der Anlage vor, nicht jedoch die Umsetzung der im Inspektionsbericht dargelegten Handlungsempfehlungen! Ob etwas modernisiert werden soll oder nicht, entscheidet alleine der Anlagenbetreiber anhand von rein wirtschaftlichen Kriterien.


Da für diese Art der Inspektion weitreichende Fachkenntnisse im Bereich der Lüftungs- und Klimatechnik erforderlich sind, ist der Personenkreis, der diese gesetzlich vorgeschriebene Inspektion durchführen darf, sehr eingeschränkt. Selbstverständlich ist das Ingenieurbüro dazu berechtigt diese energetischen Inspektionen durchzuführen. Ein entsprechender Nachweis ist Bestandteil jedes Inspektionsberichtes.


Eine Inspektion kann dabei, je nach Kundenwunsch, sehr unterschiedlich ausgeführt werden. Im Wesentlichen kann der Betreiber der Anlage zwischen mehreren Detaillierungsstufen bei der Durchführung der energetischen Inspektion wählen (vgl. Leistungsabstufung rechts).


Je höher der Detaillierungsgrad der durchgeführten Inspektion und der daraus resultierenden Ergebnisse, desto aufwändiger und kostenintensiver wird die Inspektion. Dafür lassen sich die Ergebnisse jedoch auch besser für die wirtschaftliche Beurteilung von eventuell sinnvollen Modernisierungs und/oder Austauschmaßnahmen verwenden.


Es ist ebenfalls möglich, zunächst eine relativ einfache Inspektion durchzuführen und beim Vorliegen entsprechender Energie- und Kosteneinsparmöglichkeiten die detaillierten Ausführungen anschließend zu beauftragen.


Da bei der energetischen Inspektion die gesamte Klimaanlage begutachtet werden soll, gehören hierzu auch die periphären Anlagen zur Versorgung der Klimaanlage mit Heiz- und Kühlmedium. Der Umfang richtet sich hierbei nach der Größe der Anlagen und dem Anteil, den die Energiemenge für die zu begutachtende Anlage an der Gesamtleistung des Versorgungssystems hat.


Letztlich kann ein Inspektionsbericht auch Grundlage von BAFA geförderten Modernisierungen sind. Hier sind Investitionszuschüsse von bis zu 30% für mittelständische Unternehmen möglich.

Leistungsabstufung bei der energetischen Inspektion nach §12 EnEV

1. Ortstermin

• Vorbesprechung (Standard)

• Kurzes Sichten der Anlage (Standard)

• Zusammenstellen der Revisionsunterlagen (Optional)


2. Büroarbeit vor Begutachtung

• Sichten der Revisionsunterlagen (Standard)

• Sichten des Wartungsbuches Lüftung/Klima (Standard)

• Sichten des Wartungsbuches Heizung (Standard)

• Sichten des Wartungsbuches Kälte (Standard)

• Erstellen eines Anlagenschemas (Standard)


3. Weitere Ortstermine für Begutachtung

(je nach Aufwand, Anlagengröße und Komplexizität)

• Erfassung der Komponenten (Standard)

• Messung der Luftmenge der Gesamtanlage (Optional)

• Messung der Luftmenge der versorgten Zonen (Optional)

• Messung der Leistungsaufnahme div. Komponenten (Optional)


4. Büroarbeit nach Begutachtung

• Zusammenstellen der Ergebnisse (Standard)

• Qualitatives Aufzeigen von Einsparpotentialen (Standard)

• Überschlägige Berechnung der Kühllast der versorgten Zonen (Standard)

• Beurteilung der Anlagendimensionierung (Standard)

• Theoretische Betriebskosten der Bestandsanlage (Optional)

• Theoretische Betriebskosten nach Modernisierung (Optional)

• Erstellung eines Abschlussberichtes (Standard)

• Erarbeitung eines VDMA Wartungsplans (Optional)


5. Ortstermin

• Erläuterung des Berichtes und der Ergebnisse (Standard)