Eine Gemeinschaft braucht Regeln.
Um eine effiziente Organisation des Unterrichts und des Schulbetriebs zu gewährleisten, wurde diese Schulordnung festgelegt, die durch alle Schulakteure (Kinder, Lehrkräfte, Küchen- und Aufsichtspersonal, Eltern) gleichermaßen angewandt werden soll.
Organisation der Schulzeit
Kindergarten
von Montag bis Freitag:
vormittags: 08.15 Uhr bis 11.55 Uhr
nachmittags: 13.15 Uhr bis 14.55 Uhr
Mittwochnachmittag ist schulfrei.
Primarschule
von Montag bis Freitag:
vormittags: 08.20 Uhr bis 12.00 Uhr
nachmittags: 13.20 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwochnachmittag ist schulfrei.
Für die Primarschule ist eine Aufsicht 15 Minuten vor Schulanfang und 15 Minuten nach Schulende gewährleistet.
Der Ferienkalender erscheint jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres.
Einlass:
a) Kindergarten:
Die Kinder werden von 08.10 Uhr bis spätestens 08.45 Uhr empfangen. Die Eltern bringen ihr Kind zur Klasse und verabschieden sich dort von ihm.
b) Primarschule:
Der Unterricht beginnt um 08.20 Uhr. Der Klassenleiter kann den Schülern den Zugang zur Klasse morgens früher als zum Unterrichtsbeginn erlauben.
Die Schulzeit endet im Kindergarten um 14.55 Uhr (mittwochs um 11.55 Uhr), in der Primarschule um 15.00 Uhr (mittwochs um 12.00 Uhr).
Bei Schulschluss werden die Kindergartenkinder von ihren Eltern auf den Schulhöfen in Empfang genommen. Aus Platzgründen sollen die Eltern sich bei Schulschluss nicht in den Fluren aufhalten.
Wird ein Kind mittags nicht abgeholt, so bringt die Lehrkraft es in den Esssaal.
Sollte ein Kind nach Schulschluss nicht abgeholt werden und Eltern/Erziehungsberechtigte nicht erreicht werden können, halten wir uns das Recht vor, es zur Polizei zu bringen.
Die Aufsichtskräfte sind zeitig vor Ort, tragen die Verantwortung und haben das Sagen.
Nachdem die Kinder ihr „Pausenbrot“ in der Klasse zu sich genommen haben (für die Primarschule von 09.55 Uhr bis 10.05 Uhr und für den Kindergarten von 10.00 Uhr bis 10.20 Uhr), begeben sie sich auf die Schulhöfe. Pausen sind da, um sich zu erholen, frische Luft zu “tanken” und um freundschaftliche Kontakte zu pflegen.
Schüler, die bestimmte Klassendienste verrichten, dürfen auf Anordnung des Klassenleiters während der Pause in der Klasse bleiben.
Die Schulhofregeln werden allen Kindern zu Beginn des Schuljahres schriftlich mitgeteilt und besprochen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Fußballspielen in der Mittagspause ausschließlich von 12.05 Uhr bis 13.00 Uhr erlaubt.
Für die Primarschüler klingelt es 5 Minuten vor Ende der Pause einmal. Dies ist ein Hinweis für alle: Toilettenzeit, Einsammeln der Kleidungsstücke und der persönlichen Gegenstände.
Wenn die Pause zu Ende ist, stellen die Kinder sich auf und begeben sich auf Anweisung der Lehrer in die Klasse.
im Kindergarten: von 10.25 Uhr bis 10.45 Uhr
in der Primarschule: von 10.05 Uhr bis 10.20 Uhr
Die Mittagspause:
Um 12.10 Uhr soll jedes Kind, das mittags nach Hause geht, das Schulgelände verlassen haben. Frühestens um 13.00 Uhr darf es die Schulhöfe wieder betreten, oder ab 13:15 Uhr wieder zu den Kindergartenklassen gebracht werden.
Alle anderen Kinder, die während der Mittagszeit in der Schule bleiben, sind in den Esssälen oder auf den Schulhöfen.
Die Kinder müssen den Anordnungen der Aufsichtskraft auf dem Schulhof Folge leisten.
In der Primarschule führt der Klassenleiter über jeden Schüler eine Verhaltenskartei. Bei einem Verstoß gegen die Pausenregeln werden die Eltern informiert und müssen diese Mitteilung unterschreiben. Bei einem mehrfachen Fehlverhalten erfolgt eine Sanktion.
Die Kinder, die mittags in der Schule bleiben, dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
Verhaltensregeln für die Schulpausen:
¨ Wir gehen rücksichtsvoll miteinander um und verletzen andere nicht.
¨ Wir helfen uns gegenseitig.
¨ Wir halten unseren Schulhof sauber.
¨ Wir respektieren Bäume und Pflanzen.
¨ Wir respektieren und räumen unser Spielzeug wieder auf.
¨ Wir stellen uns beim 2. Klingeln auf.
¨ Wir schließen niemanden aus.
¨ Wie benutzen keine Schimpfwörter.
¨ Wir lösen Streit ohne Gewalt.
¨ Wie machen keine Spaßkämpfe.
¨ Flure, Toiletten und Klassen sind keine Spielorte
¨ Wenn du Hilfe benötigst, wende dich an die Aufsichtsperson.
¨ Bei „STOP“ hören wir auf.
¨ Die goldene Regel: „Ich behandele andere so, wie ich selbst auch behandelt werden möchte!“
Verstoße ich gegen diese Vereinbarungen, wird dies in der Verhaltenskartei registriert.
Umgangsformen:
¨ Wir bemühen uns um einen freundlichen und höflichen Umgangston. Grobe, gemeine Schimpfwörter tun weh.
¨ Wir gehen fair und rücksichtsvoll miteinander um. Wir verzichten auf Gewalt und versuchen Konflikte durch Gespräche zu lösen.
¨ Höflichkeit, Respekt, Toleranz, Offenheit, Verständnis und Solidarität sollen das Verhalten aller prägen.
¨ Positives Verhalten wird durch Anerkennung, Ermutigung, Lob und Dank bekräftigt.
Verhalten im Schulgebäude:
In den Klassenräumen und in den Fluren achten alle Lehrkräfte und Kinder darauf, dass sie ihre Mitschüler und Kollegen bei der Arbeit nicht stören.
GEHEN, nicht laufen! - FLÜSTERN, nicht schreien!
¨ Außer zu pädagogischen Zwecken, die von der Schule ausdrücklich angekündigt werden (z. B. im Rahmen spezifischer Unterrichtsprojekte), ist in allen Schulen des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens (OSU) die Mitnahme von Handys, Smartwatches und ähnlichen mobilen Endgeräten verboten. Ausnahmeregelungen, z. B. für medizinische Zwecke, sind im Vorfeld bei der Schulleitung zu beantragen. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte durch die Lehrkraft eingezogen. Die Schule haftet nicht für beschädigte oder entwendete Geräte.
¨ Kaugummi kauen während der Unterrichtsstunden ist nicht erlaubt.
¨ Der Gang zu den Toiletten während der Unterrichtszeit ist erlaubt, wenn der Lehrer es dem Schüler gestattet.
¨ Hunde sind auf dem Schulgelände verboten!
Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände streng untersagt!
Sauberkeit, Gesundheit und Hygiene
Unsere Schule arbeitet eng mit KALEIDO - Ostbelgien zusammen.
Jährlich findet eine ärztliche Pflichtuntersuchung im 2. Kindergarten, im 1. und im 5. Schuljahr statt, sowie eine Teiluntersuchung (Seh- und Hörtest) im 1. Kindergarten und im 3. Schuljahr.
Zahnpflegeanimationen werden im 3. Kindergarten, im 1. und im 2. Schuljahr organisiert.
¨ Die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten ist sehr wichtig. Alle Beteiligten tragen hierzu bei, indem sie sauber und gepflegt in die Schule kommen. Auch die Sportkleidung muss regelmäßig gewechselt werden. Für den Schwimmunterricht benötigen die Kinder 2 Handtücher und Seife.
¨ Es ist selbstverständlich, dass gerade in den Toilettenräumen die Hygiene eine wichtige Rolle spielt.
¨ Regelmäßig suchen “lausige” Plagegeister unsere Schule heim. Wenn sich Läuse in das Haar ihres Kindes eingenistet haben, so sollen die Eltern die Schule sofort benachrichtigen und die notwendige Behandlung durchführen.
Abwesenheiten
Bei der Einschreibung ihres Kindes verpflichten sich die Eltern, dessen regelmäßige Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten. Auch im Kindergarten ist eine regelmäßige Anwesenheit erwünscht.
Ist ein schulpflichtiger Schüler (ab dem 5. Lebensjahr) durch Krankheit verhindert, am Unterricht oder an Schulaktivitäten teilzunehmen, so setzen die Eltern die Schule darüber in Kenntnis. Eine telefonische Abmeldung genügt als erste Maßnahme, jede Abwesenheit muss jedoch schriftlich begründet werden.
Die von den Erziehungsberechtigten gerechtfertigten Abwesenheiten des Schülers dürfen pro Schuljahr 30 halbe Tage nicht überschreiten. Ab dem 4. Abwesenheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Ist ein Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt (Scharlach, Windpocken, ...), so ist die Schulleitung zu benachrichtigen. Arztbesuche sollen nach Möglichkeit außerhalb der Schulzeit stattfinden.
Kann ein Schüler weder turnen noch schwimmen, besteht trotzdem Anwesenheitspflicht für den ganzen Schultag und ein ärztliches Attest ist notwendig.
Beurlaubungen außerhalb der regulären Schulferien sind gesetzlich nicht erlaubt.
Bei Abwesenheit einer Lehrkraft im Kindergarten oder in der Primarschule (Krankheit, Fortbildungsmaßnahme, ...) werden die Kinder durch eine andere Lehrperson betreut, oder einer anderen Klasse zugewiesen (siehe die „Schüleraufteilungspläne“ an den Klassentüren).
Schulmahlzeiten
Die Kinder können während der Mittagspause in den Esssälen eine warme Mahlzeit einnehmen oder ihre mitgebrachten Butterbrote essen.
Beim Mittagessen wird als Getränk Wasser gereicht. Davon können die Kinder nach Herzenslust trinken.
Der Menüplan wird den Eltern und Kindern monatlich schriftlich und auf der Schulhomepage mitgeteilt.
Diese entsprechen den beschriebenen Verhaltensregeln, welche im Punkt „Schulhofregeln“ und „Miteinander umgehen“ beschrieben wurden.
Bei einem Fehlverhalten gibt es eine Zurechtweisung, bei einer wiederholten Bemerkung gibt es eine schriftliche Verwarnung, bei der dritten Mahnung werden die Eltern benachrichtigt, dass ihr Kind für einen Zeitraum von einer Woche vom Esssaal ausgeschlossen wird.
Besondere Ordnungen
Beschwerden:
Vieles lässt sich durch ein offenes Gespräch regeln. Bei auftauchenden Problemen wenden sich die Eltern zuerst immer an den betroffenen Lehrer. In weiterer Folge ist gegebenenfalls der Schulleiter oder der Elternrat zuständig.
Für Ihre Fragen, Vorschläge oder Bemerkungen wählen Sie bitte nach vorheriger Absprache mit der Lehrkraft einen Gesprächstermin außerhalb der Unterrichtszeiten.
Elternsprechtermine:
Im Juni oder September finden in den Kindergarten- und Primarschulklassen Infoabende statt.
Die Eltern lernen den Klassenleiter kennen und werden über die Arbeitsmethoden, die zu entwickelnden Kompetenzen und Inhalte und über die Bewertungsmodalitäten informiert.
Im Kindergarten erfolgen Einzelgespräche auf Wunsch der Klassenleiter oder der Eltern (zum Beispiel am Ende des 3. Kindergartenjahres, wenn die Eltern für ihr Kind einen Schulreifetest für die bevorstehende Einschulung beantragen).
In der Primarschule finden auf Einladung der Klassenleiter Elternsprechtage statt. Lehrkräfte und Eltern können jedoch zu jeder Zeit das Einzelgespräch nach vorheriger Absprache beanspruchen, wenn die Leistungen und Verhaltensweisen des Kindes dazu Anlass geben.
Lehrer-Elterngespräche werden mit einer angemessenen Diskretion und gegenseitiger Höflichkeit geführt. Das Kind soll immer im Mittelpunkt der Gespräche stehen!
Verspätungen:
Bei verspätetem Eintreffen soll der Schüler die Klasse leise betreten, sich bei der Lehrkraft entschuldigen und den Grund für seine Verspätung angeben.
Häufen sich die Verspätungen, so erhalten die Eltern vom Schulleiter eine Mitteilung, die sie auf das regelmäßige Zuspätkommen hinweist und sie um eine Erklärung hierzu bittet.
Jedes Kind benutzt seine Garderobe. Es sollten weder Geldbeträge noch Wertsachen in der Garderobe aufbewahrt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für eventuell abhanden gekommene Geldbeträge oder Gegenstände.
Die Eltern sollen die Sachen der Kinder mit dem Namen versehen.
Verloren gegangene Kleidungsstücke werden in Wäschekörben am Eingang zu den Toiletten und zu den Kindergartenfluren aufbewahrt. Wertgegenstände (Spielzeuge, Tauschkarten, Handys, …) sind in der Schule verboten. Diese werden konfisziert und können im Büro des Schulleiters abgeholt werden.
Fahrräder:
Fahrräder können auf einem eigens dafür eingerichteten Fahrradparkplatz (auf dem großen Schulhof, neben dem Haupteingang) abgestellt werden. Bei Schäden oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.
Fahrräder werden aus Sicherheitsgründen über den Schulhof geschoben und nicht gefahren!
Unfälle:
Bei Unfällen ist die Aufsichtskraft oder die Lehrkraft verantwortlich für die erste Versorgung des Kindes. Reicht diese erste Hilfe nicht aus, werden folgende Maßnahmen getroffen:
¨ Die Lehrkraft oder der Schulleiter benachrichtigt die Eltern.
¨ Das Kind wird eventuell zu einem Arzt gebracht.
¨ Im Notfall wird der Rettungsdienst gerufen.
Jedes regulär eingeschriebene Kind ist durch die Schule bei der Versicherungsgesellschaft ETHIAS – rue des Croisiers 24 - 4000 Lüttich versichert (Vertragsnummer:45031934). Jeder Unfall unterliegt der belgischen Gesetzgebung.
Sicherheit:
Regelmäßig finden in unserer Schule Evakuierungsübungen statt. In jedem Klassenraum befindet sich ein Plan mit den entsprechenden Richtlinien in Bezug auf Fluchtweg, Verhaltensmaßnahmen und Sammelplatz.
Kompetenzzentrum: Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus für kranke Kinder:
Konstantin Baumgart Tel.: +32 (0)490 448 005 - konstantin.baumgart@zfp.be
Elisabeth Paquet Tel.: +32 (0)490 448 006 - elisabeth.paquet@zfp.be
R.Z.K.B. Außerschulische Betreuung:
Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung – Patronagestraße 27A, 4720 Kelmis - 087/55.48.30
Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder vor Schulbeginn und nach Schulschluss betreuen zu lassen, und zwar morgens ab 07.00 Uhr und nachmittags bis 18.00 Uhr (mittwochs von 12.00 Uhr bis18.00 Uhr).
Für Informationen bzgl. Einschreibung und Betreuungsgebühr wende man sich an das R.Z.K.B.
Beratungs- und Therapiezentrum:
BTZ – Vervierser Straße 14-16, 4700 EUPEN - 087/14 01 80
Frühhilfe Ostbelgien:
Frühhilfe – Marktplatz 2/6 - 4700 EUPEN - 087/55 62 62
Die Frühhilfe steht Eltern mit behinderten oder entwicklungsgestörten Kleinkindern mit Rat und Tat zur Seite.
Kaleido:
Kaleido – Servicestelle Kelmis - Lütticher Straße 168A/2, 4720 Kelmis - Tel. +32 (0)87 70 98 50
KALEIDO berät Sie bei Erziehungsfragen, bei schulischen Schwierigkeiten oder bei
der Wahl geeigneter Therapien.
Im Monat Juni legen die Schüler des 6. Schuljahres die Endjahresprüfungen ab, die über die Vergabe des Grundschulabschlusszeugnisses entscheiden.
Das Abschlusszeugnis erhält demnach der Schüler, der in jedem Hauptfach
(Muttersprache, Mathematik, Zweitsprache ) 50 % erreicht.
Wie sind diese Prüfungen organisiert?
Nach einer gründlichen Wiederholung der Lerninhalte zu Hause und in der Schule erhält jeder Schüler einen Prüfungsplan, der sämtliche Informationen zum Ablauf der Prüfungen im Juni beinhaltet.
Welche Lerninhalte werden geprüft?
Die Inhalte und die Kompetenzen, die während der sechs Grundschuljahre eingeübt worden sind. Die Bewertung der Schülerleistungen am Ende des 6. Schuljahrs bezieht sich dabei auf die wesentlichen Kompetenzen, die der Gesetzgeber im RAHMENPLAN definiert hat.
Der Klassenrat:
Nach Abschluss der Prüfungen beraten die Lehrpersonen und der Schulleiter über die Vergabe des Grundschulabschlusszeugnisses. Die Leistungen, die dabei in Betracht gezogen werden, sind die der Abschlussprüfungen.
Schließlich trifft der Klassenrat eine Entscheidung über die Vergabe des Diploms an die einzelnen Schüler. Eltern, die mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit eines Einspruchs bei der zuständigen Einspruchskammer im Ministerium der D.G.
Verfahrensweise für einen Einspruch gegen die Nicht-Vergabe des G.A.Z.
Gegebenenfalls teilt der Schulleiter den Eltern die Entscheidung über die Nicht-Vergabe des G.A.Z. an deren Sohn/Tochter schriftlich mit.
Die Erziehungsberechtigten wenden sich spätestens am zweiten Arbeitstag nach Bekanntgabe der Klassenratsentscheidung an den Schulleiter, d.h. die Beschwerde muss innerhalb dieser Frist beim Schulleiter eingegangen sein.
Nach Überprüfung der Beschwerde bestätigt der Schulleiter noch am selben Tag die Entscheidung des Klassenrats oder legt aus formalen oder inhaltlichen Gründen diesen Fall dem Klassenrat erneut zur Entscheidung vor. Die Entscheidung des erneuten Klassenrats erfolgt spätestens am darauffolgenden Tag.
Ist der Erziehungsberechtigte mit der erneuten Entscheidung nicht einverstanden, hat er das Recht, die Einspruchskammer Ministerium der D.G. – Gospert 1 – 4700 EUPEN mit der Sache zu betrauen. (Schüler- Dekret vom 31.August 1998)
Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht und müssen gewissenhaft erledigt werden. Sie dienen der Festigung und Sicherung des Erlernten. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind so gewichtet, dass sie von den Kindern selbstständig und in einer angemessenen Zeit verrichtet werden können.
Die Eltern sollen darauf achten, dass ihr Kind seine Hefte und Ordner stets in Ordnung hält. Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit eines Schülers werden in der Regel der Klassenleiter und ein Mitschüler dafür sorgen, dass die fehlenden Übungen und Eintragungen getätigt oder dem kranken Kind übermittelt werden. Vorzugsweise wenden die Eltern sich an den Klassenleiter.
Das Tagebuch ist ein äußerst wichtiges Dokument, in das die Schüler folgende Eintragungen vornehmen: Hausaufgaben, Aufträge, Hinweise.
Die Eltern sollen das Tagebuch ihres Kindes ebenfalls zur Eintragung von Bemerkungen und Mitteilungen nutzen. So wird es zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus.
Entschuldigungen sollen vorzugsweise auf losen Blättern geschrieben werden, da diese in einem Klassenregister aufbewahrt werden müssen (Ab dem 4. Abwesenheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich).
Die Eltern sollen der Schule wichtige Sachlagen, die das Kind betreffen, mitteilen: Wohnsitzwechsel, Krankheiten und Allergien, Behinderungen und Umstände, die das Lernverhalten beeinträchtigen.
Das Tagebuch soll regelmäßig von den Eltern nachgeschaut und unterschrieben werden.
Auf Anfrage der Lehrkräfte ist die Mitarbeit von Eltern an gewissen schulischen Aktivitäten erwünscht (Lesemütter, Bastelarbeiten, Schwimmunterricht, Schülerbeförderung, Ateliers, ...).
Neben regelmäßigen Hinweisen und Rundschreiben erhalten die Eltern zu ihrer optimalen Information ein monatliches „Eltern-Info“.
Wir bitten alle Eltern, die in den Rundschreiben enthaltenen Informationen zu lesen und zu beachten.
Wer sich nicht an die Schulregeln hält, handelt gegen Vereinbarungen, die das Zusammenleben aller Schulakteure erleichtern.
Verstößt der Schüler gegen die Schulregeln, muss er mit entsprechenden Maßnahmen rechnen.
Die Eltern sollen die durchdachten Entscheidungen der Lehrkräfte und der Aufsichtskräfte respektieren und die Schulakteure in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen.
Vorliegende Schulordnung wurde auf der Sitzung des Pädagogischen Rates vom 30.01.2024 verabschiedet und durch das Gemeindekollegium am 23.05.2024 genehmigt.