[wofür I]

Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung

Im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis bzw. mit der Aufnahme in ein Dienstverhältnis darf niemand auf Grund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf

    • die Begründung des Dienstverhältnisses,

    • die Festsetzung des Entgelts,

    • die Gewährung freiwilliger Sozialleistungen ohne Entgeltcharakter,

    • die Aus- und Weiterbildung,

    • den beruflichen Aufstieg,

    • die sonstigen Arbeitsbedingungen und

    • die Beendigung des Dienstverhältnisses.

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die einem bestimmten Geschlecht oder einer bestimmten ethnischen Gruppe angehören, oder Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung, mit einem bestimmten Alter oder mit einer bestimmten sexuellen Orientierung gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können. Dies gilt jedoch nicht, wenn die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen sind.

Eine Diskriminierung liegt des Weiteren etwa auch vor:

  • bei Anweisung einer Person zur Diskriminierung

  • bei (sexueller) Belästigung durch Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers

  • bei schuldhafter Untätigkeit des Dienstgebers im Falle einer (sexuellen) Belästigung durch Dritte

  • bei (sexueller) Belästigung durch Dritte.