[wer I]

Die Gleichbehandlungskommission


Der beim Amt der Landesregierung einzurichtenden Gleichbehandlungskommission gehören vier von der Landesregierung zu bestellende stimmberechtigte Mitglieder sowie die (der) Gleichbehandlungs-beauftragte mit beratender Stimme an. Die Gleichbehandlungskommission hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Befassung mit allen die Gleichbehandlung und die Frauenförderung im Pflichtschullehrerdienst betreffenden Fragen,

  • Mitbegutachtung der Entwürfe von Landesgesetzen und Verordnungen von Landesbehörden, die Angelegenheiten der Gleichbehandlung und der Frauenförderung im Landesdienst unmittelbar berühren,

  • Erstattung von Gutachten,

  • Erstellung von Dreiervorschlägen für die Bestellung der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten.

Die (Der) Gleichbehandlungsbeauftragte


Die (der) Gleichbehandlungsbeauftragte und deren/dessen Stellvertreterin (deren/dessen Stellvertreter) sind von der Landesregierung aus Dreiervorschlägen der Gleichbehandlungs­­­­kommis­sion zu bestellen. Der (dem) Gleichbehandlungsbeauftragten obliegen u.a.

  • die Befassung mit allen die Gleichbehandlung und die die Frauenförderung und betreffenden Fragen,

  • die Entgegennahme und Beantwortung der Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Lehrkräfte zu Fragen der Gleichbehandlung,

  • die Abhaltung von Besprechungen mit den Kontaktfrauen,

  • die Ausarbeitung und Vorlage eines Vorschlages für den Frauenförderungsplan,

  • die Information der Lehrkräfte über ihre Rechte und die Möglichkeiten zur Geltendmachung ihrer Rechte, und

  • die Durchführung von Schlichtungsverfahren auf Grund behaupteter Diskriminierung wegen Behinderung.

Kontaktpersonen


  • Die (der) Gleichbehandlungsbeauftragte kann für Schulen, in denen mindestens fünf Lehrerinnen beschäftigt sind, Kontaktpersonen bestellen, sofern an den betreffenden Schulen eine Frauenförderung geboten ist. Für zwei oder mehrere Schulen kann eine gemeinsame Kontaktperson bestellt werden.

  • Die Kontaktpersonen haben sich mit den die Gleichbehandlung und Frauenförderung betreffenden Fragen zu befassen. Sie haben Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Lehrerinnen entgegenzunehmen und die Lehrerinnen zu beraten und zu unterstützen.