(Un)gleich ist wichtig.
Gleichbehandlung - rechtliche Regelungen für Lehrpersonen an Tiroler Pflichtschulen
Die gleichbehandlungsrechtlichen Regelungen für Lehrkräfte an Pflichtschulen sind im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz des Bundes enthalten.
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verbietet jedwede Art von Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung.
Das Behinderteneinstellungsgesetz verbietet jedwede Diskriminierung auf Grund einer Behinderung.
Beide Gesetze sehen des Weiteren verschiedene Instrumente zur Beseitigung von Diskriminierungen bzw. zur Durchsetzung der faktischen Gleichbehandlung vor und ermöglichen die Abhilfe gegen Verletzungen des Gleichbehandlungsgebotes im Wege von förmlichen Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren.