(Un)gleich ist wichtig.

Gleichbehandlung - rechtliche Regelungen für Lehrpersonen an Tiroler Pflichtschulen

Die gleichbehandlungsrechtlichen Regelungen für Lehrkräfte an Pflichtschulen sind im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz des Bundes enthalten. 



Beide Gesetze sehen des Weiteren verschiedene Instrumente zur Beseitigung von Diskriminierungen bzw. zur Durchsetzung der faktischen Gleichbehandlung vor und ermöglichen die Abhilfe gegen Verletzungen des Gleichbehandlungsgebotes im Wege von förmlichen Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren.