Der Elternverein unterstützt in jedem Schulahr eine Vielzahl an Aktivitäten im BRG14. Um den Mitgliedern die Antragstellung zu vereinfachen und dem Elternausschuss bzw. dem Vorstand vollständige und einheitliche Informationen zu Anträgen zur Verfügung zu stellen, steht ein Antragsformular bereit:
Download des Formulars (PDF)
Download des Formulars (DOCX, Download zur Bearbeitung in MS Word)
Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an elternverein@brg14.at
Die nächsten Schritte: Der Elternverein entscheidet über die Förderwürdigkeit Ihres Antrags. Wird Ihr Antrag angenommen, erfolgt die Überweisung auf die angegebene Bankverbindung. Wir ersuchen Sie um Bestätigung des Erhalts der Überweisung. Nach der Veranstaltung ersuchen wir Sie um Bestätigung der Durchführung dieser (bitte jeweils per E-Mail übermitteln).
Begleitlehrer:in Skikurs (fester Betrag von EUR 300 pro Kurstermin)
Maturafeier (fester Betrag von EUR 200 pro Klasse, wenn Quote über 50%)
Grundsätzlich nicht förderwürdig: Aktivtage. Ausnahme: Aktivität, die besonders den Interessen des Elternvereins dient.
Sonstige Förderungen - zB Body/Love: freie Entscheidung.
Förderung für "besondere" Aktivität innerhalb der Veranstaltung (keine Subventionierung der Elternbeiträge)
Deckelung auf die Kosten einer Schüler:in der Klasse, jedoch max EUR 500
Auszahlung proportional zur Einzahlungsquote der Klasse
Beispiele:
Reise um 450 EUR/Schüler:in, Klassenquote 65%; Damit Basisbetrag 450 EUR, Auszahlung 0,65*450 = 292,50 EUR
Reise um 880 EUR/Schüler:in, Klassenquote 85%; Beträg über EUR 500, damit Basisbetrag 500 EUR, Auszahlung 0,85*500 = 425 EUR
Geteilte Klassen:
Ist eine Klasse in RG/G geteilt, so erhält der Teil der Klasse die anteilige Förderung. Ebenso hat der andere Teil Anspruch auf anteilige Förderung.
Beispiel:
RG mit 15 von 25 Schüler:innen, Reisekosten 450 EUR, Klassenquote 65%. Basisbetrag 450 EUR, Auszahlung 15/25* 0,65*450 = 175,50 EUR
Anträge werden bei Frau Mag.a Eder bzw. Mag.a Köppel (beide erreichbar unter sozialfonds@brg14.at) abgegeben und von ihr überprüft, der Elternverein richtet sich nach ihrer Bewertung. Die SchülerInnen werden, wenn ein Förderbedarf festgestellt worden ist, zur Hälfte vom Sozialfonds und zur Hälfte vom Elternverein gefördert.
Es ist dem Elternverein und der Schule sehr wichtig, dass alle Schüler:innen an den Veranstaltungen teilnehmen können.