Vereinsanhänger

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Anhängermiete

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der Duisburg-Wittlaerer Reiterverein e.V. stellt seinen Pferdeanhänger mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen D-WR2019 dem/der Mieter/in gegen eine Zahlung von 20€ zum Transport eines Pferdes zur Verfügung.

2. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Pferdeanhänger für andere Zwecke zu benutzen oder die Nutzung durch Dritte zu gestatten.

3. Der Verleiher versichert, dass der Pferdeanhänger in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand ist.

§ 2 Versicherungen – Der Pferdeanhänger ist folgendermaßen versichert:

1. Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschaden bis 100 Millionen €.

2. Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 300 €)

§ 3 Unterrichtungspflichten

1. Bei einem Unfall hat der Entleiher den Verleiher unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Anhängers, über die Einzelheiten zu unterrichten. Der Entleiher muss bei einem Unfall die Polizei verständigen und den Unfall aufnehmen lassen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

§ 4 Haftung

1. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregelungen, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Verletzung begeht. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Anhängers vor, sowie nach der Nutzung zu überprüfen und Schäden zu dokumentieren, sowie unmittelbar zu melden. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung etc.

2. Sofern der Schaden versichert ist, haftet der Mieter auf den Selbstbehalt (300€) und auf den gesamten Rückstufungsschaden.

3. Der Verleiher haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung), nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch seine Kraftfahrzeughaftpflicht-/Vollkaskoversicherung abgedeckt ist. §5 Equidenpass Der Mieter weiß, dass Pferde nur mit gültigem Equidenpass transportiert werden dürfen.

§ 7 Anhängerreinigung

Bei Rückgabe eines nicht komplett gereinigten Anhängers fallen Kosten in Höhe von 40,- € an.

§ 8 Sonstiges

1. Außer der in diesem Pferdeanhänger-Leihvertrag schriftlich niedergelegten Vereinbarungen wurden keine sonstigen Abreden getroffen.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

3. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Pferdeanhängervermietung.


Miete Vereinsanhänger

20€ Mitglieder

40€ Nicht-Mitglieder