Professionelle Drohnenarbeit
Die Drohne
Video mit dem ShowReel Stand 06/2018
Unserer Drohne ist vom Typ Yuneec Typhoon H, ein professioneller Hexacopter.
Technische Daten
- GRÖSSE: 480 x 425 x 295 mm
- FLUGZEIT Bis zu 25 Min.
- ABFLUGGEWICHT (INKL. AKKU UND KAMERA) 1,9 kg / 2,06 kg (mit RealSense)
- KAMERA CGO3+ Kamera
- GIMBAL 3-Achsen-Gimbal
- AUFLÖSUNG FOTOS 12-Megapixel
- AUFLÖSUNG VIDEO 4K
Weitergehende Informationen:
Die Piloten
wir sind zwei geprüfte und erfahrene Drohnen-Piloten. Wir haben in der Vergangenheit beide als Solar-Techniker gearbeitet, haben unser Hobby zur Profession gemacht und uns für ein neues Metier entschieden, ohne dass wir dabei auf unsere Erfahrungen verzichten müssten.
Die Voraussetzungen für Drohnenflug
Die maximale Flughöhe für Drohnen ist durch die neue Drohnen-Verordnung generell auf 100 Meter über Grund begrenzt.
Außerdem sind die folgenden Dinge bei Fliegen der Drohne verboten:
- das Fliegen außerhalb der Sichtweite
- Fliegen über Wohngrundstücken
- Fliegen über Naturschutzgebieten
- Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
- Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet
- Das Fliegen bei Nacht (nur möglich mit Ausnahmegenehmigung)
- Fliegen mit einer Drohne über 5kg Startgewicht ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung (siehe Ausnahmen unten)
Mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand muss eingehalten werden zu:
- Menschenansammlungen
- Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
- Krankenhäuser
- Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
- Industrieanlagen
- Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
- militärischen Anlagen und Organisationen
- Anlagen der Energieerzeugung und – verteilung
Sonstige Regelungen
- Ab einem Gewicht von 2kg wird ein Flugkundenachweis (auch Drohnen-Führerschein) benötigt. Dieser gilt für 5 Jahre. Die Prüfung muss durch eine anerkannte Prüfungsstelle erfolgen. Dies gilt nicht nur für die gewerbliche sondern auch für die private Nutzung und betrifft z.B. Drohnen und QuadroKopter wie die DJI Inspire 1 oder Inspire 2
- Drohnen haben anderen Fluggeräten immer auszuweichen
Ausnahmen
zu mehreren dieser Regeln gibt es gesonderte Ausnahmen und Bedingungen. Zum Beispiel:
- auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 100 Metern überschritten werden
- über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt hat
- über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn die Startmasse der Drohne unter 250 Gramm bleibt und die Drohne keine Kamera besitzt und keine optischen, akustischen und Funk-Signale empfangen und aufzeichnen kann.
- außerhalb der Sichtweite darf geflogen werden mit einer FPV-Brille, wenn die Drohne unter 250 Gramm bleibt, die Flughöhe von 50 Metern nicht überschritten wird und die Drohne in Sichtweite mind. einer weiteren Person fliegt, die den Steuerer vor Gefahren warnen kann.
- mit einer Drohne über 5kg darf geflogen werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung eingeholt wurde
Außerdem können zusätzlich Ausnahmegenehmigungen von der Luftfahrtbehörde beantragt werden.
(alle Angaben ohne Gewähr)