Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Helikoptern und Flugzeugen durch Broschington | Stand: 23 November 2025, Broschington
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverhältnisse über Helikopter und Flugzeuge, die zwischen Broschington (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Mieter abgeschlossen werden. Als "Vertrag" wird die Bezahlung der Miete angesehen.
2. Mietgegenstand und Übergabe
(1) Der Veranstalter vermietet dem Mieter das vorab bezeichnete Luftfahrzeug für den vereinbarten Zeitraum.
(2) Das Luftfahrzeug wird in technisch ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Der Mieter bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er den Zustand geprüft hat und keine offensichtlichen Mängel bestehen.
3. Voraussetzungen für die Nutzung
(1) Der Veranstalter weist jeden Mieter ordnungsgemäß in die Handhabung des Luftfahrzeuges ein.
(2) Der Mieter bestätigt, dass das Luftfahrzeug ausschließlich von Piloten mit gültigen, anerkannten Luftfahrerlizenzen geflogen wird.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, das Luftfahrzeug jederzeit sorgsam, fachgerecht und gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben.
4. Verantwortung und Haftung des Mieters
(1) Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Luftfahrzeug während der Mietdauer.
(2) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste, Unfallfolgen oder sonstige Beeinträchtigungen, die während der Nutzung entstehen, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst, den Piloten oder Dritte verursacht wurden.
(3) Der Mieter stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen frei, die aus der Nutzung, dem Betrieb, der Handhabung oder Fehlbedienung des Luftfahrzeuges resultieren. Dies umfasst insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
(4) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Folgen aus der Nutzung des Luftfahrzeuges, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen.
5. Rückgabe des Luftfahrzeuges
(1) Das Luftfahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt an den Veranstalter (Broschington) zurückzugeben.
(2) Die Rückgabe erfolgt im gleichen Zustand wie bei Übergabe und mit vollständig gefülltem Tank.
(3) Etwaige Schäden, Verschleißspuren oder Abweichungen vom Übergabezustand sind unverzüglich bei Rückgabe zu melden.
6. Zustimmung zu den Bedingungen
Mit der Bezahlung des Mietpreises bestätigt der Mieter:
– die vollständige Kenntnis und Anerkennung dieser AGB,
– dass alle Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind,
– dass das Luftfahrzeug ausschließlich ordnungsgemäß und rechtskonform betrieben wird.
7. Kaution und Kostenverrechnung
(1) Der Veranstalter erhebt vor Übergabe des Luftfahrzeuges eine Kaution in der vertraglich festgelegten Höhe.
(2) Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher möglicher Forderungen des Veranstalters gegenüber dem Mieter.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, aus der Kaution alle während oder nach der Mietdauer festgestellten Kosten zu decken. Dazu zählen insbesondere:
– Schäden am Luftfahrzeug,
– fehlender oder unvollständiger Kraftstoff,
– Reinigungsaufwand,
– Kosten für verspätete Rückgabe,
– sämtliche weiteren Aufwendungen, die durch die Nutzung oder den Zustand des Luftfahrzeuges entstehen.
(4) Der Veranstalter informiert den Mieter über die festgestellten Kosten und die entsprechende Verrechnung.
(5) Ein eventueller Restbetrag der Kaution wird nach Abschluss der Prüfung unverzüglich an den Mieter zurückerstattet.
8. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt das Recht des Sitzes des Veranstalters, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Ihr Ansprechpartner
Broschington Tel. 117
broschington@umail.com