Grundgebühr € 134,44 / Bewertungseinheit
Benützungsgebühr € 2,00 / m³ Wasserverbrauch
Beispiel:
Wohnhaus mit 140 ² Wohnnutzfläche und einem Wasserverbrauch von 100 m³ pro Jahr
Grundgebühr: € 134,44 x 1,4 BWE = € 188,22
Benützungsgebühr € 2,00 x 100 m³ = € 200,00
Kanalbenützungsgebühr / Jahr € 388,22
Für verbrauchte Wassermengen, welche NICHT in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden (z.B. Gartenwasser), kann ein Subzähler eingebaut werden. Der Verbrauch des Subzählers wird bei der Jahresendabrechnung vom Hauptwasserzähler in Abzug gebracht. Der Einbau eines Subzählers ist beim Abwasserverband Faaker See bekanntzugeben, da dieser erst nach Kontrolle durch den Verband berücksichtigt werden kann. Weiters ist dem Abwasserverband Faaker See eine Kopie der Rechnung über den Kauf zu übermitteln.
Anschlussnehmer, welche über einen Eigenwasserbrunnen verfügen, wird der Einbau eines Zählers zur Ermittlung der Kanalbenützungsgebühr empfohlen. Der Einbau des Eigenwasserzählers ist beim Abwasserverband Faaker See bekanntzugeben, da dieser erst nach Kontrolle durch den Verband berücksichtigt werden kann. Weiters ist dem Abwasserverband Faaker See eine Kopie der Rechung über den Kauf zu übermitteln. Sollte kein Zähler eingebaut werden, erfolgt die Berechung der Kanalbenützungsgebühr mittels Pauschalierung.
Je Bewertungseinheit 303,60 Euro pro Jahr (inkl. 10% USt.)
Die Kanalgebühr wird am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. jeden Jahres zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
€ 2.543,55 (inkl. 10 % MWSt.) / Bewertungseinheit (*)
€ 3.500,00 (inkl. 10 % MWSt.) / Bewertungseinheit (*)
(*) eine Bewertungseinheit entspricht einer Wohnnutzfläche von 100 m².
Bsp: Wohnnutzfläche von 140 m² sind 1,4 BWE (Bewertungseinheiten)