Was tun bei einem Verkehrsunfall
Grundsätzlich ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre das schädigende
Ereignis nicht eingetreten. Da häufig gerade gegnerische
Versicherungsgesellschaften versuchen, die Verschuldensquote des eigenen
Versicherten zu drücken, um möglichst wenig zahlen zu müssen, empfiehlt sich die
Einschaltung eines versierten Rechtsanwalts, um einen umfassenden und
angemessenen Ersatz des eigenen Schadens zu erreichen. Dies gilt umso mehr bei
Unfällen mit Personenschäden und bei unklaren Verschuldensquoten. Häufig zahlt
sich Anwaltsrat dreifach aus: er ist im Regelfall von der Gegenseite zu tragen,
der Anwalt nimmt Ihnen die Last einer zügigen Schadensregulierung ab und fordert
bei der Gegenseite das Möglichste für Sie ein. |