Hier haben wir für euch die aktuelle Satzung des Werder Fan Club Brüttendorf online gestellt. Weiter unten könnt ihr euch die Satzung als PDF Datei herunter laden. Satzung § 1 1) Jede Person ab Geburt kann Mitglied werden. 2) Die Mitgliedschaft wird auf Antrag des Vorstandes und durch dessen Beschluss erworben. 3) Beim Eintritt in den Fan Club muss der Beitrag bezahlt werden. § 2 Beendigung der Mitgliedschaft 1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. 2) Er ist nur zum Ende eines Jahres zulässig 3) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es trotz einmaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand (Kassenwart, Schriftwart) mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Des Weiteren kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es wegen schwerer Schädigung des Ansehens und der Interessen des Fan Clubs verstößt. § 3 Beiträge 1) Der Beitrag beträgt Ab Geburt bis 14
Jahre 5€ im Jahr 2) Der Beitrag muss bis zum 31.01 des
Jahres bezahlt sein. § 4 Organe des Werder Fan Clubs Brüttendorf sind: a) Der Vorstand b) Die Mitgliederversammlung
a) 1. Vorsitzender b) 2. Vorsitzender c) Kassenwart d) Schriftwart e) Festausschuss Vorsitzender
§ 6 1) Der 1. Vorsitzende: Ist verantwortlich für alle Belange des Fan Clubs. 2) Der 2. Vorsitzende: Ist verantwortlich für alle Spiele von Werder Bremen die der
Fan Club besuchen möchte und organisiert die Fahrten dorthin.
3) Der Kassenwart: 4) Der Schriftwart: 5) Der Festausschuss Vorsitzende:
§ 8
1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschließende Organ im Fan Club 2) Wählen darf jedes Mitglied ab 14 Jahren 3) Die Versammlung wird von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet. 4) Die Versammlung ist ohne auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig 5) Beschlüsse bedürfen einer einfachen Stimmenmehrheit. 6) Jedes Mitglied hat nur eine Stimme 7) Die Mitgliederversammlung tritt nach Möglichkeit 3x jährlich zusammen 8) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufen werden. 9) Bei der Mitgliederversammlung gibt der Kassenwart 150€ an die Versammlung zum Getränkeverzehr aus. § 9
1) Es ist Pflicht, das Fan Club Sweatshirt oder T-Shirt zu tragen bei: a) Mitgliederversammlungen b) Zu Fußballturnieren c) Alle Feiern wozu der Vorstand einlädt. 2) Bei Versäumnis dieser Pflicht sind 3€ in die Fan Club Kasse zu zahlen. 3) Wer sein T-Shirt oder Sweatshirt an andere Personen weitergibt, die nicht im Fan Club sind, muss 25€ Strafe und außerdem ein neues Shirt voll bezahlen. 4) Wer sein Shirt durch Fremdeinwirkung verliert oder beschädigt, bekommt ein neues vom Fan Club gestellt. 5) Wer aus dem Fan Club ausscheidet darf die Fan Club Shirts nicht mehr tragen und muss die Shirts unverzüglich und unentgeltlich zurückgeben.
§ 10 - Gestrichen -
§ 11
§ 12 - Gestrichen -
§ 13
Diese überarbeitete Satzung ist ab heute den 03. Februar 2012 gültig.
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