Das Bundesverwaltungsgericht hat in dritter und letzter Instanz entschieden, dass die Teststrecke „Bilster Berg“ ihren Fahrbetrieb tagsüber nicht ausweiten darf.
Seit fast zwei Jahrzehnten halten wir dagegen und freuen uns über dieses Urteil.
Herzlichen Dank an alle Mitglieder und Unterstützer!