Wir beraten Sie gern bei dem Umgang mit Ämter, Behörden, Träger oder Organisationen- Beispiele: -Gerne helfen wir auch bei Schriftverkehr aller Art. -Bei Ablehnung von Hilfsmittel durch Ihrer Krankenkasse, wie Sondertastaturen für PC, elektronische Lupe etc. oder geforderte unzumutbare, überhöhte Zuzahlungen- beraten, vermitteln wir und suchen Lösungen. Keine Beratung nach dem RDG. -Abmeldung Ihres PKW beim Straßenverkehrsamt bei längerem Krankenhausaufenthalt oder Führerscheinabgabe. -Vermittlung von vereidigten Übersetzer bei Schriftstücken von Englisch ins Deutsche - zugelassen durch das OLG Hamm. |