Unser Konzept als pdf
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Zielgruppe
Menschen,
die kurz- oder langfristig
Unterstützung im Alltag brauchen.
Menschen,
die aus Institutionen
(Psychiatrie,
betreutes
Wohnen) den Schritt ins Alltagsleben wagen.
Menschen,
die in schwierigen
Lebenssituationen ein Gespräch, Beratung, Unterstützung oder Sicherheit
benötigen.
Gerade
bei jungen Menschen mit einer psychischen Erkrankung ist das
Angebot
einer geeigneten Nachbetreuung nicht ausreichend vorhanden.
Dies möchten wir ändern. Deshalb setzen wir unser Schwerpunkt
auf junge Erwachsene,
die an einer psychischen Erkrankung leiden.
Unsere Tätigkeitsgebiete:
- Kanton Luzern, Bern und Zürich
Voraussetzungen
- Offen
sein, „Fremde“ in Ihre Wohnung zu lassen
- Verbindlichkeit:
Termine einhalten
Angebot
- Case
Management
- Ambulante
psychiatrische Pflege
Case
Management
Bedeutung
Spezifisches
Verfahren zur koordinierten Bearbeitung komplexer Fragestellungen im
Sozial- und
Gesundheitsbereich.
- Wir
bieten Begleitung: bei Institutionskontakten, Erstgespräch mit der Ergotherapeutin, zu einer neuen Arbeitsstelle, zu einem Gespräch im Sozialberatungszentrum etc.
- Nach Absprache mit dem Klient: Einbezug weiterer Personen (z.B. Angehörige)
- Nach Absprache mit dem Klient: Standortgespräche planen und durchführen
Ambulante psychiatrische Pflege
Nach
Bedarf betreuen wir den Klient zu Hause
Das Besuchsintervall wird individuell bestimmt
Vorgehen
/ Mögliche Massnahmen
- Beziehungs- und Vertrauensaufbau
- Bei
Besuchen werden Befinden, Ziele und entsprechende Massnahmen besprochen
- Wo
braucht der Klient Hilfe und Unterstützung? Was läuft gut? Gemeinsam werden Lösungsansätze besprochen
- Der Klient bestimmt das Tempo
- Die Ressourcen des Klienten erkennen und fördern
- Wir
unterstützen den Klient bei der Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- Krisenintervention
- Expositionsübungen
- beratend bezüglich der Medikamenteneinahme
- Helfen die Krankheit - psychische Einschränkung besser zu verstehen und damit umzugehen (Psychoedukation)
- Unterstützende und beratende Funktion
Wir arbeiten Lösungs- und Ressourcenorientiert
Medikamente
- Depotinjektionen
verabreichen
- Nach Absprache und Verordnung mit dem zuständigen Arzt: Medikamente
richten (in Medikamentendossiers) und abgeben
Allgemeine
Pflegeverrichtungen
- Einfache
Wundversorgung
- Blutentnahmen
Bei Fragen sind wir von Montag bis Freitag von 8.00-17.00 Uhr erreichbar
Für Notfälle wird die telefonische Erreichbarkeit individuell mit dem Klient abgesprochen (24h / 7 möglich)
Vorgehensweise
Für
einen Erstkontakt melden Sie sich bei einem Teammitglied von Live your Life.
Zuweisung aus Institutionen
1-2
Wochen vor Austritt findet ein Erstgespräch statt, an welchem wir den
genauen Auftrag und den allfälligen ersten Termin festlegen. Wir sind
dankbar für einen Überweisungsbericht.
Zuweisung
von
Hausärzten und Psychiatern
Optimal wäre ein Erstgespräch in der Praxis, ist dies
nicht
möglich, besuchen wir auch direkt den Klient.
Ein
Überweisungsbericht ist erwünscht.
Zuweisung
Sozialdienst / KESB
Wir benötigen ein Erstgespräch mit dem
Beistand / Sozialarbeiter / Klient/in.
Das Vorgehen und die Zielsetzung werden besprochen und die Aufgaben
verteilt.
In
jedem Fall brauchen wir eine ambulante Pflegeverordnung (6 Monate) und
die Personalien. Sollte die Verordnung auch Medikamente oder
Depotabgaben
beinhalten, benötigen wir vor der ersten Abgabe die entsprechenden
Dauerrezepte.
Die ambulante Pflegeverordnung erstellen wir nach dem pflegerischen
Erstgespräch. Danach senden wir die Verordnung zur Unterschrift an den zuständigen Psychiater oder Hausarzt. Die Rücksendung BITTE wieder an
das Teammitglied von Live your Life (NICHT an die Krankenkasse).
Kosten
Ab
2011 gibt es in der Schweiz eine Neuregelung der
Pflegefinanzierung. Die Kostenaufteilung sieht wie folgt aus:
Obligatorische
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung übernimmt einen Festbetrag pro Stunde.
Patientenbeteiligung
Der Patient trägt max. 15.35 Fr. pro Tag selbst.
Die Kantone können
jedoch die
Patientenbeteiligung ganz (z.B. Kanton Bern) oder zum Teil erlassen.
Restkostenfinanzierung
Die Restkosten trägt der Kanton oder die Gemeinde des Klienten.
Die
genaue Finanzierung werden wir bei jedem Klienten
individuell abklären.
Einen
Auftrag kann (von beiden Seiten) innerhalb von 4 Wochen gekündigt
werden
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