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Religionsunterricht

Seit der friedlichen Revolution im Jahr 1989 ist auch an allen Schulen im Freistaat Sachsen Religionsunterricht möglich. Durch Artikel 7 Abs. 3 im Grundgesetz ist dieses Recht für alle Heranwachsenden verankert. Jeder Schüler kann sich entscheiden, ob er am Ethikunterricht oder am Religionsunterricht teilnehmen möchte. Je nachdem welchem Bekenntnis die Familie angehört, kann sich in Sachsen wiederum jeder zwischen evangelischem oder katholischem Religionsunterricht entscheiden.

Auch wenn das christliche Bekenntnis also eine große Rolle im Unterricht spielt, können auch nicht getaufte Schüler problemlos daran teilnehmen. Denn im Unterricht selbst geht es nicht um den Vollzug des christlichen Glaubens sondern darum, sich ein Bild über diesen Glauben machen zu können: Wie denken sich Christen eine von Gott geschaffene Welt? Welchen Sinn hat mein Leben? Wie gestalte ich mein Leben sinnvoll? Welche Menschen und Glaubensgemeinschaften gibt es, die mir durch ihre Erfahrungen mit Gott helfen können, Gottes Spuren auch in meinem Leben zu entdecken?

So können Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht Orientierung für ihr Leben gewinnen und die Geschichte und Kultur des christlichen Abendlandes verstehen lernen.