Ehrenmedaillen für die staatliche Pflichterfüllung
Ehrenmedaillen für die staatliche Pflichterfüllung
25 Jahre staatlicher Pflichterfüllung.
In dankbarer Erinnerung an eine prägende Zeit.
40 Jahre staatlicher Pflichterfüllung.
In dankbarer Erinnerung an eine prägende Zeit.
50 Jahre staatlicher Pflichterfüllung.
In dankbarer Erinnerung an eine prägende Zeit.
60 Jahre staatlicher Pflichterfüllung.
In dankbarer Erinnerung an eine prägende Zeit.
Auszug aus dem Statut
(1) Zur Würdigung der staatsbürgerlichen Verantwortung und der Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Zivil‑ oder Präsenzdienstes wurden folgende Ehrenmedaillen für Verleihungen geschaffen: Ehrenmedaille „25 Jahre staatliche Pflichterfüllung“, „40 Jahre staatliche Pflichterfüllung“, „50 Jahre staatliche Pflichterfüllung“, „60 Jahre staatliche Pflichterfüllung“
(2) Die Medaillen werden an Personen verliehen, die den jeweiligen Zeitraum seit der Ableistung ihres Zivil‑ oder Präsenzdienstes erreicht haben und diesen Dienst ordnungsgemäß und pflichtbewusst erbracht haben.
(3) Die Verleihung erfolgt auf Antrag oder Vorschlag.
(4) Voraussetzung ist der Nachweis über den geleisteten Dienst sowie über den seitdem verstrichenen Zeitraum gemäß Abs. 1. Jede Medaille wird in einer einheitlichen Stufe verliehen. Sie wird gemeinsam mit einer Verleihungsurkunde überreicht, in der Titel, Vor- und Nachname und Datum der Auszeichnung festgehalten sind.