Die medizinische Versorgung durch Homöopathie wird von zahlreichen Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als ein Privileg der privat Versicherten angesehen. Sie fühlen sich von der homöopathischen Behandlung ausgeschlossen. Doch dies muss nicht so sein. Auch gesetzlich Versicherte haben Zugang zur Homöopathie, unter bestimmten Voraussetzungen.
Grundlegende Informationen dazu finden Sie im
Internetportal Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ):
www.dzvhae.de
Unter dem Link „ Für Patienten“ und weiter „Kosten/Erstattung“ erscheint eine Internetseite, die auf die Teilnahme an den Selektivverträgen „Klassische Homöopathie“ hinweist. Darunter sind Verträge zu verstehen, die der DZVhÄ mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen hat. Die Kosten der homöopathischen Behandlung bei einem der Vertragsärzte werden direkt von der betreffenden Krankenkasse abgerechnet. Links, die zu den teilnehmenden Kassen bzw. Vertragsärzten führen, finden sich auf der jeweiligen Seite.