» Bundesverfassungsgericht entscheidet am 20. Oktober über Kinderregelsätze / Familiengerechte Steuer- und Sozialpolitik auf dem Prüfstand!
Deutscher Familienverband e.V. (Verbandspresse, 06.10.2009 13:54)
(Berlin) - Auf einen eminent wichtigen familienpolitischen Termin weist der Deutsche Familienverband hin: In genau zwei Wochen wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit der Kinderregelsätze im Arbeitslosengeld II (Hartz IV) verhandeln. Auf dem Prüfstand steht damit auch das steuerrechtliche Existenzminimum von Kindern, das auf dem Kinderregelsatz basiert: "Die Bedeutung der verhandelten Verfahren geht damit weit über bedürftige Kinder hinaus und betrifft alle Familien in Deutschland. Gerade zu Beginn der neuen Legislaturperiode geht es jetzt um klare Vorgaben, an denen auch die Steuerpolitik der künftigen Regierung nicht vorbeikommen wird", so der Bundesgeschäftsführer des Verbandes Siegfried Stresing.
Der Kinderregelsatz wird zur Festlegung des Kinderfreibetrages im Einkommensteuerrecht und damit indirekt auch für die Höhe des damit im Familienleistungsausgleich verrechneten Kindergeldes herangezogen. Seine Höhe entscheidet darüber, ob das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern in ausreichender Höhe bei der Beurteilung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtigt wird und ob Familien im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder verfassungskonform besteuert werden.
Gerade die Höhe und Ermittlung dieser zentralen Größe ist aber seit Jahren umstritten. Denn die Höhe der ALG-II-Regelleistung für Kinder wird derzeit über einen gegriffenen Prozentsatz von der Regelleistung für Erwachsene abgeleitet. Das Bundessozialgericht und das hessische Landessozialgericht unter Vorsitz des Sozialrichters Jürgen Borchert haben diese Berechnungsmethode bereits im letzten Jahr scharf kritisiert und jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen.
"Diese politische Form der Ermittlung kann keine reale Familie nachvollziehen. Kinder sind keine Bruchteile von Erwachsenen, sondern eigenständige Persönlichkeiten. Was sie mindestens zum Leben und für eine gute Entwicklung brauchen, muss unabhängig und realitätsnah ermittelt werden. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht erneut mit einem klaren Urteil an die Seite der Familien treten wird, damit die neue Bundesregierung vom Start weg in eine familiengerechtere Steuer- und Sozialpolitik einsteigen kann", fordert der Bundesgeschäftsführer des Verbandes Siegfried Stresing.
Quelle/Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V.
Pressestelle
Luisenstr. 48, 10117 Berlin
Telefon: (030) 30882960, Telefax: (030) 30882961
eMail: post@deutscher-familienverband.de
Internet: http://www.deutscher-familienverband.de