Mitteilung der Prüfungsleitung
Mitteilung der Prüfungsleitung
Sollten Sie aus wichtigen Gründen (ärztlich bescheinigte Erkrankung, Unfall, Todesfall in der Familie usw.) verhindert sein, an der Prüfung teilzunehmen, so melden Sie dies unverzüglich dem Prüfungssekretariat. Bei Krankheit oder Unfall ist am gleichen Tag ein Arztzeugnis einzusenden. Über den weiteren Prüfungsverlauf entscheidet die Prüfungsleitung in Absprache mit dem Amt für Berufsbildung und Mittelschule.
Die Kandidatinnen und Kandidaten haben sich an jeder Prüfung auf Verlangen mittels Ausweis mit Foto auszuweisen (z. B. Ausweis für Lernende, Identitätskarte, Fahrausweis).
Den Anweisungen und Bekanntmachungen der Experten vor und während einer Prüfung ist strikte Folge zu leisten. Gibt es Unklarheiten zu diesen Anweisungen, so hat die Kandidatin oder der Kandidat sofort den Experten zu fragen, um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden.
Plötzliche Erkrankungen während der Prüfung sind unverzüglich der Aufsichtsperson zu melden. Diese orientiert die Prüfungsleitung. Nach Prüfungsschluss geltend gemachte Krankheiten oder nachträglich eingesandte Arztzeugnisse können nicht berücksichtigt werden.
Das Material für die Erstellung der Prüfungsarbeiten mit Ausnahme des persönlichen Schreibzeugs wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Nehmen Sie ausschliesslich die gemäss Prüfungswegleitung erlaubten Hilfsmittel mit. Sämtliche Geräte die zur uni- oder bidirektionalen Kommunikation geeignet sind, wie z.B. Smartphones, Smartwatches, Kopfhörer, Smartlenses, Smart Glasses usw. dürfen sie weder bei noch auf sich tragen.
Bei Verdacht auf Besitz und/oder Verwendung von nicht erlaubten Hilfsmitteln wird die Prüfung unterbrochen und die Prüfungsleitung orientiert.
Bemühen Sie sich nicht, vor der Abschlussfeier zu erfahren, welche Noten Sie erreicht haben. Allen Personen, die mit der Prüfung zu tun haben, ist es untersagt, Kandidatinnen und Kandidaten, Eltern, Berufsbildnern oder anderen Personen Prüfungsergebnisse bekannt zu geben.
Bis spätestens Dienstag, 2. Juli 2024, werden diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten mit eingeschriebenem Brief informiert, welche die Prüfung nicht bestanden haben. Dieses Schreiben enthält auch nähere Angaben über die Möglichkeiten zur Wiederholung der Prüfung und über die Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten. Der Lehrbetrieb erhält eine Kopie.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, ist zur Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten berechtigt.