Soziotherapie

Wann wird Soziotherapie verordnet?


Liegt bei Ihnen eine schwere psychische Erkrankung vor durch die Sie im Alltag Einschränkungen erleben? Fällt ihnen das Umsetzen ärztlicher Empfehlungen ohne Hilfe schwer? Haben Sie den Wunsch sich mehr um ihre Gesundheit zu kümmern und benötigen dabei Beratung? Dann haben Sie die Möglichkeit durch uns unterstützt zu werden. 

Wie kann ich diese Unterstützung bekommen?

Ihr/e Psychiater/in, behandelnde/r Neurologe/in, Psychotherapeut/in oder auch Hausarzt/in kann Ihnen eine Verordnung für die Soziotherapie erstellen.  Auch im Anschluss von psychiatrischen Krankenhausaufenthalten ist es möglich über die zuständige Institutsambulanz eine Verordnung zur Nachsorge der stationären Behandlung zu erhalten.

In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen, dem behandelnden Facharzt und einen unserer Mitarbeiter/innen werden die erforderlichen Hilfen geplant und besprochen. Im Anschluss werden die Verordnung sowie der Behandlungsplan bei der Krankenkasse eingereicht.

Was passiert nach der Genehmigung?

Da es sich bei der Soziotherapie um eine sogenannte ambulant aufsuchende Hilfeform handelt, finden die Termine in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Die Intensität und Häufigkeit der Treffen richten sich nach Ihrem individuellen Hilfebedarf. 

Wer ist mein/e Ansprechpartner/in?


Frau Seidel

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail: 

Tel.: 02325 66 33 656 

Mobil: 01573 90 39 276

Fax: 02325/ 66 33 657

E-Mail: soziotherapie@nachbarn-herne.de