Über das Thema "Gewalt" muss sich unsere Schulgemeinschaft verständigen - es müssen gemeinsame Grenzen definiert sowie Konsequenzen und Maßnahmen vereinbart werden.
Zwischenmenschliche Gewalt kann klassifiziert werden in:
körperliche Gewalt (Schläge, Tritte etc.)
psychische Gewalt (Ausgrenzung, (Cyber-)Mobbing, Stalking, Nachstellen)
Androhung von Gewalt
verbale Gewalt (Beleidigung, Beschimpfung)
sexuelle Gewalt (erzwungene Körperkontakte, sexualisierte Äußerungen)
Vandalismus / sächliche Gewalt
Gewalt ist eine Schädigung Einzelner und zugleich auch ein Angriff auf die Institution Schule. Neben der faktischen Erfassung von Tathergängen gibt es immer auch eine subjektive Bewertung von Gewalt durch Opfer: Menschen haben verschiedene (Vor-)Erfahrungen und verfügen über unterschiedliche Strategien, damit umzugehen. Ein Vorfall kann von einer Person nahezu unbedeutend wahrgenommen werden, für eine andere Person aber als deutliche Bedrohung erlebt werden.
Im schulischen Kontext erfolgt die Bewertung einer Gewaltausübung durch mehrere Personen(gruppen) (z.B. Krisenteam, Schulleitung, Beratungslehrer:innen, Kolleg:innen). Da eine Situation dabei durchaus unterschiedlich bewertet werden kann, ist die Einordnung einer Gewaltausübung immer aus der Sicht der geschädigten Person zu treffen.
Wir als Schulgemeinschaft möchten mit dieser persönlichen Betroffenheit offen, wertschätzend und ernstnehmend umgehen und betroffenen Personen im Rahmen unseres Notfallmanagements fürsorglich begegnen.