Lösungen für Ü20-Solaranlagen

Die gesetzliche Förderung für Photovoltaikanlagen

gilt nach dem EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz) für 20 Jahre. Die ersten Photovoltaikanlagen liefen somit gegen Ende 2020 aus der Förderung raus. Und damit auch die gesetzliche Vergütung aus dem EEG.

Weiterbetrieb mit Überschusseinspeisung 

Direkte Nutzung des eigenen Solarstroms.
Ein ökologischer und wirtschaftlicher Weiterbetrieb Ihrer Ü20-Anlage ist durch die Umstellung auf Eigenverbrauch möglich.

Hinzufügen eines Speichersystem zur Photovoltaikanlage.
Zu der bestehende Anlage wird ein Speichersystem installiert. Dadurch steht Ihnen Solarenergie auch abends und in der Nacht zur Verfügung. Dies erhöht ihren Eigenverbrauch und spart Geld.

Erweiterung Ihrer Hausanlage Anlage um Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.
Tanken Sie Ihren eigenen günstigen Solarstrom.

Austausch der fossilen Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe