FAQ

Architekt(In)

In Österreich sind ArchitektInnen staatlich geprüfte und beeidete ZiviltechnikerInnen. Sie üben einen freier Beruf aus und vertreten grundsätzlich die Interessen Ihrer KlientInnen in technischer, geschäftlicher und künstlerischer Hinsicht. ArchitektInnen sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen, sie sind verpflichtet die gesetzlichen Berufspflichten sowie die Standesregeln einzuhalten. ArchitektInnen sind keine Gewerbetreibenden.


Budget

Je geringer Ihr Budget, desto eher sollten Sie ArchitektInnen beiziehen.


3D

Da wir unsere Projekte ausschließlich dreidimensional zeichnen, ist es uns möglich Sie in jedem Stadium des Projektes (ohne besonderen Mehraufwand) durch das virtuelle Modell zu führen. Sie müssen sich nicht in einen Grundriss vertiefen, Sie gehen durch den Raum.


Erstgespräch

Kontaktieren Sie uns. Gerne treffen wir uns mit Ihnen zu einem kostenlosen Erstgespräch.


Honorar

In der Regel sparen ArchitektInnen der Bauherrschaft weit mehr Geld als sie kosten.


Wo wir tätig sind

Momentan spannt sich unser Einsatzbereich vom Dachstein bis in das Burgenland. Wir blicken aber gerne über unseren Horizont hinaus.


Ziviltechnikergesellschaften

ArchitektInnen können als EinzelunternehmerIn oder in einer Ziviltechnikergesellschaft (OG, KG, GmbH oder AG) selbstständig tätig werden. Eine wesentliche Rechtsgrundlage dafür ist das Ziviltechnikergesetz (ZTG).