FAQ
Architekt(In)
In Österreich sind ArchitektInnen staatlich geprüfte und beeidete ZiviltechnikerInnen. Sie üben einen freier Beruf aus und vertreten grundsätzlich die Interessen Ihrer KlientInnen in technischer, geschäftlicher und künstlerischer Hinsicht. ArchitektInnen sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen, sie sind verpflichtet die gesetzlichen Berufspflichten sowie die Standesregeln einzuhalten. ArchitektInnen sind keine Gewerbetreibenden.
Budget
Je geringer Ihr Budget, desto eher sollten Sie ArchitektInnen beiziehen.
3D
Da wir unsere Projekte ausschließlich dreidimensional zeichnen, ist es uns möglich Sie in jedem Stadium des Projektes (ohne besonderen Mehraufwand) durch das virtuelle Modell zu führen. Sie müssen sich nicht in einen Grundriss vertiefen, Sie gehen durch den Raum.
Erstgespräch
Kontaktieren Sie uns. Gerne treffen wir uns mit Ihnen zu einem kostenlosen Erstgespräch.
Honorar
In der Regel sparen ArchitektInnen der Bauherrschaft weit mehr Geld als sie kosten.
Wo wir tätig sind
Momentan spannt sich unser Einsatzbereich vom Dachstein bis in das Burgenland. Wir blicken aber gerne über unseren Horizont hinaus.
Ziviltechnikergesellschaften
ArchitektInnen können als EinzelunternehmerIn oder in einer Ziviltechnikergesellschaft (OG, KG, GmbH oder AG) selbstständig tätig werden. Eine wesentliche Rechtsgrundlage dafür ist das Ziviltechnikergesetz (ZTG).