Grundpflege SGB XI
Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen "Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung"
Wir sind Ihnen bei u.a. folgenden Dingen gerne behilflich:
- im Bereich der Körperpflege
1. das Waschen
2. das Duschen
3. das Baden
4. die Zahnpflege
5. das Kämmen
6. das Rasieren
7. die Darm- oder Blasenentleerung
- im Bereich der Ernährung
8. das mundgerechte zubereiten der Nahrung
9. Hilfe beim Essen und Trinken
- im Bereich der Mobilität
10. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Gang auf Toilette
11. An- und Auskleiden
12. Gehen
13. Stehen
14. Treppensteigen
15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
16. Begleitung bei Aktivitäten
- im Bereich der Hauswirtschaft
17. Hauswirtschaftliche Versorgungen
18. Vorratseinkäufe
19. Besorgungen