SGB V - Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege versteht man ärztliche pflegerische Tätigkeiten, die vorwiegend und weitestgehend von Ärzten verordnet werden.
Sie dienen dazu,
- Krankheiten zu heilen,
- eine Verschlechterung zu verhüten
- und Beschwerden zu lindern
Wir unterstützen Sie in ihrem Alltag und sind Ihnen bei u.a. folgenden Dingen behilflich:
- Medikamente besorgen, herrichten und bedarfsweise Hilfe bei Verabreichung
- Kompressionsstrümpfe- und Verbände anlegen und entfernen
- subkutane und intramuskuläre Injektionen verabreichen (wie z.B. Antithrombosespritzen, Insulinspritzen)
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessung, Pulsmessung und Temperaturmessung
- Pflege von Kathetern
- Pflege von Anus Praeter
- Wundversorgung in jeder Hinsicht