Die angezeigten geförderten Schulungen sind aus dem Katalog des Förderprogramm Weiterbildung 2018 - Bundesamt für Güterkraftverkehr -
um eine Förderung zu erhalten müssen die Förder- Voraussetzungen erfüllt, ein Antrag gestellt, genehmigt und die Verwendung nachgewiesen werden.
Gefördert werden ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Werk-und Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen über 7,5 T GG.
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb des Förderhöchstbetrages je Unternehmen max. 2 Mio. Euro beantragt werden!
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