Benutzerordnung Kletterzentrum DAV-Taufkirchen/Vils 1. Grundsätzliches Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. 2. Berechtigung 2.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit gültiger Eintrittskarte (Saison- oder Tageskarte), die sich mit ihrem DAV-Mitgliedsausweis oder Personalausweis ausweisen können. 2.2. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten eine Eintrittskarte nur, wenn das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. 2.3. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsicht nachweislich ausübt, benutzen. 2.4. Jede gewerbliche oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vorstands. 3. Benutzungszeiten 3.1. Die Anlage darf nur während der festgelegten Benutzungszeiten benutzt werden. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. 3.2. Bei Gewitter oder Blitzgefahr darf die Anlage nicht betreten bzw. muss sie sofort verlassen werden. 3.3. Die Anlage muss bei Einbruch der Dunkelheit verlassen werden. 4. Haftung 4.1. Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder. 4.2. Zur Sicherheit müssen alle Haken/Umlenkeinrichtungen benutzt werden. 4.3. Durch das Betreten der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt. 4.4. Auf persönliches Eigentum ist selber zu achten Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen. 4.5. Schadensersatzansprüche gegen die DAV-Sektion Taufkirchen sowie gegen deren Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt. 5. Veränderungen, Beschädigungen 5.1. Tritte, griffe und Haken dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden. 5.2. Lose, wacklige oder beschädigte Tritte, Griffe etc. sind dem Aufsichtspersonal oder der Geschäftsstelle unverzüglich zu melden. 6. Verhaltensregeln 6.1. Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind stets sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle dürfen nicht weggeworfen werden. 6.2. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten. 6.3. Die Eingangstüren der Anlage sind nach jedem Betreten und Verlassen des Geländes zu verschließen. 6.4. Es darf ausschließlich in sauberen Kletter- oder Hallenturnschuhen geklettert werden. 7. Hausrecht 7.1. Das Hausrecht über die Anlage üben der Vorstand der Sektion Taufkirchen und die von ihm Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Taufkirchen, den 26. 3. 2013 Der Vorstand |