Kletterzentrum Taufkirchen

DAV-KLETTERZENTRUM TAUFKIRCHEN

Die Exen sind entfernt. Saisonkarteninhaber können mit eigenen Exen noch das ganze Jahr klettern

Achtung Neuer Kletterkurs Vorstieg 3. bis 5. März 2017   DAV Kletterscheine 


 

DAV- Kletterzentrum Taufkirchen (Vils)

Flaring 11   84416 Taufkirchen (Vils)

 

 
 
Technische Daten:
Höhe:  12 Meter
Kletterfläche:  165 m²
Schwierigkeitsgrade:  III bis IX
Umlenkeinrichtungen: 15
Zwischensicherungen:  125
Kletterrouten:  37
Boulderrouten
 
Hersteller: ArtRock
 

 

Öffnungszeiten:


 Samstag 14.00 bis 18.00 Uhr  Sonntag 14.00 bis 18.00 Uhr

 
Erweiterte Öffnungszeiten
werden hier auf der Homepage bekannt gegeben.

Neue Routen werden geschraubt

 
  

Es sind wieder einige neue 
Routen entstanden.
Kommt vorbei und beisst euch durch

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Kaffee, Cappuccino und gekühlte Getränke gibts in der Kletterhütte

Bitte denkt alle daran! Die neuen Saisonkarten für 2017 sind nötig
.
Bestellung über kletterzentrum@dav-taufkirchen.de  
oder bei Toni Spangenberg
tel. 08084 / 8445

Wer keine Saisonkarte mehr möchte und noch einen Schlüssel hat, bitte abgeben!!!


Ab sofort findet wieder jeden Mittwoch ein "Kletterer-Treffen" am Kletterzentrum  statt (ab 18.00 Uhr). 
Wer keinen Kletterpartner hat kommt hier auf jeden Fall auch zum klettern. Denn aus 2 Single - Kletterern ist schnell
ein Team gebildet. Bei gutem Kletterwetter ab 18.00 zum Klettertraining (Auch für Jugend 2). Unter Anleitung von Flo,
Gerry oder anderen "Kletterprofis".
 
Aktuelle Termine für Kletterkurse: DAV Kletterscheine oder siehe Klettern / Termine

Wir suchen dich: Kassenkraft für die Öffnungszeiten
                            Kletterbetreuer für Kletterkurse
                            Sicherer für Kindergeburtstage, Ferienprogram etc.

Wie alles im Verein ehrenamtlich mit Aufwandsentschädigung

Kinder ab 14 Jahren bitte die Einverständniserklärung von den Eltern ausfüllen lassen und unterschrieben mitbringen. Das Formular finden Sie zum Download am Ende der Seite unter "Anhänge".
 
Kinder bis 14 dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen (siehe Benutzerordnung) Für Veranstaltungen des DAV (z. B. Kinder-Gruppenstunden), für das DAV-Schnupperklettern oder für die Übertagung der Aufsichtspflicht ist eine Einverständniserklärung für Minderjährige notwendig. Diese gilt zeitlich unbegrenzt. Das Formular finden Sie zum Download ebenfalls am Ende dieser Seite. 
 
 
 
  Klettergebühren
 

 Sektion Taufkirchen

Andere Sektion 

 Nichtmitglieder

 SAISONKARTEN

 Kinder (bis 14 Jahre)

3 € 

4 € 

6 € 

 20 €

 Jugendliche (bis 18 Jahre)

4 € 

6 € 

8 € 

 35 €

 Erwachsene

5 € 

7,50 € 

10 € 

 75 € 

 Familien

 -

 -

 -

 120 €

 
 Ermäßigungen:

 Behinderte: 50% auf alle Karten

 Abendkarte: 2 Euro (Nachlass auf alle Karten)

Schüler u. Studenten: Jugendtarif (bei Vorlage eines Ausweises) 

Materialverleih:

Klettergurt: 2 € 

Kletterschuhe: 2 € 

Sicherungsgerät: 1 € 

Saisonkarten gibt es nur für Mitglieder der DAV-Sektion Taufkirchen/Vils. Sie können über info@dav-taufkirchen.de bestellt werden. Die Karten können an der Turmkasse, beim Klettertreff (Dienstag, 19 Uhr) oder in der Geschäftsstelle (Raumausstattung Spangenberg) abgeholt werden.

Saisonkartenbesitzer können gegen eine Gebühr von 15 Euro einen Zugangsschlüssel erhalten und können die Anlage auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten benutzen. 10% Ermäßigung gibt es beim Kauf einer Kombisaisonkarte Klettern/Waldbad.

 

 
 

 Benutzerordnung Kletterzentrum DAV-Taufkirchen/Vils

1.    Grundsätzliches

       Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko.

2.    Berechtigung

2.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit gültiger Eintrittskarte (Saison- oder Tageskarte), die sich mit ihrem DAV-Mitgliedsausweis oder Personalausweis ausweisen können.

2.2. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten eine Eintrittskarte nur, wenn das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.

2.3. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsicht nachweislich ausübt, benutzen.

2.4. Jede gewerbliche oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vorstands.

3.    Benutzungszeiten

3.1. Die Anlage darf nur während der festgelegten Benutzungszeiten benutzt werden. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben.

3.2. Bei Gewitter oder Blitzgefahr darf die Anlage nicht betreten bzw. muss sie sofort verlassen werden.

3.3. Die Anlage muss bei Einbruch der Dunkelheit verlassen werden.

4.    Haftung

4.1. Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.

4.2. Zur Sicherheit müssen alle Haken/Umlenkeinrichtungen benutzt werden.

4.3. Durch das Betreten der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.

4.4. Auf persönliches Eigentum ist selber zu achten Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen.

4.5. Schadensersatzansprüche gegen die DAV-Sektion Taufkirchen sowie gegen deren Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt.

5.    Veränderungen, Beschädigungen

5.1. Tritte, griffe und Haken dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

5.2. Lose, wacklige oder beschädigte Tritte, Griffe etc. sind dem Aufsichtspersonal oder der Geschäftsstelle unverzüglich zu melden.

6.    Verhaltensregeln

6.1. Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind stets sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle dürfen nicht weggeworfen werden.

6.2. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.

6.3. Die Eingangstüren der Anlage sind nach jedem Betreten und Verlassen des Geländes zu verschließen.

6.4. Es darf ausschließlich in sauberen Kletter- oder Hallenturnschuhen geklettert werden.

7.    Hausrecht

7.1. Das Hausrecht über die Anlage üben der Vorstand der Sektion Taufkirchen und die von ihm Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Taufkirchen, den 26. 3. 2013                                                                                                                                                                                                            Der Vorstand

 

 
 
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Georg Bauer,
14.06.2012, 06:01
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Georg Bauer,
14.06.2012, 06:07