VIGILANTEN SIND PERSONEN, DIE VIGILANTISMUS AUSÜBEN = SELBSTJUSTIZ.
LANDLÄUFIG IST DIE MEINUNG ÜBER DAS THEMA GESPALTEN.
SO KÖNNEN AUCH WIR NICHT JEDE FORM DER SELBSTJUSTIZ GUTHEISSEN, WIE Z.B. DIE ORGANISIERTEN KOMITEES IM 19. JAHRHUNDERT DER USA, DIE ÖFTER NUR "VERDÄCHTIGE" AUFHÄNGTEN. ***
WIR MÜSSEN JEDOCH FÜR DAS RECHT AUF SELBSTJUSTIZ IN DEN FÄLLEN PLÄDIEREN, WO DER SCHULDIGE HUNDERTPROZENTIG FESTSTEHT (ZUM BEISPIEL DURCH EIGENES GESTÄNDNIS) UND ZUM ZWEITEN DIE STAATLICHE AUTHORITÄT GERGESTALT VERSAGT, DASS EINE GERINGE ODER SOGAR K E I N E BESTRAFUNG FÜR EIN SCHWERES VERGEHEN ERFOLGEN SOLL.
WELTWEIT BEJAHT WIRD DIE VIGILANTEN-TÄTIGKEIT VON SEA SHEPHERD:
IN EINIGEN WENIGEN GEBIETEN GIBT ES KEINE REGULÄRE STAATLICHE ORDNUNG MEHR:
IN DER NICHT VON ALLEN STAATEN ANERKANNTEN "REPUBLIK WESTSAHARA"
IN TEILEN VON SOMALIA
MANCHE ORTE IN ALBANIEN
TEILE DES KOSOVO
MEHRERE WÜSTENREGIONEN DES JEMEN
DROGENANBAUGEBIETE KOLUMBIENS
PASCHTUNIEN (GRENZGEBIET VON PAKISTAN)
REGIONEN AFGHANISTANS
EINE PROVINZ IM SUDAN
OST-REGION DER D.R. KONGO
GEWISSE INSELN IN INDONESIEN
EINIGE INSELN ZU DEN PHILIPPINEN GEHÖREND
ETC. PP.
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*** DA HIERÜBER EINE UMFANGREICHE LITERATUR ZUR VERFÜGUNG STEHT, HIER INFO http://www.wilder-westen-web.de/rug002.htm
Die ursprünglichste Form der Justiz ist die Selbstjustiz. Nach dem Untergang des römischen Reichs wurden, so lange es keine effektive Gerichtsbarkeit gab, Rechtsstreitigkeiten in der Regel von den Betroffenen selbst ausgemacht. Auch nach der Entstehung der mittelalterlichen Gerichtsorganisation war die "Fehde", abseits von den Urteilssprüchen regulärer Gerichte, ein wenn schon nicht gerne gesehenes, so doch allgemein toleriertes Mittel zur Gerechtigkeitsfindung.
Wer Gerechtigkeit suchte und sich diese von den Gerichten nicht erwarten konnte oder wollte, konnte zur Selbstjustiz greifen und wurde, so lange er dabei die Regeln der Fehde einhielt, nicht dafür belangt. Der Grund für diesen Rückgriff auf die primitivste Form der Justiz lag in der Schwierigkeit, dass Urteile mittelalterlicher Gerichte oft nicht vollstreckt werden konnten. Da es keine staatliche Organisation im heutigen Sinn gab, war es nicht immer möglich, Delinquenten dingfest zu machen................. Nachfolger der Fehde war das Gottesurteil. Beiden ähnlich war das Duell.
das Duell:
Der Hang zur Selbstjustiz scheint in der menschlichen Natur fest verankert zu sein, wie der wohl bis in alle Zukunft nicht ausrottbare Brauch spontaner Wirtshausraufereien belegt. Es ist eine Frage der Ehre, den Gegner zu besiegen, selbst wenn man dabei schmerzhafte Hiebe einstecken muss und (im Gegensatz zum mittelalterlichen Fehdewesen) nicht auf die Gnade der staatlichen Gewalt zählen darf.
Institutionalisiert wurde das Duell, das schon in germanischen Volksrechten des Frühmittelalters als Beweismittel (Gottesurteil) überliefert ist, durch die Ausbildung der höfischen Ritterkultur im Hoch- und Spätmittelalter. Der Zweikampf zu Ross mit Schild und Lanze galt dem Ritterstand als Frage der Ehre, die Teilnahme am Duell war dem standesbewussten Adeligen selbstverständlich, und wer dem Duell auswich, galt nicht als Ehrenmann. Duelle konnten auch um höhere Ziele ausgetragen werden; so waren Zweikämpfe beispielsweise unter Freiern einer fürstlichen oder adeligen Tochter zugelassen, wenngleich dies in der Praxis eher selten vorgekommen sein dürfte. Jedoch beweisen Duell, Fehde, Vigilantismus und Gottesurteil in der Gesamtheit immer wieder eines: den Drang zur Justiz oder Selbstjustiz. Es handelte sich um eine verständliche und basierend auf dem humanen Selbstverständnis teilweise notwendige Form der Justiz, wie obige Beispiele zeigten. Nicht zu verwechseln ist dieser innere Drang mit Rachegefühlen oder Vergeltung, wobei hier die Volksmeinung vom Alten Testament gelenkt zu sein scheint: "Auge um Auge, Zahn um Zahn...........".
Die Bildung einer eigenen Meinung bleibt dem geneigten Leser überlassen, zumal wir glücklicherweise die Vergangenheit abgeschüttelt haben und in einem Lande lesen und leben, wo Meinungsfreiheit herrscht (solange der Leser dieser Zeilen nicht selbst zum Vigilanten wird).
Denn im heutigen Deutschland hat sich der Staat das Strafrecht und somit das Strafen selbst vorbehalten (siehe Gewaltenteilung).
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