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Miet- und Allg. Geschäftsbedingungen AGBs

1.         Vertragsabschluss

 

Vertragsparteien sind einerseits WomoRent-Riesen als Vermieter und andererseits der auf dem Mietvertrag aufgeführte Mieter.

Diese Mietbedingungen/AGBs werden zusammen mit dem von beiden Parteien unterzeichneten Mietvertrag und der rechtzeitig erfolgten Einzahlung der vereinbarten Anzahlung zum rechtsgültigen Mietvertrag. Bestandteil des Mietvertrages sind auch die von beiden Parteien unterzeichneten Übergabeprotokolle. 

 

 

2.         Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen schuldet der Vermieter nicht. WomoRent-Riesen als Vermieter, überlässt dem Kunden als Mieter für die vereinbarte Zeit ein Wohnmobil. Steht das Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen (Unfall, Defekt, zu späte Rückgabe des Vormieters etc.) nicht zur Verfügung, erhält der Mieter alle geleisteten Zahlungen sofort zurückerstattet. Weitere Forderungen (insbesondere wegen verpasster Fähren, Anzahlung an Campingplätzen oder dergleichen) können dabei nicht geltend gemacht werden. 
Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug auch eigenverantwortlich ein.

 

3.         Reservierung und Zahlungsbedingungen

 

Nach Erhalt des Mietvertrages ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamt-Mietpreises, mindestens aber CHF 200.-, auf das im Mietvertrag genannte Konto des Vermieters zu überweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis inklusive der Kaution von CHF 1000.- muss bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters eingegangen sein. In Ausnahmefällen (nach Absprache) kann der restliche Mietpreis und die Kaution bei der Übergabe des Wohnmobils bar (Bargeld) bezahlt werden. Eine Übergabe des Wohnmobils ohne komplette Zahlung des Mietpreises und der Kaution ist ausgeschlossen. 

 

 

4.         Kaution

 

Die Kaution ist nicht Bestandteil der Miete. Sie ist zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes bei einem Schadenfall vorgesehen. Die Kaution in der Höhe von CHF 1000.- muss zusammen mit der Restzahlung auf das Konto von WomoRent-Riesen einbezahlt werden und wird nach ordnungsgemässer Fahrzeugrückgabe zurückbezahlt. Allfällige Schäden, Zusatzkosten oder ausserordentliche Reinigungen werden in Abzug gebracht und/oder verrechnet. Bis zur abschliessenden Klärung der Höhe der Kosten hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.

 

 

5.         Fahrer

 

Der Lenker des Fahrzeuges muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren über einen gültigen Schweizer Führerausweis der Kat. B verfügen. Spätestens bei der Fahrzeugübergabe (vor Mietantritt) hat der Kunde den Führerausweis zu zeigen. Ist der Fahrer nicht mit dem Mieter identisch, muss dessen Name spätestens bei Vertragsabschluss dem Vermieter bekannt gegeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Adressen aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und jeweils eine Kopie des Führerscheins und des Passes oder ID zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. 

 

 

6.         Fahrzeug-Übernahme und -Rückgabe

 

Die Übernahme des Fahrzeuges erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, am Fahrzeugstandort des Vermieters, Rütistrasse 46, 3298 Oberwil b. Büren, zu der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeit. Wir befinden uns zentral gelegen zwischen Solothurn, Biel und Bern. Von Bern herkommend fahren Sie auf der A6, Ausfahrt Lätti, Richtung Büren a. A. In Schnottwil biegen Sie rechts ab, Richtung Oberwil. Fahren Sie ganz durchs Dorf Richtung Rüti. Nach der Abbiegung Richtung Rüti, nach ca. 100m sehen Sie das Wohnmobil. Von Solothurn her kommend fahren Sie auf der A5, nehmen die Ausfahrt Grenchen, biegen links ab, Richtung Arch. In Arch fahren Sie bei der Kreuzung rechts, Richtung Rüti. In Rüti biegen Sie links ab, Richtung Oberwil. Ca. 200m nach dem Ortsschild Oberwil sehen Sie das Wohnmobil. Von Biel her kommend fahren Sie ebenfalls auf der A5 und verlassen die Autobahn bei der Ausfahrt Arch. Nachdem Sie rechts Richtung Arch abgebogen sind, fahren Sie wie oben von Solothurn her kommend, beschrieben.

Gleiches gilt für die Fahrzeug-Rückgabe. Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe wird ein Fahrzeug-Protokoll erstellt und der aktuelle Kilometerstand notiert. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennen beide Parteien den protokollierten Zustand des Fahrzeuges an. 

Bitte beachten Sie, dass Reinigung und Weitervermietung des Wohnmobils genau geplant sind und deshalb die Zeiten genau einzuhalten sind. Können Sie das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückbringen, müssen Sie uns so früh wie möglich telefonisch in Kenntnis setzen. Für die Umtriebe verrechnen wir pro angefangene Stunde CHF 50.- Anfallende Mehraufwendungen des Vermieters sowie Schadenersatzansprüche von Nachmietern wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe werden an den Mieter weiterbelastet.

 

7.         Fahrzeug-Reinigung durch Mieter

 

-     Entleerung, Spülung und Reinigung des WC-Tanks.

-     Entleerung und Spülung des Abwassertanks.

-     Komplette Reinigung des Womo-Innenraumes inkl. aller Stauräume, Kühlschrank etc.


Der Mieter bekommt ein tadellos gepflegtes und vollbetanktes Fahrzeug. Bei der Rückgabe muss der Treibstofftank wieder komplett gefüllt sein. Die nächstgelegensten Tankstellen befinden sich in Büren a. A., Schnottwil oder Arch. Die vollständige Entleerung und Spülung des WC- und Abwassertanks sind Sache des Mieters. Falls diese Arbeiten nicht vom Mieter erledigt werden, müssen dafür CHF 200.- verrechnet werden. Die komplette Innenreinigung des Fahrzeuges obliegt ebenfalls dem Mieter. Sollen diese Arbeiten durch WomoRent-Riesen durchgeführt werden, ist dies bereits bei Vertragsunterzeichnung anzumelden. Die Kosten für die Innenreinigung sind pauschal CHF 250.-. Bei einer übermässig starken Verschmutzung, zum Beispiel der Polster etc., werden die Arbeiten zusätzlich nach Aufwand, mindestens aber mit CHF 100.- verrechnet.
Die Aussenreinigung ist in der Übergabepauschale inbegriffen und wird von WomoRent-Riesen ausgeführt.


Die Mitnahme von Hunden oder anderen Haustieren ist nach Absprache mit dem Vermieter gestattet.


Absolut verboten ist das Rauchen im Fahrzeug!

 

8.         Übergabepauschale

 

Die Übergabepauschale ist im Mietpreis inbegriffen und beinhaltet:

-       ca. 60 Minuten Fahrzeuginstruktionen

-       kurze Probefahrt (wenn gewünscht)

-       WC-Chemie ca. 0.5 Liter

-       2 Rollen Spezial WC-Papier für Chemie-Toilette (zum Starten)

-       Motorenöl

-       Aussenreinigung

 

9.         Annullation / Vertragsrücktritt

 

Bei einem Vertragsrücktritt des Mieters fällt eine Bearbeitungspauschale von CHF 100.- an. Zudem wird folgender Anteil an den Gesamt-Mietkosten verrechnet:

-       30% des Mietpreises vom 60. bis 31. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

-       60% des Mietpreises vom 30. bis 18. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

-       80% des Mietpreises vom 17. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

-       95% des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

-       100% des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns

 

Massgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. 

 

Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, gegen Eintritt von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit oder Todesfall in der Familie, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen. Diese ist Sache des Mieters und wird von WomoRent-Riesen nicht angeboten.

 

10.       Reparatur und Haftung

 

Der Mieter verpflichtet sich Öl- und Wasserstand vor jeder grösseren Fahrt (mind. einmal wöchentlich bzw. bei jeder Tankfüllung) zu kontrollieren und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benutzen sowie sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Mieter haftet ausnahmslos für alle Schäden am und im Fahrzeug sowie vom Zubehör, wie auch für Forderungen aus ungesetzlichem Verhalten wie Bussgelder oder Strafen. Sind Reparaturen notwendig, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen diese vom Mieter bis zu einer Höhe von CHF 300.- ohne Rücksprache, grössere Reparaturen hingegen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters an einen qualifizierten Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden, sofern nicht ein Verschulden des Mieters vorliegt, gegen Vorlage der Originalbelege und der defekten Teile, vom Vermieter zurückerstattet. 

Der Mieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und bei Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Höhe, Breite, Länge) sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen. Ein allfälliger Bonusverlust der Versicherung wird gleichfalls dem Mieter verrechnet.

 

11.       Verhalten bei Unfall oder Schadenfall

 

Kommt es zu einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden, hat der Mieter grundsätzlich sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Auch bei Bagatellunfällen ist zudem das internationale Unfallprotokoll vollständig mit Namen und Adresse aller Beteiligter und etwaiger Zeugen auszufüllen und zu unterzeichnen. Der Vermieter ist sofort, auch bei kleinen Schäden, telefonisch in Kenntnis zu setzen um entsprechende Massnahmen vorzukehren. Auch sind ihm die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung nachkommen kann. 

 

12.       Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

 

-       zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen

-       für kriminelle oder gesetzeswidrige Handlungen, insbesondere für den Schmuggel

-       zur Weitervermietung oder Leihe

-       für Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenem Gelände

-       Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete sind unzulässig. Fahrten in ost- und aussereuropäische Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

Siehe auch "Geltungsbereich der Versicherung“.

 

13.       Geltungsbereich der Versicherung

 

In den Versicherungsbestimmungen der Mobiliar steht unter "Örtlicher Geltungsbereich":
Der Versicherungsschutz gilt in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbeidschan und Kasachstan.

 

14.       Schlussbestimmungen

 

Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich den Gerichtsstand am Domizil des Vermieters.

 

Preisänderungen, Änderungen der Mietbedingungen sowie Irrtum seitens WomoRent-Riesen sind vorbehalten. 

 

 

WomoRent-Riesen

3298 Oberwil b. Büren

 

 

 

Stand: 01. Okt. 2009

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Patrick Riesen,
19.02.2009 14:16