Vertragsparteien
sind einerseits WomoRent-Riesen als Vermieter und andererseits der auf dem
Mietvertrag aufgeführte Mieter.
Diese
Mietbedingungen/AGBs werden zusammen mit dem von beiden Parteien
unterzeichneten Mietvertrag und der rechtzeitig erfolgten Einzahlung der
vereinbarten Anzahlung zum rechtsgültigen Mietvertrag. Bestandteil des
Mietvertrages sind auch die von beiden Parteien unterzeichneten Übergabeprotokolle.
Gegenstand
des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen schuldet
der Vermieter nicht. WomoRent-Riesen als Vermieter, überlässt dem Kunden als
Mieter für die vereinbarte Zeit ein Wohnmobil. Steht das Fahrzeug aus
unvorhersehbaren Gründen (Unfall, Defekt, zu späte Rückgabe des Vormieters
etc.) nicht zur Verfügung, erhält der Mieter alle geleisteten Zahlungen
sofort zurückerstattet. Weitere Forderungen (insbesondere wegen verpasster
Fähren, Anzahlung an Campingplätzen oder dergleichen) können dabei nicht
geltend gemacht werden.
Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug auch
eigenverantwortlich ein.
Nach Erhalt
des Mietvertrages ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30
Prozent des Gesamt-Mietpreises, mindestens aber CHF 200.-, auf das im
Mietvertrag genannte Konto des Vermieters zu überweisen. Bei Nichteinhaltung
dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der
restliche Mietpreis inklusive der Kaution von CHF 1000.- muss bis
spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters eingegangen
sein. In Ausnahmefällen (nach Absprache) kann der restliche Mietpreis und die
Kaution bei der Übergabe des Wohnmobils bar (Bargeld) bezahlt werden. Eine
Übergabe des Wohnmobils ohne komplette Zahlung des Mietpreises und der Kaution
ist ausgeschlossen.
Die Kaution
ist nicht Bestandteil der Miete. Sie ist zur Sicherstellung eines allfälligen
Selbstbehaltes bei einem Schadenfall vorgesehen. Die Kaution in der Höhe von
CHF 1000.- muss zusammen mit der Restzahlung auf das Konto von
WomoRent-Riesen einbezahlt werden und wird nach ordnungsgemässer
Fahrzeugrückgabe zurückbezahlt. Allfällige Schäden, Zusatzkosten oder
ausserordentliche Reinigungen werden in Abzug gebracht und/oder verrechnet. Bis
zur abschliessenden Klärung der Höhe der Kosten hat der Vermieter das Recht die
Kaution zurückzubehalten.
Der Lenker
des Fahrzeuges muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren
über einen gültigen Schweizer Führerausweis der Kat. B verfügen. Spätestens bei
der Fahrzeugübergabe (vor Mietantritt) hat der Kunde den Führerausweis zu
zeigen. Ist der Fahrer nicht mit dem Mieter identisch, muss dessen Name
spätestens bei Vertragsabschluss dem Vermieter bekannt gegeben werden. Der
Mieter ist verpflichtet, die Namen und Adressen aller Fahrer des Fahrzeuges dem
Vermieter bekannt zu geben und jeweils eine Kopie des Führerscheins und
des Passes oder ID zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des
jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.
Die
Übernahme des Fahrzeuges erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, am
Fahrzeugstandort des Vermieters, Rütistrasse 46, 3298 Oberwil b. Büren, zu
der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeit. Wir befinden uns zentral
gelegen zwischen Solothurn, Biel und Bern. Von Bern herkommend fahren Sie
auf der A6, Ausfahrt Lätti, Richtung Büren a. A. In Schnottwil biegen Sie
rechts ab, Richtung Oberwil. Fahren Sie ganz durchs Dorf Richtung Rüti. Nach
der Abbiegung Richtung Rüti, nach ca. 100m sehen Sie das Wohnmobil. Von
Solothurn her kommend fahren Sie auf der A5, nehmen die Ausfahrt Grenchen,
biegen links ab, Richtung Arch. In Arch fahren Sie bei der Kreuzung rechts,
Richtung Rüti. In Rüti biegen Sie links ab, Richtung Oberwil. Ca. 200m nach dem
Ortsschild Oberwil sehen Sie das Wohnmobil. Von Biel her kommend
fahren Sie ebenfalls auf der A5 und verlassen die Autobahn bei der Ausfahrt
Arch. Nachdem Sie rechts Richtung Arch abgebogen sind, fahren Sie wie oben von
Solothurn her kommend, beschrieben.
Gleiches
gilt für die Fahrzeug-Rückgabe. Sowohl bei der Übernahme als auch bei der
Rückgabe wird ein Fahrzeug-Protokoll erstellt und der aktuelle Kilometerstand
notiert. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages. Durch die
Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennen beide Parteien den
protokollierten Zustand des Fahrzeuges an.
Bitte
beachten Sie, dass Reinigung und Weitervermietung des Wohnmobils genau geplant
sind und deshalb die Zeiten genau einzuhalten sind. Können Sie das Fahrzeug
nicht zur vereinbarten Zeit zurückbringen, müssen Sie uns so früh wie möglich
telefonisch in Kenntnis setzen. Für die Umtriebe verrechnen wir pro angefangene
Stunde CHF 50.- Anfallende Mehraufwendungen des Vermieters sowie
Schadenersatzansprüche von Nachmietern wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe
werden an den Mieter weiterbelastet.
-
Entleerung,
Spülung und Reinigung des WC-Tanks.
-
Entleerung
und Spülung des Abwassertanks.
-
Komplette
Reinigung des Womo-Innenraumes inkl. aller Stauräume, Kühlschrank etc.
Der Mieter bekommt ein tadellos gepflegtes und vollbetanktes Fahrzeug. Bei der
Rückgabe muss der Treibstofftank wieder komplett gefüllt sein. Die
nächstgelegensten Tankstellen befinden sich in Büren a. A., Schnottwil oder
Arch. Die vollständige Entleerung und Spülung des WC- und Abwassertanks sind Sache
des Mieters. Falls diese Arbeiten nicht vom Mieter erledigt werden, müssen dafür
CHF 200.- verrechnet werden. Die komplette Innenreinigung des Fahrzeuges
obliegt ebenfalls dem Mieter. Sollen diese Arbeiten durch WomoRent-Riesen durchgeführt
werden, ist dies bereits bei Vertragsunterzeichnung anzumelden. Die Kosten für
die Innenreinigung sind pauschal CHF 250.-. Bei einer übermässig starken
Verschmutzung, zum Beispiel der Polster etc., werden die Arbeiten
zusätzlich nach Aufwand, mindestens aber mit CHF 100.- verrechnet.
Die Aussenreinigung ist in der Übergabepauschale inbegriffen und wird von WomoRent-Riesen ausgeführt.
Die Mitnahme von Hunden oder anderen Haustieren ist nach Absprache mit dem
Vermieter gestattet.
Absolut verboten ist das Rauchen im Fahrzeug!
Die
Übergabepauschale ist im Mietpreis inbegriffen und beinhaltet:
-
ca.
60 Minuten Fahrzeuginstruktionen
-
kurze
Probefahrt (wenn gewünscht)
-
WC-Chemie
ca. 0.5 Liter
-
2
Rollen Spezial WC-Papier für Chemie-Toilette (zum Starten)
-
Motorenöl
-
Aussenreinigung
Bei einem
Vertragsrücktritt des Mieters fällt eine Bearbeitungspauschale von CHF 100.-
an. Zudem wird folgender Anteil an den Gesamt-Mietkosten verrechnet:
-
30%
des Mietpreises vom 60. bis 31. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
-
60%
des Mietpreises vom 30. bis 18. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
-
80%
des Mietpreises vom 17. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
-
95%
des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
-
100%
des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns
Massgebend
für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen
Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als
Rücktritt.
Deshalb
empfehlen wir Ihnen dringend, gegen Eintritt von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit
oder Todesfall in der Familie, eine Annullationskostenversicherung
abzuschliessen. Diese ist Sache des Mieters und wird von WomoRent-Riesen nicht angeboten.
Der Mieter
verpflichtet sich Öl- und Wasserstand vor jeder grösseren Fahrt (mind. einmal
wöchentlich bzw. bei jeder Tankfüllung) zu kontrollieren und das ihm
anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benutzen sowie sich an die
gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Mieter haftet ausnahmslos für alle
Schäden am und im Fahrzeug sowie vom Zubehör, wie auch für Forderungen aus
ungesetzlichem Verhalten wie Bussgelder oder Strafen. Sind Reparaturen
notwendig, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten,
dürfen diese vom Mieter bis zu einer Höhe von CHF 300.- ohne Rücksprache,
grössere Reparaturen hingegen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters
an einen qualifizierten Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Die
Reparaturkosten werden, sofern nicht ein Verschulden des Mieters vorliegt,
gegen Vorlage der Originalbelege und der defekten Teile, vom Vermieter zurückerstattet.
Der Mieter
haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder
alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und bei Schäden, die auf einer
Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Höhe, Breite, Länge) sowie der
Zuladungsbestimmungen beruhen. Ein allfälliger Bonusverlust der Versicherung
wird gleichfalls dem Mieter verrechnet.
Kommt es zu
einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden, hat der Mieter
grundsätzlich sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei
selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Auch bei Bagatellunfällen
ist zudem das internationale Unfallprotokoll vollständig mit Namen und
Adresse aller Beteiligter und etwaiger Zeugen auszufüllen und zu unterzeichnen. Der
Vermieter ist sofort, auch bei kleinen Schäden, telefonisch in Kenntnis zu
setzen um entsprechende Massnahmen vorzukehren. Auch sind ihm die notwendigen
Unterlagen zukommen zu lassen, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber
der Versicherung nachkommen kann.
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zur
Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen,
radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
-
für
kriminelle oder gesetzeswidrige Handlungen, insbesondere für den Schmuggel
-
zur
Weitervermietung oder Leihe
-
für
Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht
zum Befahren vorgesehenem Gelände
-
Fahrten
in Kriegs- oder Krisengebiete sind unzulässig. Fahrten in ost- und aussereuropäische Länder
sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Siehe auch "Geltungsbereich der Versicherung“.
In den
Versicherungsbestimmungen der Mobiliar steht unter "Örtlicher
Geltungsbereich":
Der Versicherungsschutz gilt in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden
Staaten, ohne Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbeidschan und
Kasachstan.
Für den
zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt
ausschliesslich schweizerisches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des
Mietvertrages, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte eine
Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt.
Für
sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien
ausschliesslich den Gerichtsstand am Domizil des Vermieters.
Preisänderungen,
Änderungen der Mietbedingungen sowie Irrtum seitens WomoRent-Riesen sind
vorbehalten.
WomoRent-Riesen
3298
Oberwil b. Büren
Stand: 01. Okt. 2009