Impressum

Dipl.-Ing. Wolfgang Schink
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
in Nordrhein-Westfalen (BRD)
Auf Knopspesch 31
53937 Schleiden / Nationalpark Eifel / Landkreis Euskirchen
Telefon: 02445-8402
Email: wolfgang.schink(at)gmx.net
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß
§ 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 159832756
 
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wolfgang Schink ist im Land Nordrhein-Westfalen (NRW -Bundesrepublik Deutschland) zugelassen und untersteht der Aufsicht der Bezirksregierung Köln und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.
 
Er ist Pflichtmitglied der Ingenieurkammer Bau des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW).

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wolfgang Schink ist gebunden an die Berufsordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVermIngBO NRW, SGV.NW.7134), an das Gesetz über den Schutz der Berufsbezeichnungen 'Architekt', 'Architektin', 'Stadtplaner' und 'Stadtplanerin' sowie über die Architektenkammer, über den Schutz der Berufsbezeichnung 'Beratender Ingenieur' und 'Beratende Ingenieurin' sowie über die Ingenieurkammer-Bau - Baukammerngesetz (BauKaG NRW) - , an die Verordnung zur Durchführung des Baukammerngesetzes (DVO BauKaG NRW) und die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW).

Abrechnungen für hoheitliche Tätigkeiten erfolgen auf der Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW) und dem der vorgenannten Gebührenordnung als Anlage beigefügten Gebührentarif (VermWertGebT).

Für sonstige Ingenieurleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) maßgebend.

Die Haftpflichtversicherung besteht bei: VHV Allgemeine Versicherung AG, 30138 Hannover.

Die gesetzlichen Vorschriften finden Sie über eine Suche auf diesen Internetseiten:

  • https://recht.nrw.de
  • http://www.ikbaunrw.de/Gesetze-und-Verordnungen
 

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