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Tarifarchiv 2011

Entgeltordnung zum TV-L: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen

veröffentlicht um 24.11.2011 06:39 von Peter Sohn   [ 06.01.2012 08:26 wurde aktualisiert. ]

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
mit  der  Tarifeinigung  vom  10.  März  2011  vereinbarten  die  Tarifgemeinschaft  deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L zum 1.  Januar  2012.  Die  Redaktionsverhandlungen  zu  der  Entgeltordnung  wurden  nunmehr beendet. Das Unterschriftsverfahren hat jedoch noch nicht begonnen. 


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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung abgeschlossen

veröffentlicht um 02.08.2011 23:01 von Peter Sohn   [ 06.01.2012 08:07 wurde aktualisiert. ]

Tarifvertrag  zur  Entgeltumwandlung  für  die  Beschäftigten  des  Bundes  und der Länder abgeschlossen


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
die  dbb  tarifunion  hat  sich  mit  dem  Bund  und  der  Tarifgemeinschaft  deutscher  Länder (TdL) auf einen Tarifvertrag  zur Entgeltumwandlung  für die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen  und Arbeitnehmer  geeinigt. Der Tarifvertrag  tritt  zum  01. August  2011  in Kraft und  ersetzt  gleichzeitig  den  bisherigen  Tarifvertrag  zur  Entgeltumwandlung  für  die  Beschäftigten der Länder vom 12. Oktober 2006.

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Tarifabschluss zur Zusatzversorgung – Rechtssicherheit für die Versicherten

veröffentlicht um 01.06.2011 08:45 von Peter Sohn   [ 06.01.2012 08:06 wurde aktualisiert. ]

Am 30. Mai 2011 hat die dbb tarifunion mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in den Tarifverhandlungen zum Thema Zusatzversorgung einen Abschluss erzielt. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand die rechtssichere Umsetzung der Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Berechnung der so genannten Startgutschriften, also der Anwartschaften, die den Beschäftigten im Rahmen der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung von der Gesamtversorgung auf das Punktemodell zum 31. Dezember 2001 gutgeschrieben wurden. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben nun Verbesserungen bei den Startgutschriften rentenferner Beschäftigter mit langen Vorzeiten vereinbart und sich auf weitere Anpassungen in den Tarifverträgen zur Zusatzversorgung verständigt.
Weitere Informationen im aktuellen Flugblatt.

Zusatzversorgung

veröffentlicht um 18.05.2011 22:30 von Geschäftsstelle vdla   [ aktualisiert 06.01.2012 07:41 von Peter Sohn ]

Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutz-zeiten als Umlagemonate im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung des Öffentlichen Dienstes durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gegen das Grundgesetz verstößt (Beschluss vom 28. April 2011, Aktenzeichen 1 BvR 1409/10).

Die Beschwerdeführerin war als Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes bei der VBL versichert. Im Jahr 1988 befand sie sich für rund drei Monate im gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz. Während dieser Zeit führte ihr Arbeitgeber für sie keine Umlagen an die VBL ab, da nach der zu dieser Zeit geltenden Satzung der VBL nur solche Monate als Umlagemonate galten, in denen die Beschäftigte für mindestens einen Tag steuerpflichtigen Arbeitslohn erhalten hat. Da für das Mutterschafts- geld keine Steuern zu zahlen sind, wurden für die Mutterschutzzeiten keine Umlagen gezahlt. Die Beschwerdeführerin erreichte daher nicht die für das Entstehen eines Anspruchs auf Zusatzversorgung erforderliche Wartezeit von 60 Umlagemonaten. Dies hat das BVerfG nun für verfassungswidrig erklärt, da die Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten als geschlechtsbezogene Diskriminierung gegen Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz verstoße. Nach den Ausführungen des Gerichts werden Frauen mit Mutterschutzzeiten sowohl gegenüber männlichen Arbeitnehmern benachteiligt als auch gegenüber Versicherten, die Krankengeld und einen Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers erhalten, da die Krankheitszeiten voll als umlagefähige Monate angerechnet werden. Nach der derzeitigen Rechtslage in der VBL-Satzung gelten Mutterschutzzeiten nach wie vor nicht als Umlagezeiten. Es werden lediglich für die Mutterschutzzeiten ab Geburt des Kindes die Versorgungspunkte für jeden vollen Kalendermonat berücksichtigt, die sich bei einem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt in Höhe von 500 Euro in diesem Monat ergeben würden. Die gleiche Regelung gilt auch für den Zeitraum der Elternzeit. Es werden jedoch insgesamt nur bis zu 36 Kalendermonate je Kind als soziale Komponente berücksichtigt. Die dbb tarifunion hat bereits in der Vergangenheit die Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten als Umlagemonate gegenüber der Arbeitgeberseite eingefordert. Auch in den derzeit laufenden Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung hat die dbb tarifunion diese Forderung erhoben. Im nächsten Verhandlungstermin am 30. Mai 2011 wird auch dieses Thema erneut auf der Tagesordnung stehen, damit die vom BVerfG festgestellte Diskriminierung von Beschäftigten mit Mutterschutzzeiten beendet wird.

Tarifeinigung in der Einkommensrunde 2011 mit der TdL erreicht

veröffentlicht um 14.03.2011 06:02 von Geschäftsstelle vdla   [ aktualisiert 06.01.2012 07:37 von Peter Sohn ]

Ergebnis soll auch für die Beamten gelten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
in der dritten Verhandlungsrunde hat die dbb  tarifunion mit der Tarifgemeinschaft deut-
scher Länder (TdL) am 10. März 2011 in Potsdam eine Einigung erzielt. Neben Einmalzah-
lungen und linearen Anhebungen der Entgelte umfasst die Tarifeinigung Verbesserungen
im Bereich der Aufstiege, Pauschalzahlungen für die Bereiche Straßenunterhaltung und
Küstenschutz sowie eine Absichtserklärung für die Übernahme von Auszubildenden. Trotz
umfangreicher Diskussionen waren die Arbeitgeber nicht bereit, einer Tarifierung der Ein-
gruppierungsregelungen für Lehrkräfte zu akzeptablen Bedingungen zuzustimmen.
 
Im Einzelnen umfasst die Einigung folgende Regelungen:
 

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Krankenhausbeschäftigte fordern bessere Arbeitsbedingungen

veröffentlicht um 25.01.2011 08:27 von Peter Sohn   [ 06.01.2012 07:40 wurde aktualisiert. ]

Beschäftigte von Unikliniken in NRW haben mit einem Aktionstag in Düsseldorf am 24. Januar 2011 auf ihre schwierigen Arbeitsbedingungen aufmerksam gemacht. Unter dem Motto „Wir machen das. Wer sonst?“ warben sie um die Unterstützung der Bevölkerung bei den anstehenden Tarifverhandlungen mit den Ländern. „Immer weniger Beschäftigte kümmern sich um immer mehr Patienten. Die Arbeitsbelastung und die Überstunden steigen. Diese Situation ist nicht haltbar, nicht für die Beschäftigten, und erst recht nicht für die Patienten“, sagte Karl-Heinz Semmler.

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Aufruf zur Teilnahme am berufsspezifischen Tag Krankenhäuser

veröffentlicht um 18.01.2011 08:09 von Peter Sohn   [ 06.01.2012 07:56 wurde aktualisiert. ]


im Rahmen der Einkommensrunde 2011


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

im Rahmen der kommenden Einkommensrund 2011 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder(TdL) führt die dbb tarifunion in Zusammenarbeit mit ver.di sogenannte berufsspezi- fische Tage durch. Ziel dieser Kampagne ist es, die Bedeutung des öffentlichen Dienstes für die Bürger zu verdeutlichen und zugleich auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die bei weiteren Einsparungen drohen. Außerdem wird auf die guten und wichtigen Leistungen im Öffentlichen Dienst sowie die teilweise immensen Belastungen der dort betroffenen Kolleginnen und Kollegen hingewiesen.

 

Der berufsspezifische Tag für den Bereich Krankenhäuser, an dem sich auch der vdla beteiligt, findet statt am:

 

Montag, den 24. Januar 2011 in Düsseldorf,

 Heinrich Heine Platz in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr

 

 
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Berufsspezifische Tage im Rahmen der Einkommensrunde 2011

veröffentlicht um 14.01.2011 08:54 von Peter Sohn   [ 06.01.2012 07:55 wurde aktualisiert. ]

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
 
im Rahmen der kommenden Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bereitet die dbb tarifunion in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ver.di sogenannte berufsspezifische Tage vor. Ziel dieser Kampagne ist es, die Bedeutung  des Öffentlichen Dienstes für die Bürger zu verdeutlichen und zugleich auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die bei weiteren Einsparungen drohen. Außerdem wird auf die guten und wichtigen Leistungen im Öffentlichen Dienst sowie die teilweise immensen Belastungen der dort betroffenen Kolleginnen und Kollegen verwiesen.
Nunmehr stehen die Orte sowie der Zeitpunkt der jeweiligen Aktionstage fest. Den berufsspezifischen Tagen sind nunmehr folgende Orte/Termine zugeordnet:
 
Montag, 24. Januar 2011    Krankenhäuser    Düsseldorf
 
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