veröffentlicht um 03.10.2011 22:45 von Peter Sohn
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06.01.2012 08:04 wurde aktualisiert.
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Der dbb
Bundesvorsitzende Peter Heesen hat die Pläne der Bundestagsfraktionen
von CDU/CSU und FDP begrüßt, die Kürzung der Sonderzahlung für
Bundesbeamte aus dem Jahre 2006, die als befristete Sparmaßnahme gedacht
war, zum 1. Januar 2012 wieder rückgängig zu machen. Heesen: „Die
Rücknahme hatte der Gesetzgeber schon zum 1. Januar 2011 vornehmen
wollen, dann aber wegen erneuter Sparbeschlüsse unterlassen. Diese
Benachteiligung soll nun im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2012 aufgehoben
werden.“ Angesichts dieser positiven Wende im Bund fordert Theo Disselhoff: „Die
Gerechtigkeitslücke sollte auch in NRW geschlossen werden – der dbb-nrw
muss den Rückenwind aus Berlin nutzen, um bezüglich dieses Themas
weitere Gespräche mit den Regierungsparteien zu suchen.“
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veröffentlicht um 30.06.2011 02:39 von Geschäftsstelle vdla
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aktualisiert 06.01.2012 08:03 von Peter Sohn
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Die Sondersitzung des
Innenausschusses des Landtages am Morgen des 29. Juni 2011 stand ganz im
Zeichen der geplanten Novellierung des LPVG NRW. Unter Leitung der Vorsitzenden,
Monika Düker (GRÜNE), befasste sich der Ausschuss mit den zu diesem
Gesetzentwurf vorliegenden Änderungsanträgen.
(Siehe unsere entsprechende Pressemitteilung)
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veröffentlicht um 28.06.2011 10:28 von Geschäftsstelle vdla
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aktualisiert 06.01.2012 08:02 von Peter Sohn
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Nach zahlreichen Gesprächen, Diskussionen und Anhörungen soll heute im Landesparlament das neue Landespersonal-vertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) verabschiedet werden. Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf; „Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und des WDR-Gesetzes“ - so die offizielle Bezeichnung der Drucksache 15/1644 - liegen jedoch Änderungsanträge vor.
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veröffentlicht um 28.06.2011 03:49 von Geschäftsstelle vdla
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aktualisiert 06.01.2012 07:55 von Peter Sohn
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Die CDU-Fraktion im Landtag NRW will mit einem Änderungsantrag zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes große Teile des Gesetzentwurfes der Landesregierung mittragen. Das schließt der Beamtenbund NRW aus dem jetzt bekannt gewordenen Antrag, der am 29. Juni 2011 im Innenausschuss beraten werden soll. Der CDU-Antrag enthält weitestgehend die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen Neuregelungen und sieht nur in wenigen Einzelpunkten Änderungen vor. „Nach fast vier Jahren Praxiserfahrung mit dem von Schwarz-Gelb 2007 verabschiedeten Gesetz ist die Bilanz ernüchternd. Deshalb begrüßt der Beamtenbund ausdrücklich, wenn die CDU-Fraktion grundsätzlich einer Novellierung zustimmt,“ so der Landesbundsvorsitzende, Meinolf Guntermann, heute in Düsseldorf. „Es wäre tragisch, wegen einiger Einzelregelungen die Zustimmung zu verweigern. Die Beschäftigten in den öffentlichen Diensten erwarten gerade von der CDU-Fraktion Zustimmung zum Gesetzentwurf.“ Der Beamtenbund hat im Änderungsantrag ausgemacht, dass die CDU die so genannte Umsetzung innerhalb einer Dienststelle nicht in den Mitbestimmungskatalog aufnehmen will. Der DBB-Experte für Personalvertretung, stellvertretende Landesvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der vdla-dbb Gewerkschaft , Guido Arens, ist sich sicher, dass die CDU-Fraktion den Begriff der Umsetzung nicht praxisorientiert betrachtet. Der Wechsel in der Zuständigkeit innerhalb einer Dienststelle von Buchstabe A zu Buchstabe B ist keine mitbestimmungspflichtige Umsetzung. Die Änderung der Zuständigkeit zum Beispiel durch Umsetzung vom Innendienst in den Außendienst muss aber wieder der Mitbestimmung unterliegen. Wenn die Regierungskoalition im laufenden Gesetzgebungs-verfahren die Beteiligung für die Vertretung der Jugend und Auszubildenden bei der Auswahl der Ausbilder und bei Einstellungsgesprächen erweitern will, wird das ebenfalls vom DBB NRW ausdrücklich begrüßt. Auch an der Stelle sieht der Landesbund keinen Grund für die CDU-Fraktion, der Änderung des Personalvertretungsgesetzes nicht zuzustimmen. |
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veröffentlicht um 06.06.2011 02:02 von Geschäftsstelle vdla
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aktualisiert 06.01.2012 08:07 von Peter Sohn
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dbb bundesfrauenvertretung: Familienarbeit wird erheblich aufgewertet
Die dbb bundesfrauenvertretung hat die Pläne der
Bundesregierung begrüßt, Familienzeiten bei der Festsetzung der
beruflichen Erfahrung für Beamtinnen und Beamte stärker zu
berücksichtigen. „Das Gesetz greift die langjährige Forderung der dbb
bundesfrauenvertretung auf, Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten, die
bereits vor dem Dienstbeginn beim Bund vorhanden sind, als
Erfahrungszeiten anzuerkennen. Damit setzt der öffentliche Dienst neue
Maßstäbe für eine familienfreundlichere Arbeitswelt. Die beabsichtigte
Bundesregelung hat hoffentlich Modellcharakter auch für die
Landesgesetze“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb
bundesfrauenvertretung am 26. Mai 2011.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dem damit
verbundenen Fachkräftemangel im öffentliche Dienst, müsse eine
vergleichbare Regelung auch in den Landesbehörden und im Tarifbereich
umgesetzt werden, forderte Helene Wildfeuer: „Eine Karriere im
öffentlichen Dienst wird durch die neue Regelung für beide Geschlechter
gleichermaßen attraktiv.“ Nicht nur, dass die Regelung Familienarbeit
erheblich aufwerte, auch würden davon vor allem Frauen profitieren, die
aufgrund familiärer Verpflichtungen bisher in ihrem Berufsweg
Nachteile erleiden. „Junge Frauen erhalten ein deutliches Signal: Gerade
als Mütter sind sie eine große Bereicherung für die
Bundesverwaltungen“, so die Vorsitzende.
Im Zuge der Dienstrechtsreform werden bei Beamtinnen und Beamten
im Bundesdienst jene Familienzeiten bis zu drei Jahren wie
Erfahrungszeiten berücksichtigt, die nach einer Anstellung im
Bundesdienst erfolgten. Tritt der Gesetzentwurf zur Unterstützung der
Fachkräftegewinnung im Bund in seiner jetzigen Form in
Kraft, werden künftig auch Zeiten der Kinderbetreuung und der Pflege
von Angehörigen – im Einzelfall bis zu drei Jahren – wie
Erfahrungszeiten berücksichtigt, die vor dem Diensteintritt liegen.
Bestandsbeamtinnen und -soldatinnen können nach § 72 BbesG im Wege
einer Übergangsregelung die Berücksichtigung dieser Zeiten beantragen. |
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veröffentlicht um 30.04.2011 10:10 von Peter Sohn
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06.01.2012 07:53 wurde aktualisiert.
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veröffentlicht um 23.03.2011 01:18 von Geschäftsstelle vdla
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aktualisiert 06.01.2012 08:03 von Peter Sohn
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Unter dem Dach des dbb beamtenbund und
tarifunion bieten kompetente Fachgewerk-
schaften - darunter die vdla-dbb gewerkschaft - mit insgesamt mehr als 1,2 Millionen
Mitgliedern den Beschäftigten des Öffentlichen Diensts und seiner privatisierten Bereiche
Unterstützung sowohl in tarifvertraglichen und
beamtenrechtlichen Fragen, als auch im Falle
von berufichen Rechtsstreitigkeiten. Nur Nähe
mit einer persönlichen und überzeugenden
Ansprache jedes Mitglieds schafft auch das
nötige Vertrauen in die Durchsetzungskraft
einer Solidargemeinschaft.
Der dbb beamtenbund und tarifunion weiß
um die Besonderheiten im Öffentlichen Dienst
und seiner privatisierten Bereiche. Nähe zu den
Mitgliedern ist die Stärke des dbb. Wir informieren schnell und vor Ort über unsere Internetseiten von dbb bund, dbb tarifunion, dbb nrw, über die Flugblätter
dbb aktuell und unsere Magazine dbb magazin, nrw Magazin und tacheles.
Mitglied werden und Mitglied bleiben in Ihrer
zuständigen vdla-dbb fachgewerkschaft von dbb beamtenbund und tarifunion – es lohnt sich!
Fordern Sie mit Hilfe der anliegenden Postkarte noch heute Informationen an und senden Sie diese an:
vdla dbb gewerkschaft Graf-Adolf-Straße 84 40210 Düsseldorf
[Anlage]
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veröffentlicht um 22.03.2011 07:33 von Peter Sohn
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06.01.2012 07:52 wurde aktualisiert.
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Kabinett beendet Entkoppelung von Tarifentwicklung im
Öffentlichen Dienst
Der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst vom 10. März 2011 soll
möglichst schnell wirkungsgleich auf Beamten, Richter und
Versorgungsempfänger übertragen werden. Das Kabinett hat heute der
Einbringung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs in den Landtag
zugestimmt. „Damit hält die Landesregierung Wort und koppelt Beamte
nicht weiter von der Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst ab“, sagte
Finanzminister Norbert Walter-Borjans heute in Düsseldorf.
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veröffentlicht um 11.03.2011 02:35 von Geschäftsstelle vdla
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aktualisiert 06.01.2012 08:06 von Peter Sohn
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Ergebnis soll auch für die Beamten gelten
Der Beamtenbund NRW sieht in der Einigung bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder einen vertretbaren
Kompromiss. Die Blockadehaltung der Arbeitgeber mit dem Ziel
einer Nullrunde konnte erst im Verlauf des gestrigen Nachmittags
vor dem Hintergrund der bundesweiten Warnstreiks und Demonstrationen in den vergangenen zwei Wochen, auch der am
01.03.2011 mit mehr als 10.000 Teilnehmern hier in Düsseldorf,
gebrochen werden.
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veröffentlicht um 04.03.2011 12:48 von Peter Sohn
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06.01.2012 07:53 wurde aktualisiert.
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vdla gewerkschaft vollzieht Satzungsänderung
des dbb beamtenbund und tarifunion vom
Gewerkschaftstag 2005
Nach der auf dem Gewerkschaftstag dbb beamtenbund und tarifunion im
Jahr 2005 beschlossenen Satzung war die vdla gewerkschaft gehalten,
sich einer Bundesfachgewerkschaft anzuschießen. Um dieses zu vollzie-
hen, hat der Landesvorstand nach intensiven Prüfungen empfohlen, sich
der komba Gewerkschaft (komba bund) im Rahmen einer kooperativen
Mitgliedschaft anzuschließen. Bevor es zu dieser Kooperation gekommen
ist, hat der Landesvorstand in mehreren Sitzungen den Hauptvorstand,
die Mitglieder einer einberufenen Vorsitzendentagung und den Gewerk-
schaftstag 2009 über die bestehenden, verschiedenen Optionen unterrich-
tet.
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