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Archiv 2011

Gerechtigkeitslücke schließen in NRW – Rückenwind aus Berlin

veröffentlicht um 03.10.2011 22:45 von Peter Sohn   [ 06.01.2012 08:04 wurde aktualisiert. ]

Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat die Pläne der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP begrüßt, die Kürzung der Sonderzahlung für Bundesbeamte aus dem Jahre 2006, die als befristete Sparmaßnahme gedacht war, zum 1. Januar 2012 wieder rückgängig zu machen. Heesen: „Die Rücknahme hatte der Gesetzgeber schon zum 1. Januar 2011 vornehmen wollen, dann aber wegen erneuter Sparbeschlüsse unterlassen. Diese Benachteiligung soll nun im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2012 aufgehoben werden.“
 
Angesichts dieser positiven Wende im Bund fordert Theo Disselhoff: „Die Gerechtigkeitslücke sollte auch in NRW geschlossen werden – der dbb-nrw muss den Rückenwind aus Berlin nutzen, um bezüglich dieses Themas weitere Gespräche mit den Regierungsparteien zu suchen.“

EILMELDUNG! Landtag verabschiedet neues LPVG NRW

veröffentlicht um 30.06.2011 02:39 von Geschäftsstelle vdla   [ aktualisiert 06.01.2012 08:03 von Peter Sohn ]

Die Sondersitzung des Innenausschusses des Landtages am Morgen des 29. Juni 2011 stand ganz im Zeichen der geplanten Novellierung des LPVG NRW. Unter Leitung der Vorsitzenden, Monika Düker (GRÜNE), befasste sich der Ausschuss mit den zu diesem Gesetzentwurf vorliegenden Änderungsanträgen.  (Siehe unsere entsprechende Pressemitteilung)

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Neues LPVG NRW steht im Landtag zur Entscheidung an – Änderungsanträge!

veröffentlicht um 28.06.2011 10:28 von Geschäftsstelle vdla   [ aktualisiert 06.01.2012 08:02 von Peter Sohn ]

Nach zahlreichen Gesprächen, Diskussionen und Anhörungen soll heute im Landesparlament das neue Landespersonal-vertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) verabschiedet werden. Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf; „Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und des WDR-Gesetzes“ - so die offizielle Bezeichnung der Drucksache 15/1644 - liegen jedoch Änderungsanträge vor.

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Personalvertretungsgesetz: NRW Beamtenbund NRW zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion

veröffentlicht um 28.06.2011 03:49 von Geschäftsstelle vdla   [ aktualisiert 06.01.2012 07:55 von Peter Sohn ]

Die CDU-Fraktion im Landtag NRW will mit einem Änderungsantrag zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes große Teile des Gesetzentwurfes der Landesregierung mittragen. Das schließt der Beamtenbund NRW aus dem jetzt bekannt gewordenen Antrag, der am 29. Juni 2011 im Innenausschuss beraten werden soll. Der CDU-Antrag enthält weitestgehend die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen Neuregelungen und sieht nur in wenigen Einzelpunkten Änderungen vor. „Nach fast vier Jahren Praxiserfahrung mit dem von Schwarz-Gelb 2007 verabschiedeten Gesetz ist die Bilanz ernüchternd. Deshalb begrüßt der Beamtenbund ausdrücklich, wenn die CDU-Fraktion grundsätzlich einer Novellierung zustimmt,“ so der Landesbundsvorsitzende, Meinolf Guntermann, heute in Düsseldorf. „Es wäre tragisch, wegen einiger Einzelregelungen die Zustimmung zu verweigern. Die Beschäftigten in den öffentlichen Diensten erwarten gerade von der CDU-Fraktion Zustimmung zum Gesetzentwurf.“ Der Beamtenbund hat im Änderungsantrag ausgemacht, dass die
CDU die so genannte Umsetzung innerhalb einer Dienststelle nicht in den Mitbestimmungskatalog aufnehmen will. Der DBB-Experte für Personalvertretung, stellvertretende Landesvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der vdla-dbb Gewerkschaft , Guido Arens, ist sich sicher, dass die CDU-Fraktion den Begriff der Umsetzung nicht praxisorientiert betrachtet. Der Wechsel in der Zuständigkeit innerhalb einer Dienststelle von Buchstabe A zu Buchstabe B ist keine mitbestimmungspflichtige Umsetzung. Die Änderung der Zuständigkeit zum Beispiel durch Umsetzung vom Innendienst in den Außendienst muss aber wieder der Mitbestimmung unterliegen. Wenn die Regierungskoalition im laufenden Gesetzgebungs-verfahren die Beteiligung für die Vertretung der Jugend und Auszubildenden bei der Auswahl der Ausbilder und bei Einstellungsgesprächen erweitern will, wird das ebenfalls vom DBB NRW ausdrücklich begrüßt. Auch an der Stelle sieht der Landesbund keinen Grund für die CDU-Fraktion, der Änderung des Personalvertretungsgesetzes nicht zuzustimmen.

Gesetzentwurf zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund setzt positives Signal

veröffentlicht um 06.06.2011 02:02 von Geschäftsstelle vdla   [ aktualisiert 06.01.2012 08:07 von Peter Sohn ]

dbb bundesfrauenvertretung: Familienarbeit wird erheblich aufgewertet

Die dbb bundesfrauenvertretung hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, Familienzeiten bei der Festsetzung der beruflichen Erfahrung für Beamtinnen und Beamte stärker zu berücksichtigen. „Das Gesetz greift die langjährige Forderung der dbb bundesfrauenvertretung auf, Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten, die bereits vor dem Dienstbeginn beim Bund vorhanden sind, als Erfahrungszeiten anzuerkennen. Damit setzt der öffentliche Dienst neue Maßstäbe für eine familienfreundlichere Arbeitswelt. Die beabsichtigte Bundesregelung hat hoffentlich Modellcharakter auch für die Landesgesetze“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 26. Mai 2011.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dem damit verbundenen Fachkräftemangel im öffentliche Dienst, müsse eine vergleichbare Regelung auch in den Landesbehörden und im Tarifbereich umgesetzt werden, forderte Helene Wildfeuer: „Eine Karriere im öffentlichen Dienst wird durch die neue Regelung für beide Geschlechter gleichermaßen attraktiv.“ Nicht nur, dass die Regelung Familienarbeit erheblich aufwerte, auch würden davon vor allem Frauen profitieren, die aufgrund familiärer Verpflichtungen bisher in ihrem Berufsweg Nachteile erleiden. „Junge Frauen erhalten ein deutliches Signal: Gerade als Mütter sind sie eine große Bereicherung für die Bundesverwaltungen“, so die Vorsitzende.

Im Zuge der Dienstrechtsreform werden bei Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst jene Familienzeiten bis zu drei Jahren wie Erfahrungszeiten berücksichtigt, die nach einer Anstellung im Bundesdienst erfolgten. Tritt der Gesetzentwurf zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund in seiner jetzigen Form in Kraft, werden künftig auch Zeiten der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen – im Einzelfall bis zu drei Jahren – wie Erfahrungszeiten berücksichtigt, die vor dem Diensteintritt liegen. Bestandsbeamtinnen und  -soldatinnen können nach § 72 BbesG im Wege einer Übergangsregelung die Berücksichtigung dieser Zeiten beantragen.

Ruhestandseintrittsalter in Bund und Ländern

veröffentlicht um 30.04.2011 10:10 von Peter Sohn   [ 06.01.2012 07:53 wurde aktualisiert. ]

Mit einer aktuellen Übersicht informiert der dbb über Sachstand, Altersgrenzen und Hinausschieben des Ruhestandseintritts in Bund und Ländern. Auch die Regelungen auf Landesebene zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens sind vom dbb zusammengestellt worden. Aktualisiert sind die Übersichten zur Altersteilzeit in Bund und Ländern, zu den Laufbahnsystemen und zum Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke online abrufbar.

Der dbb hilft!

veröffentlicht um 23.03.2011 01:18 von Geschäftsstelle vdla   [ aktualisiert 06.01.2012 08:03 von Peter Sohn ]

Unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion bieten kompetente Fachgewerk- schaften - darunter die vdla-dbb gewerkschaft - mit insgesamt mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern den Beschäftigten des Öffentlichen Diensts und seiner privatisierten Bereiche Unterstützung sowohl in tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Fragen, als auch im Falle von berufichen Rechtsstreitigkeiten. Nur Nähe mit einer persönlichen und überzeugenden Ansprache jedes Mitglieds schafft auch das nötige Vertrauen in die Durchsetzungskraft einer Solidargemeinschaft. Der dbb beamtenbund und tarifunion weiß um die Besonderheiten im Öffentlichen Dienst und seiner privatisierten Bereiche. Nähe zu den Mitgliedern ist die Stärke des dbb. Wir informieren schnell und vor Ort über unsere Internetseiten von dbb bund, dbb tarifunion, dbb nrw, über die Flugblätter dbb aktuell und unsere Magazine dbb magazin, nrw Magazin und tacheles. Mitglied werden und Mitglied bleiben in Ihrer zuständigen vdla-dbb fachgewerkschaft von dbb beamtenbund und tarifunion – es lohnt sich!

Fordern Sie mit Hilfe der anliegenden Postkarte noch heute Informationen an und senden Sie diese an:

vdla dbb gewerkschaft
Graf-Adolf-Straße 84
40210 Düsseldorf 


[Anlage]

Tarifabschluss wird auf Beamte übertragen

veröffentlicht um 22.03.2011 07:33 von Peter Sohn   [ 06.01.2012 07:52 wurde aktualisiert. ]

Kabinett beendet Entkoppelung von Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst


Der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst vom 10. März 2011 soll möglichst schnell wirkungsgleich auf Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen werden. Das Kabinett hat heute der Einbringung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs in den Landtag zugestimmt. „Damit hält die Landesregierung Wort und koppelt Beamte nicht weiter von der Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst ab“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans heute in Düsseldorf.

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Tarifkompromiss geschafft

veröffentlicht um 11.03.2011 02:35 von Geschäftsstelle vdla   [ aktualisiert 06.01.2012 08:06 von Peter Sohn ]

Ergebnis soll auch für die Beamten gelten

Der Beamtenbund NRW sieht in der Einigung bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder einen vertretbaren Kompromiss. Die Blockadehaltung der Arbeitgeber mit dem Ziel einer Nullrunde konnte erst im Verlauf des gestrigen Nachmittags vor dem Hintergrund der bundesweiten Warnstreiks und Demonstrationen in den vergangenen zwei Wochen, auch der am 01.03.2011 mit mehr als 10.000 Teilnehmern hier in Düsseldorf, gebrochen werden.

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Kooperationsvereinbarung mit komba

veröffentlicht um 04.03.2011 12:48 von Peter Sohn   [ 06.01.2012 07:53 wurde aktualisiert. ]

vdla gewerkschaft vollzieht Satzungsänderung
des dbb beamtenbund und tarifunion vom
Gewerkschaftstag 2005

 
 
Nach der  auf dem Gewerkschaftstag dbb beamtenbund und tarifunion im
Jahr  2005  beschlossenen  Satzung  war  die  vdla  gewerkschaft  gehalten,
sich  einer  Bundesfachgewerkschaft  anzuschießen.  Um  dieses  zu  vollzie-
hen, hat  der  Landesvorstand nach intensiven Prüfungen empfohlen, sich
der  komba  Gewerkschaft  (komba  bund)  im  Rahmen  einer  kooperativen
Mitgliedschaft anzuschließen. Bevor es zu dieser Kooperation gekommen
ist, hat der  Landesvorstand  in mehreren Sitzungen den   Hauptvorstand,
die Mitglieder einer einberufenen Vorsitzendentagung   und den Gewerk-
schaftstag 2009 über die bestehenden, verschiedenen Optionen unterrich-
tet.

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