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Vollständiger Gesetzestext mit ansteuerbarem Inhaltsverzeichnis
30. Mai 2012
Aus Anlass der
bevorstehenden Personalratswahlen hat der Deutsche Beamtenbund
Nordrhein-Westfalen eine eigene Themenbox auf seiner Website
eingerichtet. Hier stehen seit neuestem u. a. auch das neue
Landespersonalvertretungsgesetz NRW und die ebenfalls neue Wahlordnung
zur Verfügung. Weitere Informationen rund um das LPVG sollen künftig die
engagierten Kolleginnen und Kollegen bei ihrer täglichen
Personalratsarbeit unterstützen.
MeinolfGuntermann,
Vorsitzender des nordrhein-westfälischen DBB dazu am 29.05. in
Düsseldorf: „ Nur gut informierte Kolleginnen und Kollegen können die
Angehörigen der NRW-Landesverwaltung auch gut im Personalrat vertreten.
Daher bauen wir diesen Bereich im Web - neben der Unterstützung durch
praxisnahe Fortbildungsveranstaltungen – schrittweiseaus.
Aus Anlass des überragenden Ergebnisses der Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen für die SPD gratulierte Meinolf Guntermann,
Vorsitzender des nordrhein-westfälischen Beamtenbundes, noch am
Wahlabend des 13. Mai der Spitzenkandidatin der Sozialdemokraten Hannelore Kraft. Umlagert von Kamerateams und Fotografen nahm die Ministerpräsidentin die Glückwünsche des DBB NRW entgegen.
Foto E. Fiegel
Mit den Glückwünschen verbinden Guntermann und der
Beamtenbund zugleich die Erwartung, dass bei den anstehenden
Koalitionsverhandlungen die Zusagen gegenüber dem Landesbund gehalten
werden. „Dies gilt insbesondere für die Dienstrechtsreform, die so wie
beim Personalvertretungsgesetz nur im engen Dialog mit dem Beamtenbund
realisiert werden kann. So werden die Kolleginnen und Kollegen als
Betroffene zu Beteiligten.“
Versprechen und halten! Das erwartet der DBB NRW zum
Beispiel auch beim Weihnachtsgeld, das schnellstmöglich ins Grundgehalt
eingebaut werden soll. Das hatten Innenminister Ralf Jäger für die SPD
und die Landesvorsitzende der Grünen, Monika Düker, noch 6 Tage vor den
Wahlen dem Hauptvorstand zugesagt.
"Demografischer Wandel – Herausforderung erkennen – Zukunft
gestalten",
unter diesem Motto führt die vdla gewerkschaft ihren Gewerkschaftstag in
derMercatorhalle im City - Palais in
Duisburg durch.
Zur Öffentlichkeitsveranstaltung am
2. März 2012 haben der NRW Innenminister Ralf
Jäger, und prominente Vertreter der Landtagsfraktionen – darunter CDU
Fraktionschef Karl Josef Laumann –
ihr Kommen zugesagt.
Für die Bundesleitung des dbb
beamtenbund und tarifunion werden Uli
Silberbach und Willi Russ aus
Berlin erwartet.
Die Zusage des Landesvorsitzenden des
dbb beamtenbund und tarifunion nrw, Meinolf
Guntermann, sowie des Ehrenvorsitzenden der komba, Heinz Ossenkamp liegt ebenfalls vor.
Der am Vortag neu gewählte
Landesvorstand der vdla gewerkschaft freut sich, die Ehrengäste und Repräsentanten
befreundeter Gewerkschaften im Kreise der rund zweihundert Delegierten und
Gäste begrüßen zu können.
Der langjährige Vorsitzende Theo Disselhoff, der nicht mehr
kandidiert, wird verabschiedet; auf ihn wartet eine neue Aufgabe im Bereich der
Seniorenarbeit der vdla gewerkschaft.
Eine ca. einstündige
Podiumsdiskussion, die von Tom Hegermann
moderiert wird, beleuchtet den demografischen Wandel im öffentlichen Dienst mit
all seinen Facetten.
„Der Gewerkschaftstag wird sich vorab mit einem Entschließungsantrag zur Übernahme
einer Bundesregelung in das nordrhein-westfälische Dienstrecht befassen.
Diese Regelung gestattet beamteten Eltern von Kindern unter zwölf Jahren im
Bund auf Antrag die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden,
ohne deren Besoldung – wie sonst bei einer Teilzeitbeschäftigung üblich – zu
verringern. Auf diese vorbildliche und zukunftsweisende Regelung hatte der vdla
dbb die aktuelle Landesregierung im Dezember 2010 hingewiesen und mit Schreiben
vom 3. Januar 2011 die positive Antwort erhalten, dieser bundesrechtlichen
Regelung im Zuge des Prozesses zur Reform des öffentlichen Dienstes in NRW nachzugehen. Die Landesregierung wird sich an dieser Zusage messen lassen müssen. Auch dann, wenn die große Dienstrechtsreform in NRW zum wiederholten Male verschoben wird. Die Auswirkungen des demografischen Wandels erfordern ein zeitnahes und entschlossenes Handeln aller Beteiligten.“, so der derzeit amtierende vdla dbb Landesvorsitzende Theo Disselhoff.
Bestandteil sind Kürzungen beim Weihnachtsgeld,
die den Landeshaushalt um 750 Mio. Euro entlasten. Mit der Streichung
des Urlaubsgeldes werden 65 Mio. Euro eingespart. Dreijährige Nullrunden
führen in 2011 zu 653 Mio. Euro Einsparungen und die Verlängerung von
Arbeitszeiten zu 331 Mio. Euro. Die Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln
und Arztkosten reduziert die Personalkosten um 100 Mio. Euro. Weitere
Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel Beförderungssperren,
Zulagenstreichungen oder Änderungen in der Besoldungsstruktur entlasten
den NRW-Haushalt 2011 um weitere 247 Mio. Euro.
Selbst mit der Streichung der Jubiläumszuwendung
seit 1999 konnte das Land NRW bis jetzt insgesamt 36 Mio. Euro
einsparen. Das Jubiläumsgeld hatte in Euro umgerechnet nach 25
Dienstjahren 300 Euro, nach 40 Dienstjahren 400 Euro betragen
Allein in den Jahren von 2006 bis heute haben Beamte
den NRW-Landeshaushalt um insgesamt 12,4 Milliarden Euro saniert. Wenn
Landesregierung und Landtag an den Einkommenskürzungen,
Arbeitszeitverlängerungen und Eingriffen ins Soziale festhalten und
nichts zurücknehmen, wird die Sanierungssumme bis 2020 auf insgesamt
31,7 Milliarden Euro ansteigen.
Der Beamtenbund NRW fordert Landesregierung und
Landtag auf, endlich das Zeitalter der Sonderopfer für Beamte, deren
Familien und Lebenspartner zu beenden. Dazu ist eine Korrektur bei den
Einkommenskürzungen erforderlich. „Beamtinnen und Beamte erwarten zu Recht einen ersten Schritt, bei der Rückgängigmachung der Kürzungen beim Weihnachtsgeld“, so der DBB Landesvorsitzende Meinolf Guntermann.
„Wenn es 2003 von Rot-Grün gerechtfertigt war, das Weihnachtsgeld
drastisch zu kürzen, weil die Steuereinnahmen weggebrochen sind, dann
ist jetzt die Zeit, eine Kürzung zurückzunehmen, weil die
Steuereinnahmen auf höchstem Niveau sprudeln. Das ist nicht nur
plausibel, sondern vor allem redliche Personalpolitik.“
Zwar sind noch einige Anpassungen und Änderungen zum
TV-L und TVÜ-Länder, die aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung
notwendig sind vorzunehmen, die diesbezügliche Abstimmung zwischen TdL
und Gewerkschaften läuft aktuell.
Grundsätzlich wird es so sein, dass mit der Überleitung in die Entgeltordnung des TV-L kein neuer Eingruppierungsvorgang
verbunden ist. So bleiben alle Beschäftigten, sofern sich Ihre
Tätigkeit nicht ändert, in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.
Ergibt sich jedoch nach der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere
Entgeltgruppe als bisher, so gilt auf Antrag die entsprechend höhere
Entgeltgruppe. Der Antrag ist binnen eines Jahres ab Inkrafttreten der
Entgeltordnung zu stellen. Er bezieht sich auf den Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Entgeltordnung. Im Laufe des Jahres 2012 eintretende
Stufenveränderungen bleiben unberücksichtigt. Zu beachten ist, dass mit
einer solchen Höhergruppierung auch weitere Veränderungen im Entgelt
verbunden sein können. So beispielsweise fallen etwaige
Strukturausgleichszahlungen weg oder es kann sich die Höhe der
Jahressonderzahlung verändern.
Kern der Entgeltordnung zum TV-L ist der Werterhalt der bis zu sechsjährigen BAT-Aufstiege
für seit Inkrafttreten des TV-L neueingestellte und umgruppierte
Beschäftigte. Die Entgeltordnung zum TV-L regelt die Neuzuordnung von
Tätigkeitsmerkmalen der bisher noch immer weitergeltenden Anlage 1 a zum
BAT mit Aufstiegen bis einschließlich der Merkmale der Vergütungsgruppe
Vc mit Aufstieg nach Vb. Dies betrifft also Beschäftigte der
Entgeltgruppen 2 bis 8. Tätigkeitsmerkmale mit bis zu sechsjährigen
Aufstiegen werden der höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Ebenfalls konnten Vergütungsgruppenzulagen
für seit Inkrafttreten des TV-L neueingestellte und umgruppierte
Beschäftigten neu vereinbart werden. Dies betrifft
Vergütungsgruppenzulagen, die eine Wartezeit von bis zu sechs Jahren
vorsehen. Die neue Bezeichnung hierfür ist „Entgeltgruppenzulagen“ Die
Zahlung erfolgt mit Inkrafttreten der bereinigten Entgeltordnung sofort
statt erst nach einer Wartezeit.
Der Abschnitt "Beschäftigte in der Informationstechnik"
(Teil II Nr.11) ist noch nicht fertig gestellt. Die
Tarifvertragsparteien haben jedoch erklärt, die bisherigen
Tätigkeitsmerkmale des Abschnitts "Angestellte in der Datenverarbeitung"
der Anlage 1a zum BAT/BAT-O entsprechend den oben genannten Grundsätzen
zu überarbeiten und rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.
Den derzeit noch vorläufigen Redaktionstext
(mögliche Änderungen und Unterschriften stehen noch aus) der
Entgeltordnung sind im Bereich Tarifrecht werden hier veröffentlicht:
veröffentlicht um 25.11.2011 07:27 von Peter Sohn
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25.11.2011 07:28 wurde aktualisiert.
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Deutsch-Niederländisches Gewerkschaftstreffen in Maastricht
„Das System entfernt die Pflege vom Menschen“, klagt die gelernte Krankenschwester Danielle van der Eerden. In Deutschland wie in den Niederlanden gibt es erhebliche Probleme in der Pflege. Die Arbeitsbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren in beiden EU-Ländern kontinuierlich verschlechtert. Van der Eerden ist Beraterin der niederländischen Gewerkschaft CNV Publieke Zaak. Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hatte die Niederländer gemeinsam mit der komba gewerkschaft und dem Verband der Landesbeamten, -angestellten und –arbeiter (vdla) für den 9. November zu Gesprächen über gemeinsame Ini-tiativen nach Maastricht eingeladen. Neben den Gewerkschafts-vorsitzenden Eric de Macker (CNV), Ulrich Silberbach (komba) und Theo Disselhoff (vdla) nahmen Betriebsräte bzw. Personalräte aus deutschen und niederländischen Krankenhäusern an dieser ersten Begegnung in Maastricht teil.
fordert der Beamtenbund NRW Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf, die Kürzungen beim
Weihnachtsgeld der Beamten zurückzunehmen. Dazu erwarten die Beamtinnen und
Beamten noch in diesem Jahr einen ersten Schritt, der politisch notwendig und
auch finanzierbar ist.
Das Weihnachtsgeld war den meisten Beamten durch Rot-Grün ab 2003 von 84 % auf 50 % eines Monatsgehalts gekürzt und gleichzeitig das Urlaubsgeld i.H.v. von 330 Euro bzw. 255 Euro gestrichen worden. Schwarz Gelb hatte dann 2006 eine nochmalige Reduzierung auf 30 % vorgenommen, obwohl vor den Landtagswahlen 2005 vom damaligen Oppositionsführer angekündigt worden war, die erste Kürzung rückgängig zu machen.
Die Kürzung 2003 ging auf das Wegbrechen der Steuern zurück. Seit Beginn dieses Jahres sprudeln die Steuereinnahmen auf höchstem Niveau. Der Finanzminister kann mit gut 3 Milliarden Euro zusätzlicher Einnahmen rechnen.
„Wenn die Begründung zur Gehaltskürzung 2003 gerechtfertigt war, machen Plausibilität aber auch Redlichkeit in der Politik umgehend Korrekturen beim Weihnachtsgeld erforderlich“, so der Vorsitzende des DBB in NRW, Meinolf Guntermann. „Hinzu kommt, dass Rot-Grün als Opposition die zweite Kürzung heftigst und zutreffend als Wortbruch kritisiert hat. Wenn das ehrlich war, ist als erster Schritt die Kürzung ab 2006 jetzt zurückzunehmen“, so Guntermann weiter.
Eine Korrektur beim Weihnachtsgeld ist auch finanzierbar. Für das Geschäftsjahr 2011 sind im Landeshaushalt noch dreistellige Millionenbeträge zur Verstärkung der Personalkosten vorhanden. Von den Mehrausgaben kann der Finanzminister rd. 25 % sofort als zusätzliche Steuereinnahmen verbuchen. Außerdem werden die im Haushalt für 2011 geschätzten Mehreinnahmen von 2,2 Mrd. Euro wahrscheinlich um fast 1 Mrd. überschritten. Somit rechnet der Beamtenbund mit einer Finanzierung zur Deckung des höheren Weihnachtsgeldes, die immer noch zulässt, dass der weit überwiegende Teil der Mehreinnahmen der Konsolidierung des Haushalts zu Gute kommen kann.
Die Bundesregierung hat für ihre Beamten beschlossen, zum 1. Januar 2012 die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wieder auf 60 % anzuheben. „Das sollte von Ministerpräsidentin und Finanzminister als Rückenwind aufgenommen werden, um auch eine Gerechtigkeitslücke in NRW zu schließen. Die Wertschätzung, die die Bundesregierung gegenüber ihren Beamten zum Ausdruck bringt, stünde auch der Landesregierung gegenüber ihren Beamten gut zu Gesicht“, kommentiert Meinolf Guntermann als NRW-Landeschef des Beamtenbundes.
veröffentlicht um 03.10.2011 08:15 von Peter Sohn
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03.10.2011 23:01 wurde aktualisiert.
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Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat nunmehr entschieden, dass die Lebensaltersstufen
des BAT gegen das europa-rechtliche Verbot der Altersdiskriminierung
verstoßen. Die Grundvergütung, die zwei Angestellte auf der Grundlage
des BAT erhielten, wenn sie am selben Tag in derselben Vergütungsgruppe
eingestellt wurden, unterschied sich nur aufgrund ihres jeweiligen
Lebensalters. Dies stellt eine Ungleichbehandlung des Jüngeren dar.
Theo Disselhoff sieht in der relativ jungen Fragestellung der Altersdiskriminierung weitreichendes Potential: „Die vorliegende Entscheidung bestätigt, dass eine Altersdiskriminierung
auch zu Lasten jüngerer Beschäftigter vorliegen kann. Die Entscheidung
könnte auch für Beamte weitreichende Folgen haben, denn auch bei den
Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte besteht kein unmittelbarer
Zusammenhang zwischen der jeweiligen Berufserfahrung und dem
Lebensalter. Insbesondere jüngere in Teilzeit beschäftigte Eltern
nehmen aufgrund ihres geringeren Lebensalters sowohl auf Basis der
Lebensaltersstufen, als auch auf Basis der Regelungen der AZVO eine
doppelte Ungleichbehandlung in Kauf, die nach der bisherigen
Rechtsprechung als gerechtfertigt anzusehen ist, aber oftmals von den
Betroffenen als ungerecht empfunden wird. Insofern darf man auf
zukünftige europarechtliche Rechtsprechungen gespannt sein.“
Genauere Details zur aktuellen Entscheidung des EuGH können Sie der Pressemitteilung der dbb tarifunion vom 30.09.2011 entnehmen.