Aktuelles


vdla-dbb Schlagzeilen

  • DBB NRW im Internet: jetzt mit LPVG und Wahlordnung

    Vollständiger Gesetzestext mit ansteuerbarem Inhaltsverzeichnis

    30. Mai 2012
    Test

    Aus Anlass der bevorstehenden Personalratswahlen hat der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen eine eigene Themenbox auf seiner Website eingerichtet. Hier stehen seit neuestem u. a. auch das neue Landespersonalvertretungsgesetz NRW und die ebenfalls neue Wahlordnung zur Verfügung. Weitere Informationen rund um das LPVG sollen künftig die engagierten Kolleginnen und Kollegen bei ihrer täglichen Personalratsarbeit unterstützen.


    Meinolf Guntermann, Vorsitzender des nordrhein-westfälischen DBB dazu am 29.05. in Düsseldorf: „ Nur gut informierte Kolleginnen und Kollegen können die Angehörigen der NRW-Landesverwaltung auch gut im Personalrat vertreten. Daher bauen wir diesen Bereich im Web - neben der Unterstützung durch praxisnahe Fortbildungsveranstaltungen – schrittweise  aus.

    Veröffentlicht um von Peter Sohn
  • NRW-Beamtenbund gratuliert Hannelore Kraft

    Landesbund am Wahlabend im Landtag

    14. Mai 2012
    Aus Anlass des überragenden Ergebnisses der Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen für die SPD gratulierte Meinolf Guntermann, Vorsitzender des nordrhein-westfälischen Beamtenbundes, noch am Wahlabend des 13. Mai der Spitzenkandidatin der Sozialdemokraten Hannelore Kraft. Umlagert von Kamerateams und Fotografen nahm die Ministerpräsidentin die Glückwünsche des DBB NRW entgegen.


    Foto E. Fiegel

    Mit den Glückwünschen verbinden Guntermann und der Beamtenbund zugleich die Erwartung, dass bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen die Zusagen gegenüber dem Landesbund gehalten werden. „Dies gilt insbesondere für die Dienstrechtsreform, die so wie beim Personalvertretungsgesetz nur im engen Dialog mit dem Beamtenbund realisiert werden kann. So werden die Kolleginnen und Kollegen als Betroffene zu Beteiligten.“

    Versprechen und halten! Das erwartet der DBB NRW zum Beispiel auch beim Weihnachtsgeld, das schnellstmöglich ins Grundgehalt eingebaut werden soll. Das hatten Innenminister Ralf Jäger für die SPD und die Landesvorsitzende der Grünen, Monika Düker, noch 6 Tage vor den Wahlen dem Hauptvorstand zugesagt.

    Veröffentlicht um 16.05.2012 22:48 von Peter Sohn
  • vdla dbb Gewerkschaftstag 1./2. März 2012 in Duisburg
    17. Februar 2012

     

    "Demografischer Wandel – Herausforderung erkennen – Zukunft gestalten", unter diesem Motto führt die vdla gewerkschaft ihren Gewerkschaftstag in der  Mercatorhalle im City - Palais in Duisburg durch.

    Zur Öffentlichkeitsveranstaltung am 2. März 2012 haben der NRW Innenminister Ralf Jäger, und prominente Vertreter der Landtagsfraktionen – darunter CDU Fraktionschef Karl Josef Laumann ihr Kommen zugesagt.

    Für die Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion werden Uli Silberbach und Willi Russ aus Berlin erwartet.

    Die Zusage des Landesvorsitzenden des dbb beamtenbund und tarifunion nrw, Meinolf Guntermann, sowie des Ehrenvorsitzenden der komba, Heinz Ossenkamp liegt ebenfalls vor.

    Der am Vortag neu gewählte Landesvorstand der vdla gewerkschaft freut sich, die Ehrengäste und Repräsentanten befreundeter Gewerkschaften im Kreise der rund zweihundert Delegierten und Gäste begrüßen zu können.

    Der langjährige Vorsitzende Theo Disselhoff, der nicht mehr kandidiert, wird verabschiedet; auf ihn wartet eine neue Aufgabe im Bereich der Seniorenarbeit der vdla gewerkschaft.

    Eine ca. einstündige Podiumsdiskussion, die von Tom Hegermann moderiert wird, beleuchtet den demografischen Wandel im öffentlichen Dienst mit all seinen Facetten.

    „Der Gewerkschaftstag wird sich vorab mit einem Entschließungsantrag zur Übernahme einer Bundesregelung in das nordrhein-westfälische Dienstrecht befassen. Diese Regelung gestattet beamteten Eltern von Kindern unter zwölf Jahren im Bund auf Antrag die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden, ohne deren Besoldung – wie sonst bei einer Teilzeitbeschäftigung üblich – zu verringern. Auf diese vorbildliche und zukunftsweisende Regelung hatte der vdla dbb die aktuelle Landesregierung im Dezember 2010 hingewiesen und mit Schreiben vom 3. Januar 2011 die positive Antwort erhalten, dieser bundesrechtlichen Regelung im Zuge des Prozesses zur Reform des öffentlichen Dienstes in NRW nachzugehen. Die Landesregierung wird sich an dieser Zusage messen lassen müssen. Auch dann, wenn die große Dienstrechtsreform in NRW zum wiederholten Male verschoben wird. Die Auswirkungen des demografischen Wandels erfordern ein zeitnahes und entschlossenes Handeln aller Beteiligten.“, so der derzeit amtierende vdla dbb Landesvorsitzende Theo Disselhoff.

    Veröffentlicht um 17.02.2012 05:47 von Peter Sohn
  • Beamte entlasten den NRW-Haushalt 2011 um 2,146 Mrd. Euro

    Entlastung 2006 bis 2011 insgesamt 12,4 Mrd. Euro

    20. Dez 2011

    Bestandteil sind Kürzungen beim Weihnachtsgeld, die den Landeshaushalt um 750 Mio. Euro entlasten. Mit der Streichung des Urlaubsgeldes werden 65 Mio. Euro eingespart. Dreijährige Nullrunden führen in 2011 zu 653 Mio. Euro Einsparungen und die Verlängerung von Arbeitszeiten zu 331 Mio. Euro. Die Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln und Arztkosten reduziert die Personalkosten um 100 Mio. Euro. Weitere Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel Beförderungssperren, Zulagenstreichungen oder Änderungen in der Besoldungsstruktur entlasten den NRW-Haushalt 2011 um weitere 247 Mio. Euro.

    Selbst mit der Streichung der Jubiläumszuwendung seit 1999 konnte das Land NRW bis jetzt insgesamt 36 Mio. Euro einsparen. Das Jubiläumsgeld hatte in Euro umgerechnet nach 25 Dienstjahren 300 Euro, nach 40 Dienstjahren 400 Euro betragen

    Allein in den Jahren von 2006 bis heute haben Beamte den NRW-Landeshaushalt um insgesamt 12,4 Milliarden Euro saniert. Wenn Landesregierung und Landtag an den Einkommenskürzungen, Arbeitszeitverlängerungen und Eingriffen ins Soziale festhalten und nichts zurücknehmen, wird die Sanierungssumme bis 2020 auf insgesamt 31,7 Milliarden Euro ansteigen.

    Der Beamtenbund NRW fordert Landesregierung und Landtag auf, endlich das Zeitalter der Sonderopfer für Beamte, deren Familien und Lebenspartner zu beenden. Dazu ist eine Korrektur bei den Einkommenskürzungen erforderlich. „Beamtinnen und Beamte erwarten zu Recht einen ersten Schritt, bei der Rückgängigmachung der Kürzungen beim Weihnachtsgeld“, so der DBB Landesvorsitzende Meinolf Guntermann. „Wenn es 2003 von Rot-Grün gerechtfertigt war, das Weihnachtsgeld drastisch zu kürzen, weil die Steuereinnahmen weggebrochen sind, dann ist jetzt die Zeit, eine Kürzung zurückzunehmen, weil die Steuereinnahmen auf höchstem Niveau sprudeln. Das ist nicht nur plausibel, sondern vor allem redliche Personalpolitik.“

    Veröffentlicht um 20.12.2011 08:22 von Peter Sohn
  • Redaktionsverhandlungen zur Entgeltordnung TV-L vor dem Abschluss

    Zwar sind noch einige Anpassungen und Änderungen zum TV-L und TVÜ-Länder, die aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung notwendig sind vorzunehmen, die diesbezügliche Abstimmung zwischen TdL und Gewerkschaften läuft aktuell.

    Grundsätzlich wird es so sein, dass mit der Überleitung in die Entgeltordnung des TV-L kein neuer Eingruppierungsvorgang verbunden ist. So bleiben alle Beschäftigten, sofern sich Ihre Tätigkeit nicht ändert, in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert. Ergibt sich jedoch nach der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe als bisher, so gilt auf Antrag die entsprechend höhere Entgeltgruppe. Der Antrag ist binnen eines Jahres ab Inkrafttreten der Entgeltordnung zu stellen. Er bezieht sich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltordnung. Im Laufe des Jahres 2012 eintretende Stufenveränderungen bleiben unberücksichtigt. Zu beachten ist, dass mit einer solchen Höhergruppierung auch weitere Veränderungen im Entgelt verbunden sein können. So beispielsweise fallen etwaige Strukturausgleichszahlungen weg oder es kann sich die Höhe der Jahressonderzahlung verändern.

    Kern der Entgeltordnung zum TV-L ist der Werterhalt der bis zu sechsjährigen BAT-Aufstiege für seit Inkrafttreten des TV-L neueingestellte und umgruppierte Beschäftigte. Die Entgeltordnung zum TV-L regelt die Neuzuordnung von Tätigkeitsmerkmalen der bisher noch immer weitergeltenden Anlage 1 a zum BAT mit Aufstiegen bis einschließlich der Merkmale der Vergütungsgruppe Vc mit Aufstieg nach Vb. Dies betrifft also Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 bis 8. Tätigkeitsmerkmale mit bis zu sechsjährigen Aufstiegen werden der höheren Entgeltgruppe zugeordnet.
    Ebenfalls konnten Vergütungsgruppenzulagen für seit Inkrafttreten des TV-L neueingestellte und umgruppierte Beschäftigten neu vereinbart werden. Dies betrifft Vergütungsgruppenzulagen, die eine Wartezeit von bis zu sechs Jahren vorsehen. Die neue Bezeichnung hierfür ist „Entgeltgruppenzulagen“ Die Zahlung erfolgt mit Inkrafttreten der bereinigten Entgeltordnung sofort statt erst nach einer Wartezeit.

    Der Abschnitt "Beschäftigte in der Informationstechnik" (Teil II Nr.11) ist noch nicht fertig gestellt. Die Tarifvertragsparteien haben jedoch erklärt, die bisherigen Tätigkeitsmerkmale des Abschnitts "Angestellte in der Datenverarbeitung" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O entsprechend den oben genannten Grundsätzen zu überarbeiten und rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.

    Den derzeit noch vorläufigen Redaktionstext (mögliche Änderungen und Unterschriften stehen noch aus) der Entgeltordnung sind im Bereich Tarifrecht werden hier veröffentlicht:

     

    Entgeltordnung zum TV-L

    Gliederung zu den Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung.

     

    Vorbemerkungen

    zu allen Teilen der Entgeltordnung zum TV-L (PDF-Dokument mit 318 Seiten).


    Veröffentlicht um 20.12.2011 08:22 von Peter Sohn
  • Für bessere Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen

    Deutsch-Niederländisches Gewerkschaftstreffen in Maastricht


    „Das System entfernt die Pflege vom Menschen“, klagt die gelernte Krankenschwester Danielle van der Eerden. In Deutschland wie in den Niederlanden gibt es erhebliche Probleme in der Pflege. Die Arbeitsbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren in beiden EU-Ländern kontinuierlich verschlechtert. Van der Eerden ist Beraterin der niederländischen Gewerkschaft CNV Publieke Zaak. Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hatte die Niederländer gemeinsam mit der komba gewerkschaft und dem Verband der Landesbeamten, -angestellten und –arbeiter (vdla) für den 9. November zu Gesprächen über gemeinsame Ini-tiativen nach Maastricht eingeladen. Neben den Gewerkschafts-vorsitzenden Eric de Macker (CNV), Ulrich Silberbach (komba) und Theo Disselhoff (vdla) nahmen Betriebsräte bzw. Personalräte aus deutschen und niederländischen Krankenhäusern an dieser ersten Begegnung in Maastricht teil.

    (...)

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    Veröffentlicht um 25.11.2011 07:28 von Peter Sohn
  • dbb-nrw fordert Korrekturen beim Weihnachtsgeld
    Aufgrund unserer Initiative vom 04.10.2011 mit dem Slogan

    Gerechtigkeitslücke schließen in NRW – Rückenwind aus Berlin

    fordert der Beamtenbund NRW Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf, die Kürzungen beim Weihnachtsgeld der Beamten zurückzunehmen. Dazu erwarten die Beamtinnen und Beamten noch in diesem Jahr einen ersten Schritt, der politisch notwendig und auch finanzierbar ist.

    Das Weihnachtsgeld war den meisten Beamten durch Rot-Grün ab 2003 von 84 % auf 50 % eines Monatsgehalts gekürzt und gleichzeitig das Urlaubsgeld i.H.v. von 330 Euro bzw. 255 Euro gestrichen worden. Schwarz Gelb hatte dann 2006 eine nochmalige Reduzierung auf 30 % vorgenommen, obwohl vor den Landtagswahlen 2005 vom damaligen Oppositionsführer angekündigt worden war, die erste Kürzung rückgängig zu machen.

    Die Kürzung 2003 ging auf das Wegbrechen der Steuern zurück. Seit Beginn dieses Jahres sprudeln die Steuereinnahmen auf höchstem Niveau. Der Finanzminister kann mit gut 3 Milliarden Euro zusätzlicher Einnahmen rechnen.
     
    „Wenn die Begründung zur Gehaltskürzung 2003 gerechtfertigt war, machen Plausibilität aber auch Redlichkeit in der Politik umgehend Korrekturen beim Weihnachtsgeld erforderlich“, so der Vorsitzende des DBB in NRW, Meinolf Guntermann. „Hinzu kommt, dass Rot-Grün als Opposition die zweite Kürzung heftigst und zutreffend als Wortbruch kritisiert hat. Wenn das ehrlich war, ist als erster Schritt die Kürzung ab 2006 jetzt zurückzunehmen“, so Guntermann weiter.
     
    Eine Korrektur beim Weihnachtsgeld ist auch finanzierbar. Für das Geschäftsjahr 2011 sind im Landeshaushalt noch dreistellige Millionenbeträge zur Verstärkung der Personalkosten vorhanden. Von den Mehrausgaben kann der Finanzminister rd. 25 % sofort als zusätzliche Steuereinnahmen verbuchen. Außerdem werden die im Haushalt für 2011 geschätzten Mehreinnahmen von 2,2 Mrd. Euro wahrscheinlich um fast 1 Mrd. überschritten. Somit rechnet der Beamtenbund mit einer Finanzierung zur Deckung des höheren Weihnachtsgeldes, die immer noch zulässt, dass der weit überwiegende Teil der Mehreinnahmen der Konsolidierung des Haushalts zu Gute kommen kann. 
     
    Die  Bundesregierung  hat  für  ihre  Beamten  beschlossen,  zum  1.  Januar 2012  die  Sonderzahlung  (Weihnachtsgeld) wieder  auf  60 %  anzuheben. „Das  sollte  von  Ministerpräsidentin  und  Finanzminister  als  Rückenwind aufgenommen  werden,  um  auch  eine  Gerechtigkeitslücke  in  NRW  zu schließen. Die Wertschätzung,  die  die Bundesregierung  gegenüber  ihren Beamten zum Ausdruck bringt, stünde auch der Landesregierung gegenüber ihren Beamten gut zu Gesicht“, kommentiert Meinolf Guntermann als NRW-Landeschef des Beamtenbundes.
    Veröffentlicht um 26.10.2011 09:36 von Peter Sohn
  • Altersdiskriminierung kann auch zu Lasten jüngerer Beschäftigter vorliegen
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nunmehr entschieden, dass die Lebensaltersstufen des BAT gegen das europa-rechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen. Die Grundvergütung, die zwei Angestellte auf der Grundlage des BAT erhielten, wenn sie am selben Tag in derselben Vergütungsgruppe eingestellt wurden, unterschied sich nur aufgrund ihres jeweiligen Lebensalters. Dies stellt eine Ungleichbehandlung des Jüngeren dar.

    Theo Disselhoff sieht in der relativ jungen Fragestellung der Altersdiskriminierung  weitreichendes Potential:
    „Die vorliegende Entscheidung bestätigt, dass eine Altersdiskriminierung auch zu Lasten jüngerer Beschäftigter vorliegen kann.  Die Entscheidung könnte auch für Beamte weitreichende Folgen haben, denn auch bei den Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der jeweiligen Berufserfahrung und dem Lebensalter.  Insbesondere jüngere in Teilzeit beschäftigte Eltern nehmen aufgrund ihres geringeren Lebensalters sowohl auf Basis der Lebensaltersstufen, als auch auf Basis der Regelungen der AZVO eine doppelte Ungleichbehandlung in Kauf, die nach der bisherigen Rechtsprechung als gerechtfertigt anzusehen ist, aber oftmals von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird.  Insofern darf man auf zukünftige  europarechtliche Rechtsprechungen gespannt sein.“

    Genauere Details zur aktuellen Entscheidung des EuGH können Sie der Pressemitteilung der dbb tarifunion vom 30.09.2011 entnehmen.
    Veröffentlicht um 03.10.2011 23:01 von Peter Sohn
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