WAR DA WAS? Ruft mich eine Frau an und erklärt mir: „Wenn mein Mann stirbt, soll die Ferienwohnung mir gehören!“ ( ......... ??) Meine Rückfrage an die Frau: „Weiss ihr Mann schon, dass er das will ??“ DIE ANDERE ANTWORT Testamentsbesprechung, ovaler Tisch, Ehepaar sitzt auf Bank (sie rechts von mir aus gesehen, er links) ((Bemerkung: Nach meiner Erfahrung führt immer die Person die von mir aus rechts sitzt, die Besprechung an)). Frau: „Ja, es ist so, wenn mein Mann stirbt [schaut ihn mitleidig an] dann soll alles mir gehören!!“ (Mann schaut etwas überrascht in die Weltgeschichte – er sterben, alles Frau gehören ???). Meine Rückfrage: „Ja und wenn sie sterben, soll natürlich auch alles dem Mann gehören?“ Ein etwas erstaunter Gesichtsausdruck breitet sich bei der Frau aus, sie schaut ihren Mann an und blitzschnell kommt die Antwort: „Jähhhh ... DARÜBER HABEN WIR NOCH NICHT GESPROCHEN, Du könntest ja noch einmal heiraten!“ (Andere Antwort, die auch möglich gewesen wäre: „So weit kommt es noch, würde mir nie einfallen !!“) Meine Antwort (anstelle ihres Mannes) darauf an die Frau: „Sie ja auch!“ „Nein, nein, ich heirate nie wieder!“ Der Mann sitzt daneben und weiss nicht wie ihm geschieht; so viel Neuigkeiten auf ein Mal! Wo es doch zum Heiraten in der Regel immer zwei braucht ..... KONKURSERÖFFNUNG Wir erhalten vom Konkursrichter die Konkurseröffnung über einen Geschäftsmann in unserem Kreis. Eine Baustelle (Mehrfamilienhaus) ist offen – die Arbeit lassen wir sofort einstellen und versuchen den „Konkursiten“ zu erreichen, alles ohne Erfolg. Doch wie aus heiterem Himmel steht er plötzlich an unserem Schalter, angefahren mit seinem Mercedes. Wir begrüssen ihn (freudig, weil er offenbar freiwillig zum Konkursamt kommt) und schlagen ihm vor, dass er die Schlüssel des Mercedes gleich abgebe. „..... ???“ Seine Antwort. „Was ist los, was wollt ihr von mir??“ „Die Schlüssel ihres Mercedes!“. Er versteht die Welt nicht mehr: Wollte er doch bei uns eine Unterschrift beglaubigen lassen und wir wollen die Schlüssel des Mercedes!! Im Verlauf des weiteren Gesprächs stellt sich heraus, dass er von einer Konkurseröffnung über ihn nichts wissen will, was wir natürlich nicht glauben, findet doch eine Verhandlung vor dem Konkursrichter statt, zu der der „Schuldner“ vorgeladen wird. Der „Konkursit“ beteuert, keine solche Vorladung erhalten zu haben und wirklich nichts von einer Konkurseröffnung zu wissen – was wir immer noch nicht glauben. Im Verlauf des Tages ergibt sich folgende Tatsache: Beim Gericht wurde eine Akte vertauscht und der Konkurs tatsächlich „aus Versehen“ eröffnet, ohne dass das jemand merkte. Wenn jetzt aber jemand glaubt, dass der Konkurs durch den Richter umgehend widerrufen werde, täuscht sich gewaltig: Erst ein Rekurs ans Obergericht (durch den angeblichen „Konkursiten“) konnte erreichen, dass der Konkurs wieder aufgehoben wurde und von Schadenersatz war keine Rede ....... !? ..... !? Dumm gelaufen!!! ERBEN, ERBTEILUNG Schon bei der Testamentseröffnung verwechselt das Gericht in der Testamentseröffnungsverfügung die Vorerben mit den Nacherben und lässt sich über die Sicherstellungspflicht der Nacherben aus, obwohl eine solche Sicherstellungspflicht offensichtlich nur die Vorerben treffen kann. Anzufügen ist, dass die Sicherstellungspflicht gemäss Erbvertrag den Vorerben erlassen wurde und die Nacherben nur den Ueberrest erhalten sollen. Der folgende Erbschein ist dann aber richtig ausgestellt, als Erben werden die u.a. die Vorerben aufgeführt. Der Willensvollstrecker erstellt die Erbteilung, geht aber grosszügig über die erbvertraglichen Vereinbarungen hinweg und stellt eine Teilungsrechnung auf, wie wenn kein Erbvertrag abgeschlossen worden wäre. Damit werden die beiden Vorerben benachteiligt und die Erbteilung ist objektiv falsch. Der Vormundschaftsbehörde, welche die Interessen der beiden bevormundeten Vorerben zu wahren hätte, geht es offenbar gleich wie dem Gericht. Die Erbteilung wird namens der bevormundeten (in ihren Rechten offensichtlich beeinträchtigten) Erben genehmigt nicht ohne in der Genehmigung ausdrücklich zu erwähnen, dass die Erbteilung „nicht nachteilig“ sei für die beiden Mündel ........ ?!!! .....?!! |