Kopfschütteln ...


Beinahe täglich gibt es Grund zum Kopfschütteln.


Hier einige aktuelle Beispiele:


Teurer Steuerberater
Zum Kopfschütteln Anlass gibt, die Tatsache, dass es "Steuerberater" gibt, die für das Ausfüllen der Steuererklärung und die Prüfung der provisorischen und der definitiven Steuererklärung pro Jahr einer Dame in den 80-er Jahren im Schnitt Fr. 9'000.00 pro Jahr "abnehmen". Auf meine Intervention hin, konnte der betreffenden Dame eine andere Lösung für die Steuererklärungs-Angelegenheit vermittelt werden, mit Kosten, die pro Jahr unter 1/10 der bisherigen Kosten liegen.
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Unqualifizierte Testamentsberatung / Willensvollstreckermandat
Ein weiterer Fall einer Testamentsberatung durch eine/n dazu offenbar nicht qualifizierte/n Treuhänder/in ergab, dass der erstellte Testamentsentwurf den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprach. Der Betroffenen sind die Widersprüche selbst aufgefallen, weshalb Sie eine anderweitige Beratung suchte. Ziel der Beratung war die "Ergatterung" des Willensvollstreckermandates, wofür durch den/die entsprechende/n Treuhänder/in eine Offerte über pauschal 3 % der Aktiven vorlag. Korrekt wäre eine Abrechnung nach Aufwand, möglicherweise verbunden mit einem zu vereinbarenden Höchstsatz. 

Empfehlung des Ktipps:
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Empfehlenswert: Im Testament das Honorar festlegen

Einen Anhaltspunkt für die Höhe des zulässigen Honorars können die kantonalen Anwaltsansätze geben. .... Beispiel Zürich: Die Honoraransätze des Zürcher Anwaltsverbandes sehen ein Honorar von 180 bis 280 Franken pro Stunde plus einen Zuschlag in Höhe von maximal 2 Prozent des Wertes der Bruttoaktiven vor. Unter den Bruttoaktiven versteht man die gesamten Aktiven ohne Berücksichtigung allfälliger Schulden.
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Honorarforderungen der ZKB: Mandatsleiter: Fr. 280.00 pro Stunde, Sachbearbeiter: Fr. 180.00 bis Fr. 220.00
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Hobby-Makler
Immer wieder stelle ich zudem fest, dass nicht qualifizierte Personen Bekanntschaften dazu nutzen, um sich für den Verkauf von Liegenschaften etc. zu empfehlen. Auch hier wiederum werden überhöhte Honorare gefordert und der Umfang der zu erbringenden Gegenleistungen ist nirgends festgehalten. Zudem besteht bei einer solchen Vereinbarung die Gefahr, dass Grundstücke auf diese Weise "unter der Hand" verschachert werden - nur um rasch und ohne grossen Aufwand in den Genuss des Honorars zu gelangen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn sogenannte "Makler" - vielfach nur mit bescheidenen Ausbildungen - zu Hauf auf dem Markt auftreten. Ziel dabei ist, möglichst rasch und mit möglichst wenig Aufwand zum überrissenen Honorar zu gelangen. Um die Grundstückgewinnsteuererklärung, die Räumung der Wohnung etc. kann sich dann der Verkäufer selbst kümmern!  


Private Vermögensverwalter
Es ist bekannt, dass die Vermögensverwalter zu einem grossen Teil von Kickbacks leben, von denen die Auftraggeber keine Ahnung haben. Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn Vermögen umgeschichtet werden, ohne dass dazu eine Notwendigkeit besteht - denn ohne Umschichtung keine Kickbacks! Dass dann ein Vermögensverwalter die Gelegenheit erfasst und seinem Kunden eine Quittung über einen Barbetrag unterschreiben lässt, einen Teil des Barbetrages dem Kunden übergibt und den Rest einstreicht (rund die Hälfte des Betrages) grenzt an Erpressung und Betrug. Deshalb: Vorsicht: "Trau, Schau, Wem".