Statuten

Die Vorgeschichte:
Schon von klein auf hat sich so mancher von uns ein Rollbrett gewünscht und es meistens auch bekommen. Die Zeiten an sich haben sich nicht groß Geändert, doch das Material.
Im Sommer 92 wurde von Martin Hauser das Slickwheel ins Leben gerufen. Mit etwas Hilfe eines Vorgängers, hat nun das Summit Team ein gigantisches Downhillwheel geschaffen. Diverse andere Hersteller haben auch Ihren Beitrag geleistet. Mit Achsen wie der "Siesmic" oder Boards wie das "Raptor" stehen wir nun heute soweit, dass nicht nur Downhillsk8ing sondern auch Slaloms8ing zu einem neuen Lifestyle geworden sind. Darum wird es höchste Zeit einen Club, wie wir es Heute tun, zu gründen.


Name Sitz und Zweck:
Unter dem Namen Street Surf Club besteht, mit Sitz in Luzern, ein Verein.


Der Verein bezweckt:

  • Das Ausleben und genießen der schönsten Sommerbeschäftigung nebst Ferien auf Mallorca
  • Veranstalten von Contests Events & Parties
  • Erkunden neuer geeigneter Strecken
  • Legales Sk8en auf öffentlichen Straßen Im Zusammenhang mit den Behörden, legal gesperrte Passtrassen reservieren/buchen



Mitglieder
Der Verein besteht aus:

  • Clubmember
  • Gönnermitglieder
  • Ehrenmitglieder



Rechte und Pflichten:

Die Aktivmitglieder sollten die Ideen und Ziele des SSC respektieren und unterstützen. o Die Aktivmitglieder sollten bei Veranstaltungen oder Events Mithilfe leisten. o Die Aktivmitglieder sollten die ewige Freude am Sk8en behalten.


Mitgliederbeiträge:
Die Mitgliederbeiträge werden vom Vorstand festgelegt und können jederzeit erneuert oder angepasst werden.


Der Vorstand:
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern:

  • Präsident
  • Aktuar / Kassier
  • Administrator / Kommunikator

Der Vorstand setzt 2x jährlich eine Generalversammlung fest. Diese sind jeweils im Frühling und im Herbst abzuhalten.


Gönnermitglieder:
Personen oder Firmen welche die Bestrebung des Vereins durch Bezahlung eines größeren Jahresbeitrages unterstützen, haben die Möglichkeit als Gönner aufzutreten und werden somit an Events und Parties speziell erwähnt, sofern dies erwünscht ist.


Ehrenmitglieder:
Der Vorstand kann Persönlichkeiten oder Firmen, die sich um den SSC in besonderer Weise verdient gemacht haben, zum Ehrenmitglied ernennen.


Austritt:
Der Austritt erfolgt per Ende Jahr und muss dem Präsidenten vorher mitgeteilt werden.


Auflösung:
Die Auflösung des Vereines kann nur an eine Generalversammlung erfolgen, wenn 2/3 aller Mitglieder einem diesbezüglichen Antrag Zustimmen. Über die Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung entscheidet die Generalversammlung jedoch nur bei Anwesenheit ebenfalls von 2/3 der Mitglieder.


Versicherung:
Die Versicherung ist in jedem Falle Sache des Mitgliedes.


Schlussbestimmungen:
Die Statuten wurden an der ordentlichen GV vom 21. Juli 1999 genehmigt und treten ab sofort in Kraft.


Präsident: Silvan Gürber
Aktuar/Kassier: Mike Wiki
Kommunikation: Linus Wieland
Statuten geändert an der GV vom: 06.06.08