Bild: Fehlende transparente Lärmschutzelemente im Bahnhofsbereich Auszug: Grundsätzliches zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Im Jahr 1999 wurde von der Bundesregierung das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ aufgelegt, das von der Deutschen Bahn umgesetzt wurde.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn hat das Verkehrsministerium ein Gesamtkonzept zur Lärmsanierung entwickelt. Dieses liegt seit 2005 mit einem Überblick über den Gesamtbedarf der Lärmsanierung vor. Insgesamt 3.700 Kilometer Streckenlänge sind als sanierungsbedürftige Abschnitte eingestuft.
Das Lärmbelastungskataster der DB ermöglichte die Ermittlung der Gegenden, die besonders hoch von Schienenlärm belastet sind.
In Anlehnung an die Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR97), die für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen angewendet wird, hat das Bundes-Verkehrsministerium die „Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ erarbeitet. Die Förderrichtlinien sind am 7. März 2005 in Kraft getreten.
In den Richtlinien wird in § 1 Abs 1 darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. In § 1 Abs 2 wird als Ziel der Lärmschutzmaßnahmen das Erreichen oder Unterschreiten der (jetzt) überschrittenen Lärmsanierungsgrenzwerte genannt.
Darin sind die Pegelwerte, bei deren Überschreitung eine freiwillige Lärmsanierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen kann, aufgeführt. Wie bei der VLärmSchR97 sind für allgemeine Wohngebiete 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht genannt.
Gefördert werden können aktive und passive Schallschutzmaßnahmen. Zu den aktiven Maßnahmen zählen Lärmschutzwände/-wälle, besonders überwachtes Gleis (Überwachung und Schleifen der Gleise), passive Maßnahmen sind Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen.
Die Abwägung zwischen aktiven und passiven Maßnahmen erfolgt nach Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten, wobei die zusätzliche Schutzwirkung aktiver Maßnahmen berücksichtigt wird. In den Förderrichtlinien für Schienenwege wird angegeben, wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu ermitteln ist. Vorrang „aktiv“ vor „passiv“ gibt es nicht.
Bei der Aufstellung der Prioritätenliste wurde die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen und die Anzahl der dadurch entlasteten Anwohner zugrunde gelegt. Streckenabschnitte, bei denen die Wirkung der Maßnahme – d.h. hohe erreichbare Lärmminderung und große Anzahl Anwohner –besonders hoch ist, werden bevorzugt saniert.
Hierbei wird insbesondere die Höhe der Überschreitung des Nachtpegels (bei allgemeinen Wohngebieten 60 dB(A)) berücksichtigt. Je höher die Überschreitung des Sanierungsgrenzwertes ausfällt und je größer die Anzahl der von dem Lärm Betroffenen ist, desto dringlicher ist eine Lärmsanierung. Dies drückt sich in der Prioritätenliste aus.
Die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen wird bestimmt von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Für die Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms hatte die Bundesregierung ursprünglich jährlich 100 Millionen DM (ca. 51 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Seit 2007 sind die Mittel auf jährlich 100 Millionen Euro erhöht worden.
Sachlage in Vonderort: Oberhausen Osterfeld –Süd wurde 1891 durch die Preußische Staatseisenbahn als Rangierbahnhof erbaut. Im Jahr 1905 wurde die Hamm-Osterfelder Bahn eröffnet als Direktverbindung der Güterbahnhöfe Hamm und Osterfeld-Süd und für Durchgangsgüterzüge. Osterfeld-Süd war zeitweise der größte Rangierbahnhof Europas. 1921 waren allein im Rangierbetrieb 1.200 Mitarbeiter beschäftigt.
Der Bereich Bottrop-Vonderort - Strecken 2250/2206 - ist im Gesamtkonzept des Lärmsanierungsprogramms enthalten.
Im Rahmen der Lärmsanierung hat die Deutsche Bahn im September 2010 eine 670 m lange Schallschutzwand entlang der Vonderbergstraße errichtet. Die Anwohner werden so vor allem vor den Emissionen der durchfahrenden Güter- und Personenzüge, aber auch vor den Rangiertätigkeiten am Güterbahnhof, geschützt. Die noch fehlenden transparenten Elemente im Bereich des Bahnhofs sollen baldmöglichst eingebaut werden.
In Verlängerung der Vonderbergstraße befindet sich die Straße Im Brahmkamp. Im Frühjahr 2010 wurden im Auftrag der DB ProjektBau GmbH schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Lärmsanierung für das Wohngebiet Im Brahmkampdurchgeführt. Die Daten zu den Wohngebäuden Im Brahmkamp, Lüderitzstraße und Wissmannstraße sind bereits mit den Daten für den Bereich Vonderbergstraße etc. beim Umweltamt abgefragt worden.
In dem Abschnitt Im Brahmkamp verlaufen die Schienenstrecken 2250 und 2206 in einer hohen Dammlage. Laut DB ProjektBau ist deshalb hier eine wirtschaftliche Realisierung einer Schallschutzwand nicht möglich.
Hier sollen - nach Abwägung aller Kriterien und insbesondere auch der Kosten-Nutzen Abwägung - passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Wanddämmung, Dachdämmung) durchgeführt werden.
Passive Schallschutzmaßnahmen gibt es nur für Gebäude, die vor dem 1.4.1974 (dem Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) errichtet worden sind. Es werden 75 % der förderfähigen Kosten erstattet, 25 % (dabei ist die Wertverbesserung berücksichtigt) sind selbst zu tragen.
Die Durchführung der Sanierung im Bereich Im Brahmkamp ist ab diesem Jahr geplant, wenn die Freigabe der Fördermittel erfolgt ist. Ein Ingenieurbüro wird sich im Auftrag der DB ProjektBau an die Eigentümer wenden, deren Haus vor dem 1.4.1974 errichtet wurde und nach einer Hausbegehung Einzelgutachten für diejenigen erstellen, die passive Schallschutzmaßnahmen durchführen wollen.
Die Stadt Bottrop und die Bürgerinitiative sind in getrennten Terminen bei der DB ProjektBau GmbH über die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und die geplanten Schallschutzmaßnahmen informiert worden.
Seitens der Bürgerinitiative ist zur Verbesserung des Kosten-Nutzen-Faktors die Errichtung einer Minischallschutzwand vorgeschlagen worden.
Niedrige Schallschutzwände werden im Rahmen des Projektes „Erprobung innovativer Lärm- und Erschütterungsminderungsmaßnahmen am Fahrweg“, finanziert aus Mitteln des Konjunkturprogramms, in der Praxis auf ihre Lärmwirkung getestet. Wird die Lärmminderung nachgewiesen und vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannt, sollen sie lt. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen der Lärmvorsorge und Lärmsanierung mit berücksichtigt werden.
Nach vorliegenden Informationen (DB Mobility Networks Logistics) wird am Mittelrhein (bei Bonn) im Jahr 2011 in einem Pilotprojekt die Wirksamkeit einer ca. 30 cm hohen Lärmschutzwand direkt neben den Gleisen erprobt. Eine Auswertung der Ergebnisse wird für das Frühjahr 2012 erwartet.
Die Verwaltung wird den Einsatz einer Minischallschutzwand für den Bereich Im Brahmkamp beim Bundesverkehrsministerium beantragen, wenn die Maßnahme nach Auswertung des Pilotprojektes für die praktische Anwendung freigegeben werden sollte. |





