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Jürg Biner                                                                                                              Zermatt, 22.6.2010
c/o A. Biner
Postfach
3920 Zermatt
 
 
 
An die
Staatsanwaltschaft
Kanton Wallis
 

 

 

 

UNTERSUCHUNGSANTRAG

 

 

 

 

Der Kanton Wallis hat

 

 

zur Verhinderung des Aufdeckens systematischer

 

 

politischer Korruption

 

 

nachweislich

 

 

 

  • korruptes Verhalten von Parteikollegen, Amtskollegen, Kollegen, oder Kollegen von Kollegen gedeckt

  • und die Vernichtung des Rufes und der Familienexistenz eines Bürgers, der diese systematische politische Korruption enthüllte, ganz bewusst in Kauf genommen und aktiv unterstützt, obwohl dieser Bürger sowohl den Kanton als auch den Staatsrat selbst mehrmals

o        um Schutz seiner Existenz

o        und im Namen der Steuern zahlenden Bevölkerung um Beihilfe

bat.

  

Somit ist der Staat Wallis selber der Korruption schuldig.

 

 



Werte Staatsanwaltschaft

 

 
Das Gesetz erlaubt Schuldnern, den Kanton als Aufsichtsbehörde um Wiederherstellung einer unverschuldet versäumten Frist zu ersuchen:
 
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG Artikel 33-4:
 
„Wer durch ein unverschuldetes Hindernis davon abgehalten worden ist, innert Frist zu handeln, kann die Aufsichtsbehörde oder die in der Sache zuständige richterliche Behörde um Wiederherstellung der Frist ersuchen.
Er muss, vom Wegfall des Hindernisses an, in der gleichen Frist wie der versäumten ein begründetes Gesuch einreichen und die versäumte Rechtshandlung bei der zuständigen Behörde nachholen.“
 
 

Indiz 1 :        Willy Hofstetter sprach bei der Zermatter Gemeinde vor, um gegen Daniel Laubers Baugesuch oberhalb Schönegg wegen mangelndem Waldabstand einzusprechen. Die Behörden verweigerten ihm die Einsprache mit der Begründung, dass die kantonale Ebene dies vorweg „in Ordnung gebracht habe“. Diesen Sachverhalt gilt es unter Korruptionsverdacht neu zu untersuchen. Da aus Politkorruption Schuldanspruch zugunsten der Bevölkerung entsteht (deren Recht die Staatsanwaltschaft vertritt), muss die Einsprachefrist im Fall eines positiven Untersuchungsergebnisses neu gewährt werden. Im Fall eines positiven staatsanwältichen Untersuchungsergebnisses ist auf dem Grundstück der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.

 

 

Indiz 2 :        Ende Mai 2009 informiert mich der damalige Betreibungs- und Konkursverwalter des Bezirks Visp mündlich, dass er mich wegen einem Betrag von ca. 8'000 Franken (bei einer Liquidität von über 250'000 Franken und grossen Debitorenguthaben) als konkurs erachte und dem Bezirksrichter diesbezüglich zustimmt. Zugleich zeigte er mir ein Dokument, aus dem hervorging, dass mir ein Zahlungsbefehl (mit einer legitimen Frist von 10 Tagen für einen Rechtsvorschlag) niemals ausgehändigt worden war.

Ich wandte mich in Kürze an den Kanton (Aufsichtsbehörde, SchKG 33-4).

a.      mit der präzisen Schilderung des Sachverhalts

b.      und mit dem Recht auf die Wiederherstellung der Frist (SchKG 33-4)

Der Kanton „verzichtete“ auf die Behandlung meines Ersuchens.

Wie ist es zu erklären, dass der Kanton anstatt seiner Pflicht entsprechend die Frist für einen Rechtsvorschlag und so ein ordentliches Verfahren gewährt (ohne Nachteil für den Gläubiger, der explizit aussagte, dass ein Konkurs nicht in seinem Interesse ist), das Schreiben ungebeten einem Kantonsrichter zustellt (Gewaltentrennung?), der raffinierte ja spitzfindige rein formelle Gerichtspraxis anwendet, um die wahre Untersuchung der Sachlage zu umgehen – ausgerechnet der Kantonsrichter, der schon drei Monate davor (siehe unten) Bundesrecht verletzt hat.

a.       Ohne dass das Schreiben an das Gericht gerichtet war,

b.       sondern an die Aufsichtsbehörde, sprich den Kanton, und somit das Prozessrecht gar nicht Geltung findet, oder höchstens falls der Kanton selber klagt

c.      obwohl ich mich dennoch innert 10 Tagen seit der Einsicht in den Sachverhalt an die Behörde wandte,

d.      obwohl die Gewährung der Frist für einen Rechtsvorschlag für sämtliche Betroffenen (Gläubiger, Schuldner, Behörden) einen wahren Vorteil bedeutet hätte

                  i.      der Gläubiger hat explizit geäussert, dass der Konkurs keinesfalls sein Interesse ist

                ii.      ebenso der Konkursbeamte

               iii.      es entstanden auf der Beamtenseite enorme Aufwände, allein das Erstellen des Inventars kostete mehr als der Schuldbetrag,

e.      obwohl bei nachgewiesener weit mehr als genügender Liquidität die Umleitung mittels Rechtsvorschlag in ein ordentliches Abklärungsverfahren der CHF 8'000 für alle bedeutend zufrieden stellender war,

trotz all diesen Fakten versucht der Kantonsrichter (auf Geheiss wessen?) die Legitimierung der Situation:

  • Anstatt zu anerkennen, dass ich mich für eine Fristgewährung auch an die Aufsichtsbehörde (und nicht zwangsläufig an das Gericht) wenden kann,

                  i.      verweist er darauf, dass das Schreiben inhaltlich den gerichtsgesetzlichen Anforderungen nicht genügt,

                ii.      dass mein Schreiben nicht per Fax erhoben werden kann.

  • Anstatt das Datum zu nehmen, als ich Einsicht in die Dokumente erhielt, wählt er ein Absenderdatum eines Briefes, der bis zu jenem Tag noch gar nicht bei mir eingetroffen war, damit er auf das Schreiben als „nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingegangen“ nicht eintreten muss (Beleg 1a).

 

Schon unmittelbar zuvor hat der selbe Kantonsrichter einem einflussreichen Oberwalliser zu Unrecht richterliche Hand geboten, und zwar mittels Urteil das ein Jahr vor meinem Schreiben kantonal gesprochen und nur 3 Monate zuvor national vom Bundesgericht mit folgendem scharfem Wortlaut aufgehoben wurde  

(Bundesgerichtsurteil vom 9. März 2009, Strafrechtliche Abteilung):

„Die Vorinstanz (der Walliser Kantonsrichter) dichtet aufgrund einer überdehnten Interpretation des Textes dem Beschwerdeführer Äusserungen an, welche dieser tatsächlich () gar nicht getan hat. Damit verletzt sie Bundesrecht. …ist somit das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis vom 28. März 2008 aufzuheben.“


Ein Konkurs ohne Nutzniesser? Nein, denn…

 

 

Indiz 3 :        Am 6.11. 2009 wandte ich mich erneut an den Kanton (Beleg 3a)

Auszug:

An den

Staatsrat in Sion

Antrag, dass das Hotel in gar keinem Fall Dritten angeboten werden darf.

Am 13.9.09 habe ich dem Bezirksgericht eine Beschwerde geschrieben. Ich weise u.a. Gesetzesübertretungen bei der Konkursbehandlung nach…

Am 5.11.09 erfahre ich über zuverlässigen Dritten: das Gericht hat meine Beschwerde erwidert, und ich habe nicht fristgerecht Stellung genommen.

Tatsache ist: Ich habe vom Bezirksgericht keine Post erhalten.

Ich bitte um Untersuchung dieses Tatbestandes.“

 
In meiner Beschwerde an das Bezirksgereicht vom 13.9.09 hielt ich fest: Das Hotel darf nicht versteigert werden, es sei denn die Wertverminderungen sowie die Schäden werden vom Staat übernommen. Am 16.10.09 ergänzte ich die Beschwerde gegenüber dem Konkursamt (Beleg 3b).
 
Meine Ermittlung ergab: von einem Tag auf den andern, ohne mich zu informieren, leitete das Konkursamt meine private Post an das Hotelpostfach weiter. Inhaber der Postfachschlüssel sowie des Rechts das Postfach zu öffnen war alleinig das Konkursamt selber.
Noch Anfang Oktober überbrachte mir der damalige Konkurs- und Betreibungsamtsverwalter Post persönlich, oder hinterliess sie bei einer gemeinsamen Kontaktperson, u.a. den Kollokationsplan.
 
Es mag fraglich sein, warum mir die Post genau ab dem Zeitpunkt nicht mehr überbracht wird, wo ich mit einer Beschwerde die Untersuchung erneut in Bewegung bringe, noch fraglicher ist, dass mir meine Post in ein Postfach gelegt wird, auf das ich keinen Zugriff habe, aber die allergrösste Ungereimtheit ist und bleibt, dass ich auf mein an den Staatsrat gerichtetes Begehren keine Antwort erhalte.
 
SchKG 33-4 sieht vor, dass ich bei der Aufsichtsbehörde (dem Kanton) um Wiederherstellung der Frist ersuchen kann. Wem diente die rasche Versteigerung des Hotels? Das Konkurs- und Betreibungsamt hatte mich lange vorher informiert, dass die Versteigerung erst im Mai 2010 hätte durchgeführt werden müssen – wozu also die Eile, wozu das Ausweichen, wozu das Risiko seitens Staatsräte, das Schreiben nicht zu beantworten, wozu die Verhinderung der Prüfung meiner Beschwerdepunkte?
 
Befangenheit?
 
Denn:
 
 

Indiz 4 :        Gleichzeitig mit obigem Gesuch an den Staatsrat, wurde dem Oberwalliser Staatsrat ein zweites Schreiben überbracht, persönlich, politisch wie auch parteipolitisch explosiv, signiert zu zweien (Zeuge, Beleg 4a), mit folgender Forderung (Auszug):

 
„Der erhärtete, nachgewiesene Vorwurf an den Zermatter Gemeinderat lautet:
a)       Der Gesamtgemeinderat tätigt und/oder deckt illegale Handlungen.
b)      Der Gemeinderat betreibt volks- und tourismusschädigenden Lobbyismus, u. a.  mit Fehlleitung von Steuergeldern in Millionenhöhe.
c)       Der Gemeinderat ruiniert Jürg Biners Lebensgrundlagen und verheimlicht dies.
Sein Hotel darf in gar keinem Fall Dritten angeboten werden.
Beweise…“
 
Warum beantworten die Staatsräte auch dieses Schreiben nicht?
 
Die Punkte a) und b) waren es, in die der Staatsrat selbst schon seit 9 Monaten aktiv involviert war.
 
Befangenheit des Staatsrats?
 
Denn:
 
 
Indiz 5 :        Am 29.12.2008 bitte ich den Zermatter Gemeinderat um Stellungnahme zu 15 Fragen zu politischen illegalen Handlungen.: „meine Aufzählung an teilweise gewissen, teilweise nicht verifizierten Unrechtmässigkeiten als "jeder Grundlage entbehrend" bestritten.
Ich bitte den Gesamtgemeinderat, diese Aussage zu bekräftigen, nämlich dass folgende Aufzählung jeder Grundlage entbehrt…“

 
Obwohl viele der Handlungen bis zu mehreren Amtsperioden zurück liegen, und obwohl einige bis alle problemlos beantwortet werden dürfen (siehe weiter unten, Aussagen der kantonalen Datenschutzkommission), verweigert der Gemeindepräsident, unterstützt von sämtlichen Ratsmitgliedern, kategorisch sowohl die Beantwortung der Fragen als auch die Thematisierung an der Urversammlung.
 
Ohne ein einziges Indiz werde ich am 22.1.09
-          gerichtlich wegen „Ehrverletzung und Nötigung der Gemeinde“ angezeigt (offizielle Version)
-          vor die Kriminalpolizei beordert
In Wahrheit war aber am 22.1.09 Christoph Bürgin Privatkläger, nicht die Gemeinde (siehe Beleg 5a, Polizei-Verzeigungsbericht!) obwohl er mir schriftlich am 27.1.09 bestätigte, dass er mich am 22.1. im Namen der Gemeindeverwaltung angezeigt hatte (Beleg 5b).
Erst am 2.3.2009 beschloss der Gemeinderat, „die Nötigungsklage gegen Jürg Biner an den Untersuchungsrichter weiter zu leiten“, dies nachdem ich schon zweimal von der Kripo vernommen worden war – Machtmissbrauch?
(Beleg 5c)
 
Zuvor, am 16.2.09, haben die Behörden, mutmasslich wegen „Jürg Biners psychischem Gefahrenpotential“, (Zeuge) die Urversammlung unter Polizeischutz gestellt, ohne Anklage, rein auf Machtwort von Christoph Bürgin, der seit September 2008 eine heftige Diffamierungskampagne gegen meine Person gestartet hatte. Diese gipfelte im Winter 10, als das Gemeindehaus mit Polizisten geschützt wurde, zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger: vor mir.
Aus Polizeiverhören konnte ich Unterstellungen wie Drogenabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit, chronische psychiatrische Behandlung, Waffenbesitz sowie  Sektenzugehörig– und –Abhängigkeit erfahren, ohne dass nur ein Punkt zutrifft, und ohne ein einziges Indiz! Durch die Sicherung des Gemeindehauses durch die Polizei sowie Aussagen von Gemeindemitarbeitern erfuhr ich über mein Gefahrenpotenzial als Amokläufer.
 
*An diesem 2.3.2009 beschloss der Gemeindrat zudem (pro forma?), die Staatsräte/in um Hilfe zu ersuchen: „Um aus diesem Informationsdilemma herauszukommen, … hat der Gemeinderat beschlossen, bei der kantonalen Aufsichtsbehörde selbst eine Untersuchung zu beantragen.“
(Beleg 5c)
 
Die staatsrätliche Antwort im Original ist unter Aktenverschluss. Die Gemeinde teilt allerdings mit:
„-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gemeinde Zermatt

Gesendet: Freitag, 29. Mai 2009 10:59
Cc: Staatskanzler Henri von Roten; Christoph Bürgin
Betreff: AW: Gemeinde Zermatt

In seinem Brief vom 20. Mai 2009, welcher erst gestern bei der Gemeindeverwaltung Zermatt eingetroffen ist, teilt uns der Staatsrat mit, dass er zwar Aufsichtsbehörde über die Gemeinden ist, doch steht es ihm anscheinend (?) nicht zu, gleichsam auch als Geschäftsprüfungsbehörde tätig zu werden.“


 
Parallel, ja noch vor dem Begehren der Gemeinde, hatte auch ich den Kanton (ebenfalls den Staatsrat!) am 22.2.09 um Hilfe gebeten (Beleg 5d).
 
Wie kommt es, dass die Datenschutzkommission drei Wochen nach dem Staatsrat antwortet? Hat der Staatsrat überhaupt eine rechtliche Abklärung getroffen?
 
Im Gegensatz zum Staatsrat beurteilt die kantonale Datenschutzkommission (zuhanden des Staatsrats!) wie folgt: „Die kantonale Datenschutzkommission hat den Fragenkatalog von Herrn Biner eingehend geprüft… Die Fragen von Herrn Biner betreffen vorwiegend Baudossiers der Gemeinde, die öffentlich aufgelegen haben und deshalb keine geschützten Personendaten enthalten dürften.“ (Beleg 5e)
 
Wirkt die Formulierung der Datenschutzkommission oder jene des Staatsrates sachlich?

Hat der Staatsrat die Gemeinde Zermatt vergeblich zu decken versucht? Denn trotz „Datenschutz“ und der Formulierung, dass der Staatsrat als Aufsichtbehörde nicht gleichsam die „Geschäfte prüfen“ kann, sind am 15.12.2009, also nach weniger als 12 Monaten, 6 von 15 Fragen positiv beantwortet. Bis heute hat sich keine meiner Fragen wie von den Behörden behauptet als haltlos dargestellt, und keine der beantworteten Fragen erwies sich als eine Verletzung des Datenschutzes! (Beleg 5f)
 
 
Bevor die Datenschutzkommission auf Antrag des Staatsrats ihr Prüfungsergebnis bekannt gab, befreite der Staatsrat die Gemeinde vor der Beantwortung meiner Fragen und gleichzeitig von einer kantonalen Untersuchung – offiziell zu deren „Bedauern“, inoffiziell wird sie dadurch nachweislich geschützt: obwohl einige Fragen problemlos beantwortet werden konnten und inoffiziell auch wurden, stellte sich den Involvierten folgendes grosse Problem: sobald eine einzige Frage beantwortet wird, würde es fast unmöglich, das Nicht-Beantworten einer zweiten, dritten etc. Frage zu rechtfertigen.  
  • Hat der Staatsrat den Fragenkatalog geprüft? Gibt es einen schriftlichen rechtlichen Nachweis für eine Abklärung, die im Wortlaut an die Gemeinde pragmatisch daherformuliert wirkt?
  • Hat er als Aufsichtsbehörde tatsächlich Null (Handlungs-) Kompetenz?
  • Und warum braucht der Staatsrat zweieinhalb Monate für eine so simple Antwort, zu einer Zeit, wo der Weltferienort in einer internen Krise steckt, wo die Gemeinde von einem Dilemma spricht, von schädlichen haltlosen Unterstellungen, und wo Zermatt zumindest pro Forma dringlichst Klarheit zu suchen vorgibt?
 
Was hat sich in den zweieinhalb Monaten getan?
 
Eine Strategie ist, auf eine Schwäche der Opponenten zu warten – und diese zeichnete sich im Mai 2009 mit einem scheinbaren Konkurs meinerseits ab. Innert weniger Wochen und ohne legale Nachvollziehbarkeit
  • kommt die Aufsichtsbehörde zum Resultat, dass sie ihre Aufsicht nicht wahrnehmen darf, und hilft der Gemeinde, meine Fragen nicht zu beantworten – deckt ihre illegalen Handlungen, schützt sie vor dem (kurzfristigen) Fiasko, und wartet dabei nicht einmal die interne in Auftrag gegebene Abklärung bei der Datenschutzkommission ab,
  • lässt der Kanton (siehe oben) mein Begehren zur Fristwiederherstellung zur Rechnung der CHF 8'000.- unbeantwortet, was mich kurzfristig mittellos macht,
  • schliesst die Gemeinde (siehe unten) während meiner Ferienabwesenheit mein Hotel, was mich langfristig mittellos macht.
 
Nachvollziehbar ist, dass ich mit meinen 15 Fragen zum Gegner der Gemeinde wurde – diese hatte (inzwischen nachgewiesen) Illegalitäten begangen, die sie zu verbergen versucht. Doch nun stellte ich fest:
 
Ich bin zum Gegner des Kantons geworden, indem ich zum Gegner der Illegalität wurde!
 
 
Indiz 6 :        2004 schlüpfte Christoph Bürgin als Vizepräsident ad hoc, nach weit über einem Jahrzehnt im Gemeinderat, gerade noch haarscharf an der Abwahl vorbei: er erhielt von den Wählern den wohl grössten Denkzettel in der Geschichte der CVP, ja der Gemeinde Zermatt.

Der Ursache für die Beinahe-Abwahl konnte er nach der knappen Nicht-Abwahl weiterhin nicht entsagen: auch von 2005 bis 2008 half er der Baulobby tatkräftig gegen eine wirkungsvolle Eindämmung des Zweitwohnungsverkaufs, der Eisenbahnlobby half er völlig „unverständlich“ gegen die Gesamtbevölkerung beim Zermatt-schädlichen Projekt Masterplan Bahnhof..., und er verlor wiederholte Male gegen Hunderte von Zermatt-besorgten Mitbürgern in gefüllten Sälen und bei Unterschriftensammlungen (Zeuge).

 
Nach diesen Ereignissen und dem Denkzettel 2004 gab es für die Wahl von 2008 nur eine Möglichkeit: ein unlautere Bevorzugung einflussreicher Bürger, illegale Gefälligkeiten im grossen Stil gegenüber Duzenden: So versprach er der Baulobby u.a. einerseits den Fortbau der Zerbännustrasse schon vor den Wahlen, die Verträge waren schon 2008 vereinbart, Monate bevor die Bevölkerung überhaupt angefragt wurde und darum nur mittels Vortäuschen falscher Tatsachen zur Zustimmung bewegt werden konnte (Zeuge).
Andererseits brachte er In weit über einem Duzend Fälle (die Dunkelziffer ist riesig) vor allem grosse Familien hinter sich, indem er Gesetzesüberschreitungen, u.a. im Bauwesen, ohne Rechtsgrundlagen guthiess und somit das Gesetz selber überschritt:

Beide diese Punkte waren in meinen 15 Fragen enthalten (Beleg 5d).
 
Das Wahlergebnis 2008 überraschte alle, die diesen Zusammenhang nicht erkannten: erzielte dreimal mehr Stimmen als 2004!


Der Kanton verhinderte aktiv, durch das kategorische Decken der Zermatter Gemeinde, das Aufdecken dieser illegalen Wahlbeeinflussung, ich behaupte sogar: Wahlbetrug.
 
 
Indiz 7 :        Zumindest in eigenen Belangen hätte der Kanton Stellung nehmen können und müssen: Lawinenzone und Helikopterlandeplatz, denn 2 der 15 aufgeworfenen Punkte betreffen den Kanton selber:
  • „Der Helikopter Landeplatz stünde in der roten Lawinenzone, wenn nicht namhafter Einfluss auf die kantonalen Instanzen geltend gemacht worden wäre.“
  • „Die Lawinenzone richtet sich in Zermatt an mehreren Orten nach dem Einflussreichtum der Grundstückbesitzer, und an einer Stelle wurde sogar ein neuer Bau mit grossen Fensterfronten bewilligt, obwohl die Lawinengefahr offensichtlich und amtlich geltend gemacht ist.“

(Beleg 5d)

Im ureigensten Interesse müsste der Kanton erklären, dass die Lawinenzonierung in Zermatt nachweislich objektiv korrekt stattgefunden hat.
 
Somit deckt der Kanton zusammen mit der Deckung von illegalen Handlungen in Zermatt auch seine eigene Vergangenheit, bzw. Kollegen in den Amtsstellen und früherer Amtsperioden!
 
(Be)Dient der Staat sich selbst, bevor er der Bevölkerung dient?
 
 
Indiz 8 :        Zudem wäre vom Kanton zu erwarten gewesen, dass er in seiner Antwort an die Gemeinde eine Empfehlung abgibt (oder falls so geschehen, dass die Gemeinde eine solche Empfehlung bekannt macht, und im zweiten Fall, dass der Kanton, falls die Empfehlung nicht eingehalten wird, die Gemeinde zur Rechenschaft zieht):
 
Die Gemeinde beruft sich (mit oder ohne rechtliche Abklärung?) bei der Nichtbeantwortung der Daten auf den Datenschutz (Christoph Bürgin, 20.1.09): „Die Analyse und die rechtlichen Abklärungen deiner Darlegungen und Anträge haben einige Zeit in Anspruch genommen… Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Einwohnergemeinde auf die aufgeworfenen Fragen im Einzelen nicht direkt eintreten.“ (Beleg 8a und Beleg 5c).
 
Die kantonale Datenschutzkommission beurteilte die Fragen vom Datenschutz her als mehrheitlich öffentlich aufgelegen und daher ohne Enthaltung geschützter Daten (Beleg 5e).
 
Wie glaubwürdig ist dies? Wer wenn nicht die kantonale Datenschutzkommission kann die Gemeinde kompetent beraten? Wieso antwortet der Staatsrat der Gemeinde, bevor das Ergebnis seiner Abklärung vorliegt? Und was für ein zusätzliches Licht wirft all dies auf den Staatsrat!
 
Der  Kanton erlässt nicht einmal eine klare Empfehlung an die Gemeinde, deren Umsetzung er implizit verlangen und kontrollieren könnte / müsste, falls ihm an der Ordentlichkeit der ihm unter Aufsicht stehenden Gemeinden etwas liegt?
 
Und was geschah mit dem Bericht der Datenschutzkommission zuhanden des Staatsrats? Hat ihn der Staatsrat an die Gemeinde Zermatt weitergeleitet? Falls nein: staatsrätliche Verheimlichung des brisanten belastenden Ermittlungshinweises!
 
Das kategorische Schweigen der Staatsrätin/-e und das Vorenthalten der eigenen datenschutzrechtlichen Abklärungsresultate lassen nicht nur Rückschlüsse zu, sondern beweisen zwingend: der Kanton Wallis hat zur Verhinderung des Aufdeckens systematischer politischer Korruption nachweislich korruptes Verhalten von Amtsträgern (Amts- und/oder Parteikollegen) systematisch verteidigt.
 
 
Indiz 9 :        In seinem Brief vom 20.5.09 teilt der Staatsrat mit, dass er zwar Aufsichtsbehörde über die Gemeinden ist, doch steht es ihm anscheinend nicht zu, gleichsam auch als Geschäftsprüfungsbehörde tätig zu werden.


Wer denn, wenn nicht der Kanton, kann einen der Korruption verdächtigten Gemeinderat prüfen?
 
Und vor allem: warum kümmert es den Kanton nicht, wenn 15 Fragen zu illegalen Handlungen auf fragliche Weise unbeantwortet bleiben?
 
Darf der Kanton diesen Fragenkatalog wirklich wirklich nicht untersuchen?
 
Was ist die Konsequenz, wenn sich die staatsrätliche Antwort als legal erweisen würde, nämlich dass gemäss momentaner Walliser Praxis die Aufsichtsbehörde nicht einmal auf Wunsch einer Gemeinde diese untersuchen darf? Was wäre die Konsequenz für alle Walliser Gemeinden – und vielleicht sogar schweizweit?
 
Es darf nicht sein, dass gemäss Walliser Anwendungspraxis im Fall Zermatt
  • der Kanton eine Gemeinde nicht einmal dann prüfen darf, wenn eine Gemeinde selber den Kanton als Aufsichtsbehörde bei vorliegenden Beschwerdevorwürfen um eine Untersuchung (=Aufsichtsbeschwerde?) bittet!
  • Systematische Korruption ist im Wallis zwingend geschützt, illegale Tätigkeiten können durch kommunale Amtsinhaber ungestraft ausgeübt werden, weil aus Datenschutzgründen ein korrupter Gemeinderat weder der Bevölkerung noch dem Staatsrat Auskunft geben darf.
  • Weil der Kanton keine Untersuchung einleiten darf, nicht einmal auf expliziten Wunsch der Gemeinde, hat systematische Korruption freie Bahn.
  • Das „Walliser Exempel im Fall Jürg Biner“ trägt vernichtend dazu bei noch so mutige Einzelbürger davon abzubringen, mit Anwälten die wahrscheinlich selten bekannten Einzelfälle politisch illegaler Vorkommnisse mittels Klage vor Gericht zu tragen.
  • Der Kanton schützt sogar noch, nachdem kommunale Amtsträger faktisch erwischt worden sind – vor 10 Monaten ist die jahrelange Illegalität der Betonieranlage der Firma U. Imboden AG am Dorfeingang von Zermatt öffentlich aufgeflogen, was meinen Fragenkatalog bekräftigte (Beleg 5d) – der Kanton blieb dennoch der überführten Gemeindebehörde treu. Die Aufdeckung blieb bis heute ohne bekannt gewordenen Konsequenzen, weder für die Unternehmung noch für die Gemeindebehörde.
 
Wenn 15 Fragen nicht genügen, dass der Staat aktiv wird – was braucht es dann?
 
Ich selber habe bis heute 9 Untersuchungsanträge an den Staatsanwalt gerichtet, beinhaltend u.a. inzwischen ca. 20 Fragen zu wahrscheinlichen illegalen Ereignissen allein in der Gemeindeverwaltung von Zermatt – WAS IST, OHNE SYSTEMATISCHE GANZHEITLICHE PRÜFUNG, MIT DEN ILLEGALEN EREIGNISSEN, VON DENEN NIEMAND AUSSER DIE AKTEURE UND PROFITEURE SELBST WISSEN?
 
Nehme ich als einfacher Bürger mehr Verantwortung für die öffentlichen Interessen, für die seriöse Verwendung der Steuergelder, für die Bevölkerung wahr als der Staatsrat, als der Kanton?
 
Die Illegalität der Betonieranlage an unserem Dorfeingang, seit Jahrzehnten Dorn im Auge der Touristen und Einheimischen, wurde entlarvt, aufgedeckt: ohne Baubewilligung gebaut vor einigen Jahren ohne Baubewilligung umgebaut. Die Behörden bestraften nicht die Verantwortlichen, sondern offensichtlich mich.
 
Weiter unbeantwortet sind unter anderem:
  • Christoph Bürgin wurde zur Zeit seines finanziellen Engpasses seitens Gemeinde bevorzugt behandelt: ihm wurden keine Zahlungsbefehle zugestellt, (ein Beweis der Befangenheit des Präsidenten, sowie der Deckung dessen nachweisbaren Befangenheit durch den Kanton.)
  • Von der Gemeinde einem einflussreichen Bauherrn Boden abgetreten, ohne die Bevölkerung anzuhören oder auf Rückfragen ernsthaft einzugehen. (Dito.)
 
Wer findet die 20 bis 200 oder 1000 unbekannten Illegalitäten, wenn der Kanton zu einer Untersuchung nicht befugt ist?
 
Der Bund?
 
Wenn 20 Fragen und ein seitens der Gemeinde selber gestelltes Untersuchungsbegehren an den Kanton nicht genügen, damit der Kanton untersucht, und zwar nicht nur die 20 Ereignisse, sondern die Integrität des Zermatter Gemeinderates als solche – wie sollen dann dringlichst zu vermutende weitere Illegalitäten entdeckt und geahndet werden?
 
Ich zweifle in höchstem Mass an der Rechtmässigkeit der staatsrätlichen Antwort auf das Untersuchungsbegehren des Zermatter Gemeinderates – und sollten dem Staatrat gewisse Schritte tatsächlich rechtlich nicht möglich sein, sogar wenn ein Gesamtgemeinderat darum bittet (also in und nicht gegen dessen Willen), so ist es mit Bestimmtheit nicht so, dass der Staatsrat trotz Aufforderung eines Gemeinderates als Aufsichtsbehörde überhaupt rein gar nichts unternehmen darf – ein Staatsrat der sich so verhält, was auch immer er sagt oder rechtfertigt, liefert nicht nur ein klares Indiz für die Deckung korrupten Verhaltens von Behörden, sondern öffnet zugleich Tür und Tor jenen Behörden, die bis anhin die Korruption nur sehr sorgfältig und zurückhaltend ausgeübt haben: motiviert im Extremfall zum masslosen Korruptionsanstieg.
 
WIE GROSS MUSS AN GEWISSEN ANDEREN ORTEN DIE BEGEISTERUNG SEIN, DASS SEIT DEM PRÄZEDENZFALL ZERMATT BEI KORRUPTIONSVERDACHT NICHT UNTERSUCHT WERDEN DARF !
 
 
Indiz 10 :                       Seit meinen Aufdeckungen im Herbst 2008 hat die Gemeinde immer wieder mit der Schliessung meines Hotels gekontert, dies
  • schon bei meinem ersten Gespräch mit Christoph Bürgin unter vier Augen
  • obwohl ich das geforderte Gesuch 2008 eigenhändig abgeliefert hatte
  • obwohl die Gemeinde schon 2006 sämtliche Kommunikation mit dem Ingenieur explizit übernommen hatte, nachdem ich keine Mittel fand, ihn zu raschem Vorwärtsschreiten zu bewegen,
  • obwohl der Ingenieur der Gemeinde schriftlich mitgeteilt hatte, dass er und nur er sämtliche Verzögerungen verantwortet (Beleg 10a)
Mitte Juni 2009 wurde ich von meinem Management während meinen Ferien kontaktiert, dass die Gemeinde das Hotel zu schliessen vorsieht. In Anbetracht dieses einzigen immer sich wiederholenden Mittels gegen meine Person und im Wissen dass ich das Gutachten abgegeben und noch keine Antwort erhalten hatte, ging ich davon aus, dass dies einmal mehr ein Versuch war, mich zu einzuschüchtern.
 
Als die Gemeinde im Email vom 29.5.09 über die scheinbare Nichtzuständigkeit des Staatsrates zur Prüfung der 15 Fragen (weiter oben) informiert, erläutert sie zudem: „Der Gemeinderat wird sich mit dieser neuen Situation befassen und entscheiden, wie er einen Weg findet, um wenigsten teilweise aus dem dadurch nach wie vor bestehenden Informationsdilemma herauszufinden. Die nächstmögliche Gemeinderatssitzung um darüber zu befinden wird am 18. Juni 2009 stattfinden.“
 
Tatsächlich suchte die Gemeinde an dieser Sitzung nicht nach einer Lösung für das „bestehende Informationsdilemma“, sondern sie beschloss (als Lösung?) die Schliessung meines Hotels, weil ich angeblich bis dato das erforderliche seismische Gutachten nicht abgegeben hatte. Der offene Betrieb wurde als nicht mehr verantwortbar taxiert.
 
Tatsächlich hat die Gemeinde seit der Hotelschliessung vor 11 Monaten keinen einzigen aktiven Schritt unternommen, um wie im Mai 09 angekündigt aus „dem nach wie vor bestehenden Informationsdilemma herauszufinden.“ Warum? Weil ich offensichtlich zur genüge in die Schranken gewiesen war (diffamiert, als potentieller Krimineller und Psychopath stigmatisiert, bankrott und enteignet – siehe auch weiter  unten), dass ich keine ernst zu nehmende Gefahr mehr war, dass Fragen von mir gar nicht mehr beantwortet werden müssen, im Wissen dass sich bei der Betrachtung meines Schicksals auch sonst niemand mehr offen zu hinterfragen trauen würde? Wie kurzfristig gedacht!
 
Am 2.7. schreibt die Gemeinde, im Wissen um meine Ferienabwesenheit und ohne mich zu kontaktieren: “sofortige Schliessung“ des Hotels, “Entzug einer aufschiebenden Wirkung“,  “14 Tage Frist“ (zur Umsetzung der Schliessung), sowie amtliche „Vollstreckung der Schliessung und Strafverfolgung bei Nichteinhaltung der angesetzten Frist“ (Beleg 10b)
 
Schon am Tag vor dem Gemeinderatsbeschluss wird ein Anrufer vom Konkursamt über die „Schliessung des Betriebs unmissverständlich aufgeklärt“ (Beleg 10c Konkursverfahrensprotokoll).
Das Hotel wird am 8.7.09  geschlossen – eine Woche vor dem beorderten Datum. Als ich am 7.7. zurückkehrte, waren schon sämtliche Gäste ausquartiert.
 
Die gemeindeinterne Abklärung ergab, dass ich seit 2008, als ich eigenhändig das Erdbebengutachten einreichte, weder mündlich noch per Email noch per Brief darauf aufmerksam gemacht worden bin, dass das Gutachten zu verändern ist.
Dies wurde mir mehrfach mündlich bestätigt. Die von mir gewünschte explizite schriftliche Bestätigung ist bis heute ausgeblieben.
 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
 An: Gemeinderat Gerold Biner

Cc: 'christoph.buergin@zermatt.net'
Betreff: ungerecht
Werter Gerold
Bestätige mir bitte, dass ich seit Einreichen des Gutachtens 2008 bis zum Juni 2009 nicht darauf hingewiesen wurde, dass das Gutachten zu verändern ist.
Merci,
Jürg

 
Obwohl es bei fehlender Bekanntmachung einer Auflage die Pflicht der Gemeinde ist, erstens eine illegale Hotelschliessung rückgängig zu machen, oder zweitens die Bekanntmachung der Auflage zu beweisen, warte ich bis heute darauf. Zweites wäre sicher, falls real, längstens getätigt.
 
Nach meiner Rückkehr bewirkte ich die Veränderung des Gutachtens innert Wochenfrist, noch vor Ablauf der eigentlichen Schliessungsfrist.
 
Die Hotelschliessung brachte die Interessen der Öffentlichkeit in Mitleidenschaft, und war somit gegen die Interessen des Kantons:
U.a.
-          Arbeitslose
-          Drohender Steuereinnahmenverlust wegen meiner durch die Geschäftsschliessung verursachten Illiquidität
 
Warum erhalte ich von diversen Behörden in dieser Situation alles andere als Unterstützung? Denn:
 
Ich überbringe das abgeänderte Gutachten persönlich der kantonal zuständigen Stelle. Die für Zermatt zuständige Dame findet erstens das Dossier im Computer nicht, ist persönlich nicht im Bild (!?), ist höchst überrascht, dass wegen einem Erdbebengutachten ein Hotel geschlossen wurde, und sagt, sie werde es dem momentan abwesenden Vorsteher unmittelbar übergeben und sie werde explizit auf die Dringlichkeit aufmerksam machen – in  der Regel daure der Prozess zur Genehmigung des Gutachtens maximal zwei Tage. Dieses Gespräch fand vor einem Zeugen statt.
  • Nach einer Woche gehe ich nochmals persönlich nach Sitten – die Dame ist erneut überrascht, dass das Gutachten noch nicht behandelt worden sei.
  • Nach drei Wochen, erst auf persönlichen Anruf eines ehemaligen Politikers (Zeuge) mit Kontakten, wird versprochen, das Gutachten, das „zufällig gerade zu oberst auf dem Dossierhaufen sei“, umgehend zu behandeln.
  • Aber: nun beschliesst der Kanton: das Hotel darf erst wieder geöffnet werden, nachdem die Massnahme umgesetzt wird.
 
In anderen Worten: obwohl die Gemeinde Zermatt den Zeitplan mit dem Ingenieur abgesprochen hatte und obwohl ich selber über die neue Auflage nicht informiert war, obwohl ich somit durch Behörden in eine existenziell bedrohende Situation gebracht worden war, obwohl das Hotel somit wieder geöffnet und sogar ein Schaden wieder gutgemacht werden müsste, behandelt die kantonale Behörde das Dossier bewusst zögerlich, verschärft die Auflage drastisch, bewirkt dass ich illiquid bleibe, und steuert den Betrieb aktiv auf die Zwangsversteigerung zu.
 
Warum?
 
Der Kanton riskiert sogar das kantonseigene IHG-Darlehen von über 700'000 Franken! Wozu?
Auf wessen Geheiss wurde ein im nun kantonalen Interesse (Arbeitslose, Steuern, Reputation) stehender Prozess verzögert und die Auflagen verschärft? Zu wessen Nutzen?
 
Auch falls dies erwartungsgemäss beantwortet werden sollte (ausweichend, ungenügend, sich auf partielle Annahmen stützend), ja wie auch immer dies beantwortet wird: im Gesamtzusammenhang dieser Darstellung entsteht ein zusätzliches, zwingendes richterliches Indiz: Der Kanton Wallis förderte zur Verhinderung des Aufdeckens systematischer politischer Korruption aktiv die Vernichtung der Familienexistenz eines Bürgers.
 
Ich kläre auch den Vorsteher und den Sachbearbeiter des Konkurs- und Betreibungsamtes darüber auf, dass ich über die Auflage zum zu verändernden Gutachten nicht aufgeklärt worden war, und dass rechtens das Hotel wieder geöffnet werden muss, absolut zwingend auch im Interesse der Hotelgläubiger, wegen der durch die Schliessung entstehenden Wertverluste.
ð     Ergebnis: Das Hotel ist und bleibt geschlossen, unabhängig von den möglichen positiven Entscheidungen der kantonalen Baubehörde (Zeuge).
Warum?
 
Nicht nur die Schliessung durch die Gemeinde, sondern auch die Handhabung durch die kantonalen Instanzen erachte ich als höchst illegal.
 
 
Indiz 11 :                       Bei diesen systematisch harten Beschlüssen geht es somit kaum um die Sicherheit von Touristen bzw. das Erdbebengutachten eines Hotels, das sich von 60 andern Hotels in keiner Weise unterscheidet. Es geht um illegale Deckung, u.a. von Steuergeldentfremdung.

Denn schon am 30.12.08 erhielt der Staatsrat von mir ein Schreiben, beginnend mit diesem Satz: „Der Grund, warum Bund und Kanton in das Bahnhofprojekt Täsch 30 Millionen investiert haben, anstatt für einen geringeren Betrag die Strasse nach Zermatt für ein und allemal zweispurig und sicher zu machen, liegt in der Lüge der Projektbegründer und -Leiter seitens Parking und Bahn, insbesondere Daniel Lauber und Christoph Kalbermatter gegenüber Bund und Kanton, dass der Ausbau der Strasse ca. 300 Millionen kosten würde. Somit war das Thema Strasse für die öffentlichen Instanzen irrelevant.“ (Beleg 11a)
Tatsächlich hätte mit demselben Betrag die Strasse nach Zermatt gebaut werden können und müssen. Tatsächlich verdiente Daniel Lauber (Exständerat, Exgemeindepräsident von Zermatt, Präsident der Brig Visp Zermattbahn, Expräsident der Parkinggenossenschaft Täsch) allein mit seiner Firma an den Bauten in Täsch Honorare von ca. 1 Million, dessen Kollege Roman Mooser wahrscheinlich ein Vielfaches.
 
Schon 2006 hat der Staatsrat eine detaillierte Aufstellung mit (35 Punkten und 33 Belegen!) zu den „Vorkommnissen in Täsch“ aus Sicht der Zermatter Gemeinde gewünscht und über die Behörde zugestellt erhalten (Beleg 11b).
Staatsrat Jean-Michel Cina hat mir unter vier Augen in Zermatt im Frühsommer 2008 klar zum Verstehen gegeben, dass er an der Legitimität der Vorgänge in Täsch ebenso zweifle, ja sogar dass er sich der Thematik zuwenden werde.
In Anbetracht dieser Tatsache wirkt J-M Cina 2009 „im Namen des Staatsrats“ mit einer ganzseitig ausführlichen Bescheidgabe unbeholfen und befangen: "Wir sehen keine Veranlassung, eine von Ihnen verlangte Untersuchung anzuordnen." "Sie führen aus, dass seitens Parking und Bahn der Ausbau der Strasse mit ca. 300 Mio. Franken vorgetäuscht wurde." „Entgegen Ihrer Auffassung sind wir der Überzeugung, dass es sich bei dieser Investition ganz klar nicht um einen Missbrauch von Steuergeldern handelt." „Wir hoffen gleichwohl, Ihnen mit den vorliegenden Angaben dienen zu können."
 
10 Minuten bräuchte es, um das kantonale Dossier zum Terminalbau zu öffnen und zu prüfen, ob im Projektbericht die Alternative Strasse tatsächlich mit 300 (anstatt 30) Millionen aufgeführt ist, und um zu beurteilen, ob man ein Verrechnen um Tausend Prozent billigen will, oder ob es gilt, Leute zu schützen die Illegales machen und sich scheinbar mit bestem Gewissen um Tausend Prozent verrechnen bei der Beurteilung von Alternativen, wo andere ins Geschäft kommen würden.
 
 
Indiz 12 :                       Ein weiteres Mal bat ich den Staatsrat im Anliegen der Steuern zahlenden Bevölkerung um Hilfe:
 
An der Budgeturversammlung für das Jahr 2009 hat der Gemeindepräsident 4 Millionen mit einer Vortäuschung bewirkt: Auf Anfrage, ob die Zerbännustrasse nicht einige Jahre zurückgestellt werden kann, weil sie in niemandes Interesse ist (ausser im Interesse von Spekulanten und Baulobby), antwortete er: es geht nicht anders, sonst wird die Gemeinde mit der Erschliessung bis im Jahr 2015 zeitlich nicht fertig (Zeugen).
 
Ich klärte Jean-Michel Cina mit Kopie an alle Staatsräte auf (Beleg 12a):
Auszug:
„Fakt ist: Zermatt braucht die neue Strasse nicht in den kommenden vier Jahren, und Christoph Bürgin bewegte so die Versammlung zur Zustimmung gegen die Interessen von Zermatt - es geht um mehrere Millionen, bei einer schon arg strapazierten finanziellen Lage.“
 
Weiter:
Die Strasse könnte durchaus erst in 4 bis 6 Jahren verlängert werden
Sollte die Lage der Gemeindefinanzen dann weiterhin angespannt sein, könnte die Gemeinde Möglichkeiten suchen, u.a.

-          ein weiteres hinausschieben der Erschliessung
-          bis sogar zu einer vorübergehenden Zurückzonung der betroffenen Ländereien
 
Durch das Vortäuschen einer falschen Tatsache entmündigte Christoph Bürgin die Bevölkerung.
 
So bat ich den Staatsrat: „Ist es möglich, dass morgen nach der Versammlung (zum Tourismusgesetz) auch ein zweites Thema eröffnet wird? Ich würde gerne von Dir als Staatsrat und falls rechtlich unmöglich dann aus persönlichem juristischem Blickwinkel eine Erörterung (dieses) Steuergelddelikts“
 
Der Gemeinderat schützte sich an der Versammlung (unmöglich denkbar ohne Absprache mit dem Staatsrat und dessen Befürwortung) mit der einleitenden Bekanntgabe, dass gegenüber dem Staatsrat keine themenfremden Fragen erlaubt sind (Zeugen).
 
Erneut erhielt ich vom Staatsrat keine Antwort – auch nicht nach der Versammlung.
 
Warum?
 
Warum anders, als dass der Kanton korruptes Verhalten von Parteikollegen, Amtskollegen oder Kollegen von Kollegen zu decken hilft.
 
Somit besteht ein zusätzliches rechtliches Indiz.
 
 
Indiz 13 :                       Der Bau der Bodmenstrasse wurde unter Aufsicht des Kantons in mehrfacher Weise unrecht forciert – siehe separaten Untersuchungsantrag an die Staatsanwaltschaft (Beleg 13a).
-          Lawinenzonierung
-          Budgetierung
-          Mehrwertbezahlungs-Bestimmung
 
Konsequenzen:
  1. Entmündigung der Bevölkerung in der Beschlussfassung – ein Ja der Bevölkerung bei ordentlichem Vorgehen ist nicht wahrscheinlich!
  2. Zwang zur Mehrwertzahlung der Anlieger: 80-95% der zur Zahlung bedungenen grösstenteils weit entfernt liegenden Anlieger waren gegen die Erstellung und haben falls überhaupt nur einen marginalsten Nutzen
  3. Entschädigungszahlungen an die Bodenabtreter in nachweisbar ungerechtfertigter Höhe
 
Der Kanton steht in Verantwortung, auch bei der Rückzahlung an die ungerechtfertigt belasteten öffentlichen Steuerzahler sowie die privat belasteten Haushalte (Mehrwertzahlungen).
 
Analog dazu die Zerbännustrasse.
 
 
Indiz 14 :                       Der Staatsrat hat viel festgestellt. So u.a. auch (siehe weiter oben), dass mich die Gemeinde am 3.4.09 anklagte, u.a. wegen Ehrverletzung. Dennoch schrieb ich öffentlich am 21.2.09: "Christoph Bürgin ist der Lüge, des Handelns gegen die Interessen von Zermatt und der Mitbeeinflussung seiner Kollegin und der Kollegen im Gemeinderat überführt." Am 25.3. nenne ich ihn öffentlich "Lügemaul" bzw. präzise „Die Gemeinderätin und -Räte die dem zusehen und nicht aktiv werden, werden stündlich mitverantwortlich - zuerst gehen sie Schulter an Schulter mit dem Lügemaul, und jetzt warten sie wahrscheinlich nochmals still um sich schauend, ob sonst vielleicht etwas passieren könnte, damit sie schön passiv und unbemerkt aus der Sache entfliehen können.“ (Beleg 14a). *
 
Dennoch hat der Gemeindepräsident die Sistierung der Ehrverletzungsklage am 23.4. bekannt gegeben (Beleg 14b).
 
Also: Christoph Bürgin hat mich angeklagt, als ich nichts anderes als Fragen stellte. Als ich ihn „als der Lüge überführt“ beschrieb, zog er die Anklage zurück. Was heisst das anderes, als dass er auf die Untersuchung verzichten muss, weil es sonst gerichtlich anerkannt würde?
 
Werte Staatsanwaltschaft, auch der Staatsrat weiss darum – verhören Sie ihn: warum schaut er, der Öffentlichkeit seine Aufsicht schuldig, tatenlos zu?
Wer klagt, und erst danach als Lügner bezeichnet wird, und dann die Anklage zurückzieht, ist faktisch überführt – und der Staatsrat schaut WEG und unterstützt eine nachvollziehbar unglaubwürdige Gemeinde Zermatt weiterhin und standhaft, gegen einen Bürger, der sich – von der Kripo negativ verhört, ärztlich negativ untersucht – für die Interessen der Steuerzahler einsetzt.
 
* Zudem: was ich im unmittelbar oberen Absatz betreffend Gemeinderätin und –Räte zitiere, gilt somit indiziös genauso für die Staatsrätin und –Räte.
 
Im Recht gelten als Indizienkette erwiesene Tatsachen, aus denen in Schlussfolgerung der Beweis für andere, nicht unmittelbar bewiesene Tatsache abgeleitet werden können.
Jede objektive Instanz wird die Aneinanderreihung meiner Indizien im Sinne der Einleitung als „nachgewiesene politische Korruption“ be- und verurteilen. Je höher die Instanz, desto grösser ihre Distanz zu den Walliser Begebenheiten und damit ihre Objektivität.
 
 
Indiz 15 :                       Der Kanton weiss es wurde im Schweizer TV  zur Hauptsendezeit ausgestrahlt – dass er mit mir solidarisierende Personen rücksichtslos in soziale bis sogar existenzielle Unsicherheit drängt: 20 Polizisten und Agenten sicherten im Januar 10 das bis dahin schadlos gehaltene Hotel weitläufig ab; die benachbarte Bevölkerung und deren Gäste durften ihre Häuser als Zeugen dieser Abschreckaktion weder verlassen noch durften sie diese von auswärts kommend betreten.
 
Wer veranlasste dieses Aufgebot? Der Kanton weiss nicht deswegen davon, weil Beamte zur Hauptsendezeit fernsehen, nein: er weiss davon, weil es sich um die Kantonspolizei und kantonale Kriminalpolizeiagenten handelte.
 
Auf wessen Grundlage stürmten diese 20 Personen das Haus mit Waffen, ein Bild das wir nur aus TV-Fiktionen oder Berichten über Anti-Terror-Einheiten kennen? Wer im Kanton hat ein Interesse, diesen Steueraufwand, dieses Aufgebot zu bejahen – ein für das Wallis wohl höchst seltener Agenteneinsatz, ohne irgend eine Grundlage der Gefahr oder eines Schadenpotentials? Was für ein Bild sollte kreiert werden – wurde kreiert!
 
Nichts anderes als das eines Terroristen!
 
Völlig rücksichtslos den Empfindungen der Beobachter gegenüber, den Gefühlen meiner Mutter, meiner Familie, meiner Verwandten, meiner Unterstützer, bis hin zu meinen Freunden und Bekannten schweizweit und vor allem auch rücksichtslos meiner in Zürich lebenden 9-jährigen Tochter!
 
Wozu?
 
Damit ich aufhöre? Womit? Urversammlungen zu besuchen? Fragen zu stellen? Wie z.B. an der Urversammlung vom 15.12.09, der gemäss Dritter wegen meiner Person 6 Polizisten für die Sicherheit anwesend waren? Ohne ein einziges Indiz, trotz mehrfachen Verhören während des Jahres, in absoluter Ignoranz eines richterlich-polizeilich veranlassten ausnahmslos positiven, ja schillernden ärztlichen Gutachtens über meine physische und psychische Friedfertigkeit, Stabilität und anhaltende Grundverfassung (Belegt – wurde mir zur Ansicht gegeben).
 
Wer traut sich danach noch zu mir zu stehen – die einen glauben der systematischen Stigmatisierung, die andern trauen sich gar nicht mehr mit mir gesehen zu werden, und zwei Personen die mit mir solidarisierten wurden in zwei der Aktionen ohne Schaden angerichtet zu haben wie Gewalttäter verhaftet, mit dem Gesicht an die Wand gedrückt, in Handschellen abgeführt und 8 Tage lang in Untersuchungshaft gesteckt! 8 Tage (!), u.a. mit dem Argument der Verdunkelungsgefahr!
 
Ich weiss, in einem solchen Schreiben ist kein Raum für Ironie oder gar Zynismus. Folgendes ist weder noch, sondern im Gegensatz zu den unter diesem Punkt geschilderten Amtshandlungen und in Anbetracht aller hier geschilderten Tatsachen (mit den mitgelieferten Beweisen und den daraus zwangsläufig schlusszufolgernden Indizienreihe) in kantonal konsequenter Handhabung nicht nur gerechtfertigt, sondern dient den Interessen der steuerzahlenden, verunsicherten Bevölkerung: Es gilt jetzt den gesamten Zermatter Gemeinderat sowie den Staatsrat sowie diverse betroffene kantonale Beamte – ebenso wegen Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr – unmittelbar in Untersuchungshaft zu nehmen, und zwar bis die Untersuchungen abgeschlossen sind. Denn hier besteht die Verdunkelungsgefahr wirklich (u.a. Aktenmanipulation in der Zermatter Gemeinde vor einer drohenden Untersuchung sämtlicher Baudossiers der letzten Jahre).
 
Weiter berichteten und berichten mehrere meiner Unterstützer sowie bis dahin offen mit mir solidarisierende Bürger von deutlichen und direkt auf die Vorkommnisse zurückzuführenden realen geschäftlichen Benachteiligungen.
 
Was habe ich getan, ausser die Gemeinde gebeten zu haben, Fragen zu beantworten, und den Kanton gebeten, diverse Steuergeld-„Vorkommnisse“ auf deren Legalität zu prüfen und mir beizustehen bei der fraglichen Inkonkurssetzung, Hotelschliessung und Hotelversteigerung? Wie erklärt der Kanton den in Mitleidenschaft gezogenen Bürgern die ihnen durch unverhältnismässige kantonale Handlungen entstandenen sozialen und/oder wirtschaftlichen Benachteiligungen und Einbussen?
 
Spätestens nach diesem Walliser Hotelsturm im Januar 2010 in Zermatt war jedem Oberwalliser Beamten die Unhaltbarkeit der behördlichen Befehle deutlich: den Beamten, die im Hotel einzig eine friedliche Person vorfanden, (keine Schäden, keine Waffen, keine illegalen Besitztümer), dem Polizeikommandanten und dessen Sprecher (der sinngemäss aussagte, dass eine solche Invasion „ein anderes mal“ anders dimensioniert würde), jenen die in den Medien (Radio Rottu Oberwallis, Titelstory Walliserbote, Schweiz Aktuell) davon erfuhren und sich bei ihren Mitbeamten informierten.
 
Dennoch: die Gemeinde schaffte es, die Situation sogar noch aufzubauschen – und der Kanton sah zu – einmal mehr, denn:
 
 
Indiz 16 :                       Im Januar 10 stellten Bürger wiederholt „auffällige“ Polizisten im und vor dem Gemeindehaus fest. Der Verdacht kam auf, dass das Gemeindehaus bewacht würde: tatsächlich liess die Gemeinde im Winter 2010 die Sicherheit der Bürger im Gemeindehaus vor meiner Person bewachen – weiterhin ohne ein einziges Indiz.
 
Ich behaupte, dass dies dem Kanton bekannt ist – und falls nicht, hat der Kanton nach dem Hotelsturm die Nachfolgearbeit (das „Debriefing“) nicht seriös durchgeführt, denn ein terroristenmässig Gejagter wird, weil nicht vorgefunden, nicht über Nacht zum harmlosen Bürger! Es sei denn, die Sturmtruppe hätte einem anderen Zweck gedient – siehe obigen Punkt: ein Terroristenbild zur schaffen.
 
Tatsächlich gab es keinen Haftbefehl, und ich konnte mich in Zermatt frei bewegen – was macht das für einen Sinn, wenn nicht unter dem Aspekt dieses Schreibens und der offensichtlichen Schlussfolgerung? Zuerst fahren 20 Polizisten nach Zermatt, um mich festzunehmen. Sie verlassen Zermatt mit einer harmlosen Person. Man sucht mich nicht weiter, aber lässt das Gemeindehaus bewachen? Das lässt eine einzige Schlussfolgerung zu: ich werde nicht als gefährlich wahrgenommen, aber man will vor Ort den Anschein aufrechterhalten.
 
Denn würde der Kanton mein Gefahrenpotenzial ernst nehmen (im guten Glauben an die Aussagen des Zermatter Gemeindepräsidenten), täte man viel besser daran, mich (auch ohne Haftbefehl, wie schon am 22.1.09) erneut zu untersuchen, zu interviewen, ein zweites ärztliches Gutachten erstellen zu lassen… Der Kanton tut nichts dergleichen – und: glaubt weiterhin dem Gemeindepräsidenten? (Das sind der Widersprüche zu viele!) Dieser betreibt zum „Schutz der Gemeinde“, und das kann nur als Proforma-Aktion interpretiert werden, einen unsäglichen Aufwand: Mannstunde um Mannstunde der Bewachung, ohne die angebliche Gefahr dadurch zu vermindern.
Eine persönliche Untersuchung hingegen wäre viel rascher, unaufwändiger, aufschlussreicher und somit „sicherer“ – allerdings aus der Sicht der ihre Illegalitäten schützenden Behörden wenig ergebnisreich.
Mit einer Kontrolle meiner Person hätten auch die durch die Diffamierung des Gemeindepräsidenten teilweise vielleicht gar bis zur Hysterie verunsicherten Gemeindemitarbeitenden (mit dem „Amokläufer von Zug“ wurde ich gemäss Aussagen von Gemeindemitarbeitenden gleichgesetzt) unmittelbar erleichtert weiter arbeiten können.
 
Als sich diese Stimmung auch auf mein nahes Umfeld ausweitete, und ich weder mich noch Personen die sich weiterhin mit mir sehen liessen, vor bis zu physischen Überreaktionen Dritter sicher fühlte, verliess ich die Schweiz – für mehrere Wochen.
 
Meine Rückkehr war ein Versuch: hatte sich etwas verändert?
Die Spannungen schienen verschwunden, genauso wie die Bewachung des Gemeindehauses – bis heute. Nicht nur das: war ich bei meinem letzten Besuch (Gesuch um Akteneinsicht) nach 3 Minuten in Polizeigewahr, konnte ich nun ganz frei das Gemeindehaus betreten. Ein Indiz? Wofür?
 
Ein Indiz dafür, dass die Überwachungsaktion nur hochgebauscht war, zu meiner Diffamierung und zum Nachteil der verunsicherten Gemeindemitarbeitenden und deren Familien, die um die Lebens-Sicherheit ihrer Ehepartner und Väter/Mütter an ihrem Arbeitsplatz bangen mussten (falls sie den eigenen Arbeitgebern überhaupt Glauben schenkten).
 
Und der Kanton?
Falls man dort behauptet, dass man darum nicht wusste, dass es ihn somit nicht interessierte, ob im Weltferienort, dem Aushängeschild des Tourismuskantons, weiterhin das Gemeindegebäude bewacht wird, dann glaube man dies nach dem „Kantonalen Hotelsturm“ im Januar lieber nicht.
Da der Kanton also mit höchster Wahrscheinlichkeit darum wusste, konnte auch er nur zu genau dieser Schlussfolgerung kommen (dass die Überwachungsaktion hochgebauscht war), und einmal mehr musste er erkennen, dass es in der Gemeinde Zermatt, deren Aufsicht er innehat, tatsächlich eine grosse Ungereimtheit aufzudecken galt.
 
Warum verhielt sich der Kanton weiterhin passiv, bis heute? Aus Befangenheit und zur Deckung einer in illegale Handlungen verwickelten Behörde.
 
 
 
Indiz 17 :                       SchKG 33-4 (siehe oben) gewährt bei unverschuldetem Versäumnis einer Frist dem Bürger das Recht auf eine Wiederherstellung der Frist. Am 6.11.09 habe ich den Staatsrat aufmerksam gemacht (wie weiter oben dargelegt – Beleg 3a), dass ich die Frist des Bezirksgerichts unverschuldet versäumt habe. Ebenso habe ich weiter oben die Frage beantwortet, warum der Staatsrat offensichtlich mein Schreiben nicht beantwortete.
 
Diese Pflicht- und vor allem Gesetzesmissachtung des Staatsrats diente nicht nur der Schwächung meiner Position im Zusammenhang mit den illegal tätigen Zermatter Behörden, verhinderte nicht nur die Untersuchung der Illegalitäten der Konkursabwicklung durch das dem Kanton unterstellte Bezirksgericht (u.a. Nichtgewährung der Zustellung des Zahlungsbefehls, Beschwerde gegen Inkonkurssetzung und Konkursabwicklung),
zudem setzt diese Gesetzesmissachtung den Staatsrat selbst in die volle Verantwortung für die illegale Versteigerung: der Staatsrat verantwortet den Raub des Eigentums meiner Familie.
 
 
 
Indiz 18 :                       Also: Mehrmals habe ich den Kanton auf die Unrechtmässigkeiten bezüglich Inkonkurssetzung, Hotelschliessung und Hotelversteigerung hingewiesen und explizite Anträge unterbreitet.
 
Das Hotel wurde trotz meinen vielfachen Begehren an unterschiedliche kantonale Instanzen – sämtliche unbeantwortet – am 10.12.2009 versteigert.
 
Vor dem Bezirksgericht wurde die Legalität der Versteigerung beanstandet, mit angeklagt das der Aufsicht des Kantons unterstehende Konkurs- und Betreibungsamt Visp.
 
Als die Anklage plötzlich fallen gelassen wurde, befand sich der Kanton erneut in einem Dilemma:
Die hier geschilderte Ausgangslage (fragliche Legalität von Hotelschliessung und Versteigerung) war der Klägerin bekannt. Es ist nicht einmal marginal wahrscheinlich, dass die Klägerin nach dreieinhalb Monaten grossem anwältlichem Klageaufwand freiwillig auf über eine Million verzichtet. Viel wahrscheinlicher, ja sogar unbedingt annehmbar ist, dass sich die Parteien (Ersteigerer und Klägerin) aussergerichtlich einigten.
 
Das bedeutet allerdings: Mit guter Wahrscheinlichkeit war die vom Kanton genehmigte Zwangsversteigerung illegal – denn sonst liesse sich der Ersteigerer nicht auf eine aussergerichtliche Einigung ein, sprich auf das vermutliche und wahrscheinliche Bezahlen von mindestens mehreren Hunderttausend Franken.
 
Notabene habe auch ich in meinem Antrag vom 6.11.2009 an den Staatsrat die Legalität der Versteigerung negiert.
 
Der dringende Verdacht auf eine aussergerichtliche Einigung müsste den Bezirksrichter zwingend und nur schon für die Gläubiger-Gleichbehandlung von Amtes wegen veranlassen, die Legalität der Situation sicherzustellen.
 
Auf der einen Seite also der Kanton, der die Versteigerung genehmigt und jegliche Verpflichtung und Sorgfaltspflicht unterlassen hatte (u.a. das Eingehen auf meine Anträge), auf der anderen Seite der Kanton als einer der durch die Versteigerung geschädigten Grossgläubiger, und schliesslich der Kanton als Aufsicht über den Bezirksrichter,
der von Amtes wegen nicht aktiv wird,  mit der Konsequenz:
  • dass unter der Aufsicht des Kantons eine weitere Illegalität zu vertuschen versucht wird
  • dass der Kanton freiwillig u.a. Steuergeldverluste in Kauf  nimmt (kein Schaden für die Behörden, aber einmal mehr für die Steuerzahler)
  • dass der Kanton dem Grossgläubiger Bund schadet (ausstehende Bundes- und Mehrwertsteuern), sowie diverse nationale Versicherungskassen
  • dass der Kanton Wallis und die Gemeinde Zermatt der Grossgläubigerin Gemeinde, sprich den Zermatter Steuerzahlern sowie weitern kleineren und grösseren Gläubigern des Konkursverfahrens schadet
 
Also:
erneut werden die kantonalen Instanzen trotz „offensichtlicher Pflicht von Amtes wegen“ nicht aktiv – diesmal sogar zum erwiesenen eigenen Nachteil und zum Nachteil von weiteren öffentlichen Instanzen und Privaten in Millionenhöhe.
 
Erneut: warum wurde die Legalität der Konkursversteigerung von Amtes wegen nicht untersucht?
 
Diesmal ist die Frage beantwortbar:
  • die Umstände der Hotel-Zwangsversteigerung würden gerichtlich in Frage gestellt, UND diesmal untersucht,
  • die vom Staatsrat nicht beantworteten Schreiben würden zum Thema,
  • die an das Bezirksgericht gerichtete Beschwerde zur illegalen Handhabung seitens des Konkurs- und Betreibungsamtes würde zum Thema,
  • die Illegalität der Hotelschliessung würde zum Thema,
  • die Nichtaushändigung des Zahlungsbefehls und die Nicht-Wiederherstellung der Frist für den Rechtsvorschlag für die offenen CHF 8'000.- würden zum Thema,
  • und somit würde die Inkonkurssetzung zum Thema.
  • Meine REHABILITIERUNG würde zum Thema, und dadurch meine Glaubwürdigkeit, und die von mir aufgeworfenen ursprünglichen 15 Fragen zu illegalen Handlungen seitens der Zermatter Gemeinde würden zum Thema, beinhaltend auch Fragen die den Kanton betreffen, u.a. betreffend die Lawinenzonen, den Helikopterlandeplatz,
 
und schliesslich würde dadurch die Dehabilitierung der kommunalen und kantonalen Behörden zum Thema, und DEREN Glaubwürdigkeit. Und deren Verantwortung bei der nachweislichen Verhinderung des Aufdeckens systematischer politischer Korruption und deren Profiteure, seien es sie selber, oder Parteikollegen, oder Amtskollegen, oder Kollegen, oder Kollegen von Kollegen, u.a. Daniel Lauber, u.a. bei der Erstellung des Terminals in Täsch (30 Millionen öffentliche Gelder), oder Baulobbyisten, u.a. die Zerbännustrasse in Zermatt (ebenfalls mehrere Millionen Steuergelder), oder meine anderen bei der Staatsanwaltschaft eingegangene Untersuchungsanträge (insgesamt bis dato mindestens 70 Millionen Steuergelder allein im Raum Zermatt-Täsch.)
 
 
 

 
Werte Herren,
 
drei Personen mit noch grösserer als meiner Detailkenntnis haben sich (neben meiner Person) trotz offensichtlicher persönlicher Gefahr zu ausführlichen Zeugenaussagen zu Ihrer Verfügung zu stehen bereit erklärt. Weitere bedeutende Persönlichkeiten, wobei sich allerdings einige geschützt sehen möchten, habe ich zum Teil als Informanten, zum Teil als Unterstützer hinter meiner Aufdeckungstätigkeit. Namen werde ich allerdings nur unter Zusicherung höchsten Schutzes bekannt geben (mit wirkungsvollen garantierten Begleitmassnahmen).
 
Hierfür erwarte ich Ihren höchsten Respekt: denn meine Erlebnisse mit den kommunalen und kantonalen Autoritäten haben meine existentielle Existenz einschneidend erschüttert.
 
 
Allein schon die Summe der in dieser Darstellung erbrachten Aufzeichnungen mit den Belegen und insbesondere auch der Indizien, Indizienkette und Indizienreihe, führt per se unsausweichlich und ohne weitere unnötige Schritte meinerseits sowie ohne umständliche Prozeduren Ihrerseits zu einem Gesamtbild, so dass meine zu oberst formulierte Aussage zweifellos und unmittelbar feststeht:
Der Kanton Wallis hat zur Verhinderung des Aufdeckens politischer Korruption nachweislich korruptes Verhalten von Parteikollegen, Amtskollegen, Kollegen, oder Kollegen von Kollegen gedeckt. Dies tat er unter ganz bewusster Inkaufnahme und aktiver Beihilfe von/zur Vernichtung meines Rufes und meiner Familienexistenz.
 
Ohne umständliche Prozeduren führen die Belege und die Indizienreihe zur vollen Überzeugung, und zwar bei „uns Laien“ (der Amtssprache sowie Prozess- und Prozedur-Regeln fremd), als auch bei den der Amtssprache und –Regeln mächtigen.
 
Es besteht die Möglichkeit, 100 Tage zu warten, Fristen auszunutzen, Formellem sowie Formfehlern erneut mehr Zuwendung zuzuneigen als dem Sinnvollen, Realen, und so die täglichen Schäden um ein Hundertfaches anwachsen zu lassen.
 
Allein im kleinen Nebenschauplatz Style Hotel Zermatt bedeutet jeder Tag ein Verlust, CHF 500 - 1000.- an Bankforderungen, und weitere CHF 2'000.- für den Betriebsgewinnverlust – es liegt an Ihnen, den Staatsanwälten, den Vertretern der Steuerzahler, ob mit Sinn für Realität und mit provisorischen Verfügungen 10 oder 1000 Tage verstreichen, ob sich der Steuerzahler, die Bevölkerung mit einer täglichen Ersatzleistung von CHF 3'000.- oder nach Tausend Tagen von ganzen 3 Millionen konfrontiert sieht (350 Tage sind schon vorbei) – allein im Nebenschauplatz dieses Anklagewerks.
 
Ich erachte:
  • Befragungen sind speditiv pragmatisch vorzunehmen (daher bitte ich um eine Zustellung der Liste der zu Befragenden, um möglicherweise Indizpersonen hinzuzufügen. (Betreffend Zeugenbenennung: siehe oben formulierte Ausgangslage: sie gilt auch für kantonale Angestellte).
  • Zur Überführung des Kantons bedarf es keines 100 Bundesordnerfüllenden Verfahrens – der Kanton ist überführt, mittels dieser Zusammenstellung, unabhängig von selbstschützenden Aussagen von Einzelnen – wegen den Fakten, den Belegen, und den jedermann ohne Zugabe begeisternd überzeugenden Idizienketten.
  • Der Kanton braucht auch keine PUK – nur schon wegen der Gefahr, dass erstens viel Zeit verstreicht, und dass sich zweitens wie nachgewiesen Parteikollegen sowie Kollegen von Kollegen sowie Involvierte sich eher schützen als im Interesse der Bevölkerung zu handeln.
  • Dieses Schreiben in Amts- und Gerichtssprache zu übersetzen hat dritte Priorität.
 
Jeder Richter und jeder Anwalt, der sich in dieser Situation auf die Formalitäten und Delikatessen der hier die Bevölkerung schädigenden Regel-, Amts- und somit Selbstbegünstigungs- und Selbstrettungs-Doktrinen stützt, anstatt mittels raschen wenn auch provisorischen Schritten im Sinn der Bevölkerung aktiv zu wirken, begibt sich auf die Seite der Korruptionsbefürworter, der Korruptionsbegünstiger, der Korruption selber.
 
Das Style Hotel – und dies ist nur ein Beispiel zur Veranschaulichung – kann innert 7 Tagen eröffnet werden, unabhängig vom Ergebnis der legitimen Besitzerschaft (diese kann auch bei offenem Haus geregelt werden, vielleicht findet sich sogar eine aussergerichtliche Lösung!) oder es können Jahre vergehen, mit dem Unterschied dass gegenüber dem Kanton und der Gemeinde Ansprüche anfallen – das ist der einzige Unterschied. Wer hier auf Zeit und Frist spielt, mit ausschliesslichen Nachteilen für die Bevölkerung oder Private, nur um die politische Unbefangenheit individueller Amtsträger zu verteidigen, begibt sich auf die Seite der mittels diesem Schreiben Überführten.
 
Fakt ist: die Überführung hätte schon längst stattgefunden, wenn die Behörden nicht versucht hätten, Kollegen und Vorkommnisse zu decken.
 
Gerichte wollen keine Fehler machen – Gerichte werden, ja können hier keine Fehler machen
-          wenn das Style Hotel nächste Woche eröffnet wird
-          wenn die Gemeinde Zermatt ganzheitlich untersucht wird
Dies ist nämlich, genauso wie Gerichte ursprünglich angedacht waren, im Interesse der Bevölkerung.
Keine Amtssprache, keine Regel, kein voller Bundesordner, keine Studie und schon gar nicht eine gerichtliche Grossanalyse, oder das Lesen sämtlicher Bundesgerichtsentscheide die jemals weltweit gefällt worden sind oder noch gefällt werden werden, werden jemals zu einem anderen Schluss geraten.
 
 
 
Schweizer Obligationenrecht OR Art 62:
 
„Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten.“
 
  • Das Steuervermögen ist das OR-ART 62 – Vermögen der Bevölkerung
 
  • Die Staatsanwaltschaft ist die Anwaltschaft der Bevölkerung (und nicht die des Staates bzw. der Behörden)
 
 
Ich ermutige Sie,
hochachtungsvoll,

 

Jürg Biner
 

 
Indiz 19 :                       Meine zwei ungerechtfertigten Verhaftungen, insgesamt 18 Tage Haft, ebenfalls unter kantonaler Aufsicht und Mitwisserschaft auf höchster Ebene, sind ausführlich in einem separaten Untersuchungsantrag bei der Staatsanwalt hinterlegt, sind allerdings selbstverständlich im selben Kontext, und sollen, weil oben nicht aufgeführt, nicht als von mir akzeptiert und mir anzulasten beurteilt werden, genauso wie diverse weitere hier nicht aufgeführte „Bagatellen* dieser Art“. 18 Punkte und 18 Seiten sind genug.
 
 
 
 
*Was sind schon 18 Tage Haft? Wo mir ein ehemaliger Drogenhändler berichtete, im Wallis wurde er trotz Überführung von u.a. 3 Kilogramm Heroin nach 8 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen…