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Über uns

Die Rekurskommission der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten (IVLW) ist ein von allen Kantonen gemeinsam eingerichtetes, interkantonales Gericht. Ihre Wahl- und Aufsichtsbehörde ist die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL).

Die Rekurskommission ist unter der verwaltungsaufsicht der FDKL gestellt. In ihrer Rechtsprechung geniesst sie von einer völligen Unabhängigkeit.

Die Rekurskommission wurde 2006 gegründet. Sie entscheidet als einzige kantonale Instanz über Beschwerden, die gegen Verfügungen der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission (Comlot) eingereicht worden sind. Diese Verfügungen betreffen in der Regel die landesweit tätigen Lotteriegesellschaften (Swisslos und Loterie Romande) und haben meist die Zulassung interkantonaler Lotterien und Wetten oder die Aufsicht der Comlot über die Lotteriegesellschaften zum Gegenstand.

Die Rekurskommission überprüft die bei ihr angefochtenen Verfügungen namentlich auf ihre Vereinbarkeit mit dem Lotteriegesetz des Bundes und mit der IVLW (Gesetzmässigkeit). Sie kann auch die Ermessensausübung der Vorinstanz überprüfen. Urteile der Rekurskommission können mit Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden.